IFRS-Rechnungslegung

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 Präsentation transkript:

IFRS-Rechnungslegung Date IFRS-Rechnungslegung für den Mittelstand? 12. Mai 2006 Der Mittelstand ist das Herzstück der deutschen Wirtschaft Laut Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung hat der Mittelstand folgende beeindruckende Anteile an der Gesamtwirtschaft (2005): Anzahl der Unternehmen – 99% Arbeitsplätze – 70% Bruttowertschöpfung – 49% Bruttoinvestition – 46% Umsätze – 43% PwC

Agenda Teil 1: Einführung Teil 2: Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen Teil 3: Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ Teil 4: Fazit

Date Teil 1 Einführung

Kapitalmarktorientierte vs. Mittelständische Unternehmen Date Einführung Kapitalmarktorientierte vs. Mittelständische Unternehmen Kapitalmarktorientierte Unternehmen Mittelständische Unternehmen Charakteristika Begriffsabgrenzung Börsennotierte AG im Streubesitz, managergeführt Eigentümer- bzw. Familienunternehmen Eigentümerkreis und Einfluss auf die Unternehmensführung Viele Gesellschafter mit relativ geringem Einfluss Wenige Gesellschafter mit relativ starkem Einfluss Internationalisierungsgrad Tendenziell hoch Tendenziell gering Außenfinanzierung Hohe Bedeutung der Kapitalmarktfinanzierung (Eigen- und Fremdkapital) Kreditfinanzierung durch Hausbanken (i.d.R. hoher Verschuldungsgrad Unternehmensorganisation Komplexität der Prozesse IT-System Integrierte ERP-Systeme Nicht integrierte IT-Systeme (vielfach Insellösungen) Ressourcen i.d.R. ausreichend vorhanden i.d.R. nicht ausreichend vorhanden Quelle: Mandler: Der deutsche Mittelstand vor der IAS-Umstellung 2005, Herne, 2004 EFA-Symposium

Punkt 4 im 10-Punkte-Programm: Date Einführung 10-Punkte-Programm der Bundesregierung „Unternehmensintegrität und Anlegerschutz“ Punkt 4 im 10-Punkte-Programm: Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze Bilanzrechtsreformgesetz Ausgangspunkt dieses Programms ist die Corporate Governance-Diskussion. Sie führte über das KonTraG, die Cromme-Kommission, das TransPuG bis zum 10-Punkte-Programm. Dies wurde am 25. Februar 2003 durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Hans Eichel der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem im 10-Punkte-Plan enthaltenen Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes will die Bundesregierung das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückgewinnen, um so die Leistungsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland zu stärken. Dabei entfalten ausschließlich die Punkte 4 und 6 im 10-Punkte-Programm Auswirkungen auf die Rechnungslegung. Punkt 4 findet seinen Niederschlag im BilReG und BilMoG Punkt 6 führte zum BilKoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz EFA-Symposium

Zusätzlicher IFRS-Abschluss zu Informationszwecken zulässig Date Einführung Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 9. Dezember 2004 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2005 Rechtsform Personengesellschaften & Einzelkaufleute Kapitalgesellschaften kapitalmarkt- orientiert nicht kapital-marktorientiert kapitalmarkt- orientiert nicht kapital- marktorientiert IFRS Pflicht (§ 315a I HGB) IFRS Wahlrecht (§ 315a III HGB) IFRS Pflicht (§ 315a I HGB) IFRS Wahlrecht (§ 315a I HGB) Konzern- abschluss HGB Pflicht HGB Pflicht Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen verpflichtend nach IFRS Konzernabschluss nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen befreiend freiwillig nach IFRS Für nach § 267 HGB große Unternehmen kann der IFRS-Einzelabschluss zu Informationszwecken befreiend offen gelegt werden Einzelabschluss nach HGB für Ausschüttungs- und Steuerbemessung aber weiterhin Pflicht! Einzel- abschluss Zusätzlicher IFRS-Abschluss zu Informationszwecken zulässig (§ 325 Abs. II HGB) EFA-Symposium

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Date Einführung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Entwurf wird für das dritte Quartal 2006 erwartet Ziele: Streichung gesetzlicher Wahlrechte im HGB zur besseren Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie Einschränkung bilanzpolitischer Möglichkeiten Weiterer Schritt zur Anpassung des Handelsbilanzrechts an internationale Entwicklungen Reformvorschläge des DSR zum BilMoG vom 3. Mai 2005: 1. Kurzfristig umsetzbare Reformvorschläge für das HGB 2. Reformvorschläge mit steuer- und/oder gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen 3. Reformvorschläge mit Konsequenzen für die handelsrechtlichen GoB Entwurf des BilMoG war bereits für das 2. Halbjahr 2004 angekündigt. Ziele wie oben dargestellt Der Deutsche Standardisierungs Rat hat seine Reformvorschläge nach den zeitlichen Realisierungsmöglichkeiten in drei Kategorien unterschieden. EFA-Symposium

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Date Einführung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Stufe 1: Kurzfristig umsetzbare Reformvorschläge für das HGB Abschaffung von Wahlrechten im Jahresabschluss Abschaffung von Wahlrechten im Konzernabschluss Abschaffung von Ausweiswahlrechten Stufe 2: Reformvorschläge mit steuer- und/oder gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen Keine steuerlichen Sonderabschreibungen im handelsrechtlichen Abschluss, d.h. Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit Stufe 3: Reformvorschläge mit Konsequenzen für die handelsrechtlichen GoB (Auszug) Aufhebung des Bilanzierungsverbots für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände Stufe 1: Kurzfristig umsetzbare Reformvorschläge für das HGB Abschaffung von Wahlrechten im Jahresabschluss (Auszug) - Passivierungsverbot für Aufwandsrückstellungen - Aktivierungspflicht für Disagio und aktive latente Steuern Abschaffung von Wahlrechten im Konzernabschluss (Auszug) - Übernahme des „control“-Konzeptes von IAS 27 (Beherrschung ohne Beteiligung) - Pflicht zur Neubewertungsmethode bei Kapitalkonsolidierung Abschaffung von Ausweiswahlrechten (Auszug) - Bilanzgliederung nach Lang- und Kurzfristigkeit - Erweiterung des JA um Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und freiwillige Segmentberichterstattung Stufe 2: Reformvorschläge mit steuer- und/oder gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen Keine steuerlichen Sonderabschreibungen im handelsrechtlichen Abschluss, d.h. Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Berücksichtigung durch außerbilanzielle Korrekturen) Einschränkung der Anwendung des LIFO-Verfahrens Stufe 3: Reformvorschläge mit Konsequenzen für die handelsrechtlichen GoB (Auszug) Aufhebung des Bilanzierungsverbots für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände Einführung einer Abzinsungspflicht für langfristige Rückstellungen Einführung einer i.d.R. erfolgswirksamen Fair-Value-Bewertung für Finanzinstrumente EFA-Symposium

Teil 2 Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen

 IFRS mit größerer Nähe zu den relevanten Steuerungskennzahlen Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen Nutzenpotentiale aus der Anwendung der IFRS für mittelständische Unternehmen 1/4 Erleichterungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses bei grenzübergreifenden Konzernen Anpassung von externem und internem Rechnungswesen (Vereinheitlichung mit internem Konzernreporting)  IFRS mit größerer Nähe zu den relevanten Steuerungskennzahlen 22% der mittelständischen Unternehmen bestätigen diese Nutzenpotentiale! EFA-Symposium

- Erleichterung bei der Akquisition größerer internationaler Aufträge Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen Nutzenpotentiale aus der Anwendung der IFRS für mittelständische Unternehmen 2/4 - Erleichterung bei der Akquisition größerer internationaler Aufträge Erleichterung von Unternehmenstransaktionen auf internationaler Ebene Imagevorteil 14% der mittelständischen Unternehmen bestätigen diese Nutzenpotentiale! EFA-Symposium

Date Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen Nutzenpotentiale aus der Anwendung der IFRS für mittelständische Unternehmen 3/4 Transparenzanforderungen in Rahmen von Basel II  Rating als Voraussetzung für die Gewährung und Konditionen von Krediten Stringente Kreditvergabe und Basel II für kreditsuchende Unternehmen mit bedeutendem bis sehr bedeutendem Einfluss Liquiditätsrisiko als Risikoart gewinnt für Unternehmen erheblich an Bedeutung Erleichterung der Inanspruchnahme alternativer Finanzierungs- formen (z.B. Private Equity) und Öffnung für internationale Kapitalmärkte 30% der mittelständischen Unternehmen bestätigen diese Nutzenpotentiale! EFA-Symposium

- Vorbereitung auf möglichen Börsengang Date Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen Nutzenpotentiale aus der Anwendung der IFRS für mittelständische Unternehmen 4/4 - Vorbereitung auf möglichen Börsengang - Orientierung an (Informations-)Bedürfnissen der Eigenkapitalgeber sowie Informationsmehrwert für Kreditgeber - Vorbereitung auf künftigen europäischen Rechnungslegungs- standard 30% der mittelständischen Unternehmen bestätigen diese Nutzenpotentiale! EFA-Symposium

Date Umstellung auf IFRS – Herausforderungen und Nutzenpotentiale für mittelständische Unternehmen Worin sehen mittelständische Unternehmen die größten Nachteile einer IFRS-Bilanzierung? Umfangreicher Umstellungs- und Folgeaufwand bzw. Problem der Doppelbilanzierung 79% bestätigen diesen Nachteil PwC: - Aufwand zwar unvermeidlich, aber Kosten/Nutzen- Analyse wird im Regelfall die Kosten überkompensieren - Modernisierung des deutschen Bilanzrechts wird mittelfristig Doppelbilanzierung beseitigen Komplexität der IFRS 48% bestätigen diesen Nachteil PwC: - SME-Projekt wird zu einer Verringerung der Komplexität beitragen EFA-Symposium

Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ Teil 3 Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“

IFRS für SMEs: Historie Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ IFRS für SMEs: Historie 2001 Projektgruppe zur Diskussion verschiedener Ansätze einer internationalen Rechnungslegung für SMEs Juni 2004 Veröffentlichung des Diskussionspapiers Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities April 2005 Fragebogen des IASB zu Vorschlägen über Vereinfachungsmöglichkeiten bei Ansatz und Bewertung Exposure Draft 3. Quartal 06 Endgültiger Standard 2007, anzuwenden ab 1.1.2008 EFA-Symposium

Qualitatives Kriterium: Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ IFRS für SMEs: Anwendungsbereich Qualitatives Kriterium: Es handelt sich nicht um ein Unternehmen, das einer öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt, wie beispielsweise: Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen Finanzinstitute Öffentlicher Versorgungsbetriebe Unternehmen mit signifikanter wirtschaftlicher Bedeutung in dem Sitzland Quantitatives Kriterium: Ein Größentest (size test) wird derzeit vom IASB nicht gefordert, sondern den nationalen Gesetzgebern überlassen Unternehmen mit signifikanter wirtschaftlicher Bedeutung im Sitzland ist vom IASB nicht definiert, wird den nationalen Gesetzgebern überlassen. Beispiel könnte Oetker sein! Das heißt der IASB gibt nur die qualitativen Kriterien für den Anwendungsbereich vor. Die quantitativen Kriterien werden von den nationalen Gesetzgebern entwickelt EFA-Symposium

Grundlagen und Bereiche der Modifikationen Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ IFRS für SMEs: Grundlagen und Bereiche der Modifikationen Ausschließliche Ausrichtung der Modifikationen zu Konzepten oder Prinzipien der jeweiligen IFRS Vorschriften an den identifizierten Informationsinteressen der Abschlussadressaten von SMEs und/oder Kosten/Nutzen-Aspekten Vorschläge für Änderungen bzw. Erleichterungen: Vereinfachung der Fair-Value-Bilanzierung - Vorschläge meist in Richtung „historische Anschaffungskosten“ oder Fair-Value Bilanzierung nur dann, wenn Fair Value von aktiven Märkten abgeleitet werden kann Impairment Test - Impairment Test nicht regelmäßig, sondern nur bei vorliegendenn Indikationen - Für Goodwills und Immaterielle Vermögenswerte sollen wieder wirtschaftliche Nutzungsdauern und Abschreibungen eingeführt werden Ausgangspunkt ist immer das Rahmenkonzept des IASB mit dem darin enthaltenen true and fair view Ansatz Modifikationen können daher nur aufgrund anderer Informationsinteressen der Abschlussadressaten von SMEs und/oder Kosten/Nutzen-Aspekten entwickelt werden Vorschläge zu Änderungen erinnern stark an die HGB-Rechnungslegung: Historische AHK anstatt Fair-Value-Bilanzierung Wertminderungstest nur bei Indikatoren und wieder Abschreibung des Goodwill und nicht jährlicher Impairment Test EFA-Symposium

Bisherige verlautbarte Meinungsbildungen des IASB Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ IFRS für SMEs: Bisherige verlautbarte Meinungsbildungen des IASB Fokussierung auf die Unternehmen mit externen Abschlussadressaten aber ohne öffentliche Rechenschaftspflicht Der IASB wird unter Berücksichtigung der Kosten/Nutzen Aspekte auch Änderungen bzw. Erleichterungen bei den Ansatz- und Bewertungsvorschriften verfolgen Bei nicht geregelten Sachverhalten zwingender Rückgriff (mandatory fallback) auf den jeweils für den Sachverhalt zutreffenden IFRS „Optional fallback“, d.h. wahlweise Anwendung von einzelnen IFRS ist nicht erlaubt Publikation der SME Standards in separatem Werk Es wird also einen eigenständigen Standard für SMEs geben. Anwendungsbereich: Nicht der öffentlichen Rechenschaftsverpflichtung unterliegende Unternehmen Neben Anhangerleichterungen werden auch Erleichterungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften diskutiert. Aber nur insoweit, als dass diese nicht dem im Rahmenkonzept entwickelten true and fair view Ansatz entgegenstehen (Problem!!!). Mandatory fallback: Zwingender Rückgriff auf die vollständigen Standards wenn Sachverhalt im SME-Standard nicht geregelt (Problem!!! SME-Standard-Anwender müssen dann beide Regelwerke beherrschen bzw. kennen) Optional Fallback: sog. Cherry Picking ist nicht erlaubt, d.h. ich wähle aus den vollständigen Standards und dem SME-Standard nur diejenigen aus, die mir genehm sind. Publikation in einem separaten Werk, sortiert nach Bilanzposten und nicht nach Standardnummern. EFA-Symposium

IFRS für SMEs Offene Fragen: Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ IFRS für SMEs Offene Fragen: Das Rahmenkonzept und die full IFRS dienen als definitorische Deduktionsbasis - Warum nicht „think small first“? - Entwicklung eines mittelstandsspezifischen „true and fair view“? Verpflichtender Rückgriff auf die vollständigen IFRS bei Regelungslücken - „mandatory fallback“ führt zu keinen Erleichterungen - Bei eigenständigen Standards für SMEs überhaupt noch notwendig? Verknüpfung des IASB-Projektes IFRS für SMEs mit der zukünftigen Rechnungslegung von mittelständischen Unternehmen in Europa? Wie bereits erläutert, sollen die Modifizierungspotentiale auf Basis des gegenwärtig existierenden Rahmenkonzeptes entwickelt werden. Dieser sind vor, dass ein true and fair view nur mit den gegenwärtigen verabschiedeten Ansatz- und Bewertungsvorschriften erreicht werden kann. Folglich hätten Ansatz- und Bewertungserleichterungen Auswirkungen auf die vollständigen IFRS, da schließlich dann mit zwei verschiedenen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ein und derselbe true and fair view generiert werden soll. Dies wird sicherlich auf Zustimmung bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen finden, die die IFRS vollständig anwenden müssen. Lösung: Entwicklung eines mittelstandsspezifischen true and fair view oder vollständige Überarbeitung der IFRS hin zu einem true and fair view der sowohl kapitalmarktorientierten als auch mittelständischen Unternehmen genügt Problem: Mandatory fallback: Führt zu keinen Erleichterungen, da beide Regelwerke bekannt sein müssen, wenn dies gelten soll. Bei einem mittelstandsspezifischen true and fair view nicht mehr notwendig, da dann eigene Deduktionsprinzipien existieren EFA-Symposium

Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen Gleichzeitige Erfüllung der Anforderungen der Nutzer und der Anwender oder sachgerechter Kompromiss erforderlich, um insgesamt eine Akzeptanz dieser Standards international und national zu erreichen (auch für den Einzelabschluss) Akzeptanz der Nutzer Erforderliche Akzeptanz insbesondere der Banken und deren Aufsichts- behörden für die Kreditvergabe (Transparenzanforderungen) Gesellschafter und sonstige Nutzer – keine geringere Transparenz als nach gegenwärtigem HGB – Nutzen für Entscheidungsfindung muss gegeben sein Für den Erfolg des SME-Standards ist die Akzeptanz sowohl auf Nutzer- als auch auf Anwenderseite unabdingbar. Ansonsten: Rohrkrepierer! Nutzer: Hier sind insbesondere die Banken einzubeziehen, da die SME-Standards aller Voraussicht nach primär von solchen kleinen und mittelständischen Unternehmen angewendet werden, die sich in erster Linie durch Kredite finanzieren EFA-Symposium

Akzeptanz der Anwender Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen Akzeptanz der Anwender Abbau des umfangreichen Umstellungs- und Folgeaufwands durch verringerte Komplexität Internationale Akzeptanz von Bedeutung, um das Nutzenpotential bei grenzübergreifenden Konzernen und bei Auftragsakquisitionen zu erhalten Abschaffung nationaler Rechnungslegungen, um mehrfache Rechnungslegungsanforderungen zu eliminieren (auch für Einzelabschluss Anwender: Für die Anwender ist neben einer Erleichterung beim Umstellungs- und Folgeaufwands die Akzeptanz der Nutzer entscheidend für die Anwendung des SME-Standards. Denn wenn keine Akzeptanz auf Nutzerseite, dann kein Nutzenpotential für Anwender. Das heißt wiederum, der SME-Standard ist obsolet. EFA-Symposium

Thesen zum IASB-Projekt IFRS für SMEs: Date Das IASB-Projekt „IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen“ Thesen zum IASB-Projekt IFRS für SMEs: Nicht alle Anforderungen werden erfüllt werden können Es wird auf einen sachgerechten Kompromiss der Beteiligten hinauslaufen müssen Gelingt dies, sind gute Chancen für die Einführung einheitlicher IFRS für SMEs gegeben EFA-Symposium

Date Teil 4 Fazit

IFRS nutzen mittelständischen Unternehmen! Date Fazit IFRS nutzen mittelständischen Unternehmen! Vielfältiger Nutzen für international agierende nicht-kapitalmarkt- orientierte Unternehmen Annäherung von internem und externem Rechnungswesen Vorteile bei Finanzierung an nationalen und internationalen Kapitalmärkten Absehbare Erleichterungen durch das Projekt IFRS für SMEs Positive Erfahrungen im Ausland mit entsprechenden Regelungen Erleichterungen führen zu Kostenreduktionen EFA-Symposium

International Reporting Group PricewaterhouseCoopers AG Bremen Kontaktdaten Thomas Ull International Reporting Group PricewaterhouseCoopers AG Bremen 0421-8980-4282 thomas.ull@de.pwc.com EFA-Symposium

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Date © 2006 PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. PricewaterhouseCoopers refers to the German firm PricewaterhouseCoopers AG WPG and the other member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. PwC