Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht

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Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht Aufbau des BGB

Aufbau-Prinzipien Je weiter hinten desto spezieller / besonderer = Je weiter vorne desto allgemeiner (Gilt für alle Gesetze.) Das gilt sowohl für das ganze BGB als auch innerhalb eines jeden Buches, Abschnitts, etc. Weil allgemein geltende Rechtsprinzipien nach vorne, „vor die Klammer“ gezogen sind, muss man bei der Lösung eines Falles häufig hin und her springen. Weil die spezieller Regelung der allg. Regelung immer vorgeht, suchen wir unseren Lösungsparagraphen zuerst immer möglichst weit hinten.

Die fünf Bücher Für das Arbeitsrecht kaum relevant. Allgemeiner Teil (§§ 1 – 240): Was ist eine Person, was eine Sache? Wer darf wirksame Willenserklärungen abgeben? Wie kommen Verträge generell (ohne Details für bestimmte Vertragstypen) zustande) Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853) Allg. Teil (§§ 241 – 432): Was gilt allgemein für alle Verträge? Besonderer Teil (§§ 433 – 853): Welche abweichenden Sonderregelungen gibt es für bestimmte Vertragstypen? Sachenrecht (§§ 854 – 1296) Familienrecht (§§ 1297 – 1921) Erbrecht (§§ 1922 – 2385) Für das Arbeitsrecht kaum relevant.

BGB: Übung Wo steht, wann irgendwelche Ansprüche grundsätzlich verjähren? Wo ist der Arbeitsvertrag im BGB geregelt? In den Sonderregeln zum Arbeitsvertrag im BGB steht nicht, wie dieser abgeschlossen wird. Wo steht das? Der Arbeitgeber kommt mit der Gehaltszahlung in Verzug. Wo sind die rechtlichen Konsequenzen geregelt? In vielen §§ wird jemandem Schadensersatz zugesprochen (z. B. § 823 BGB). Was ist Schadensersatz?