Buchen von Gehaltsabrechnungen

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 Präsentation transkript:

Buchen von Gehaltsabrechnungen

Wer bekommt was? Wie muss das Unternehmen dies buchhalterisch erfassen? Gehaltsabrechnung Mayer Juni Bruttogehalt 2.500,00 + vL-AG 20,00 st und sv Gehalt 2.520,00 - Lohnsteuer 405,33 - Soli 18,32 - KiSt 26,66 - KV 199,08 -RV 250,74 - AV 52,92 - PV 21,42 = Nettogehalt 1.545,33 - vS 40,00 - Vorschuss 0,00 = Überweisungsbetrag 1.505,53

Wie viel bekommt der Arbeitnehmer ausbezahlt? 1.505,53 Ausbezahlt wird über durch Überweisung Buchhalterische Erfassung: Zahlung Konto 2800 Bank Kontenseite: Haben

Wie viel bekommen den Sozialversicherungsträger vom Gehalt des Arbeitnehmers? 199,08 + 250,74 + 52,92 + 21,42 = 524,16 Zunächst stellt der Betrag eine Schuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern dar bis er abgeführt wird. Buchhalterische Erfassung: Schuld Konto 4840 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern (SV-Verbindlichkeiten) Kontenseite: Haben 524,16

Wie viel bekommen das Finanzamt vom Gehalt des Arbeitnehmers? 405,33 + 18,32 + 26,66 = 450,31 Zunächst stellt der Betrag eine Schuld gegenüber dem Finanzamt dar bis er an das Finanzamt abgeführt wird. Buchhalterische Erfassung: Schuld Konto 4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden (FB-Verbindlichkeiten) Kontenseite: Haben 450,31

Wie viel bekommen die Institution bei der vermögenswirksam gespart wird (z.B. Bausparkasse) vom Gehalt des Arbeitnehmers? 40,00 Zunächst stellt der Betrag eine Schuld gegenüber der Bausparkasse dar bis er an die Bausparkkasse abgeführt wird. Buchhalterische Erfassung: Schuld Konto 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen Kontenseite: Haben 40,00

Wie viel muss der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer aufwenden? 2.500,00 + 20,00 = 2.520,00 Der Betrag stellt also für das Unternehmen einen Aufwand dar. Buchhalterische Erfassung: Aufwand Konto 6300 Gehälter (6200 Löhne) Kontenseite: Soll 2520,00

Komplette Gehaltsabrechnung als Buchungssatz 6300 Gehälter (6200 Löhne) 2520,00 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 450,31 an 4840 SV-Verbindlichkeiten 524,16 an 4860 Verbindl. aus vermögenswirks. Leist. 40,00 an 2800 Bank 1.505,53

Wie hoch sind die SV-Beiträge des Unternehmen? KV 7,0% v. 2.520,00 = 176,40 RV 9,95% v. 2.520,00 = 250,74 AV 2,1% v. 2.520,00 = 52,92 PV 0,85% v. 2.520,00 = 21,42 Gesamter AG-Anteil: 499,48 Was erhalten die SV-Träger insgesamt? AN-Anteil 524,16 + AG-Anteil 499,48 insgesamt 1023,64

Buchung AG-Anteil zur SV Der AG-Anteil zur SV stellt einen Aufwand und eine Verbindlichkeit dar Aufwand: Konto 6400 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Soll 499,48 Verbindlichkeit: Konto 6400 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Haben 499,48 Buchungssatz: 6400 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 499,48 an 6400 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 499,48

Komplette Buchung als Buchungssatz einschließlich AG-Anteil zur Sozialversicherung 1. Gehaltsabrechung: 6300 Gehälter (6200 Löhne) 2.520,00 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 450,31 an 4840 SV-Verbindlichkeiten 524,16 an 4860 Verbindl. aus vermögenswirks. Leist. 40,00 an 2800 Bank 1.505,53 2. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 6400 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 499,48 an 6400 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 499,48

Zahlung an Sozialversicherungsträger, an das Finanzamt und den Empfänger der vermögenswirksamen Anlage 1. Zahlung an die Sozialversicherungsträger (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) 4840 SV-Verbindlichkeiten 1023,64 an 2800 Bank 1023,64 2. Zahlung an das Finanzamt (Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 4830 FB-Verbindlichkeiten 450,31 an 2800 Bank 450,31 3. Zahlung an das Institut bei dem die VL angelegt sind (z.B. Bausparkasse) 4860 Verbindlichkeiten aus vL 40,00 an 2800 Bank 40,00

Zeitliche Reihenfolge der Buchungen Abführung der Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen und der Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde erfolgt bis zum 10. des Folgemonats und wird damit erst zu beginn des Folgemonats getätigt und buchhalterisch erfasst: Buchung am 10. Folgemonat: 4860 Verbindlichkeiten aus vL 40,00 4830 FB-Verbindlichkeiten 450,31 an 2800 Bank 490,31 Anders verhält es sich bei den AG- und AN-Beiträge zur SV – sind bereits am drittletzten Bankarbeitstages des laufenden Monats fällig. Damit der Zahlungszeitpunkt eingehalten werden kann, bedeutet dies praktisch, dass die Berechnung der voraussichtlichen Beitragsschuld und die Zahlungsanweisung schon einige Tage vor diesem Fälligkeitstag erfolgen müssen – also vor der eigentlichen Gehaltsabrechnung.

Zeitliche Reihenfolge der Buchungen Bei sich ändernder Berechnungsgrundlage (Änderungen des Personalbestandes, der Arbeitsstunden, der Lohnsätze usw.) im Laufe des Monats, wie bei größeren Betrieben üblich ist, weicht der voraussichtliche Beitragsschuld von der tatsächlichen Schuld ab. Eine erforderliche Nachverrechung (Nachzahlung oder Überzahlung) wird bei der nächsten Abrechnung vorgenommen. Unproblematisch erweist sich die Ermittlung der fälligen Beitragsschuld in den Fällen, bei denen sich die Abrechnungsgrundlagen nicht verändern. Diese Annahme wird aus Vereinfachungsgründen hier gemacht. Buchung vor der Gehaltsabrechnung wenige Tage vor Monatsende: 4840 SV-Verbindlichkeiten 1023,64 an 2800 Bank 1023,64

Zeitliche Ablauf der Buchungen 1. zum drittletzten Bankarbeitstag Zahlung der fälligen des laufenden Monats Sozialversicherungsbeiträge 2. am Monatsende Buchung des Bruttogehalts mit Auszahlung des Nettolohns Verrechnung des AN-Anteils zur SV und der Erfassung der einbehaltenen und abzuführenden Beiträge an das Finanzamt Buchung des AG-Anteils zur SV 3. am 10. des Folgemonats Zahlung der einbehalten LSt, KiSt des Soli und des vL- Sparbetrages

Buchung des Eingangsbeispiels Wenige Tage vor Monatsende: 4840 Vbl. geg. SV-Träger 1023,64 an 2800 Bank 1023,64 Am Montasende: 6300 Gehälter 1940,00 an 2800 Bank 1503,33 an 4830 FB-Vbl. 450,31 an 4840 SV-Vbl. 524,16 an 4860 vl-Vbl 40,00 6410 AG-Anteil zur SV 499,48 an 4830 SV-Vbl. 499,48 3. Bis zum 10. des Folgemonats 4830 FB-Vbl 450,31 4860 vL-Vbl. 40,00 an 2800 Bank 490,31

Zeitliche Reihenfolge der Buchungen Anmerkung zum Buchungssatz 1: Es wird auf der Sollseite eine Verbindlichkeit ausgebucht, obwohl sie buchungstechnisch auf der Habenseite noch nicht gebucht ist. Die Verbindlichkeit gegenüber den SV-Trägern ist mit der Meldung an die SV-Träger (Krankenkasse) bereits entstanden. Sie wird aus Vereinfachungsgründen jedoch erst später, und zwar zusammen mit den Gehaltsbuchungen in zwei Teilbeträgen (AN- und AG-Anteil) gebucht.