1 Auf dem Weg in ein inklusives NRW Düsseldorf 3.12.2012.

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 Präsentation transkript:

1 Auf dem Weg in ein inklusives NRW Düsseldorf

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 2 Definitionen von Behinderung SGB IX... Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beein-trächtigung zu erwarten ist … UN-Konvention Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 3 Grundsätzliches Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. UN-Behindertenrechtskonvention Die Unterzeichner vereinbaren, dass alle Menschen das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben. Sie verpflichten sich dies auf allen Ebenen umzusetzen.

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 4 Was geschieht in NRW? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass NRW den Weg in eine inklusive Gesellschaft gehen will In einer Normprüfung wurde alle Gesetze und Verordnungen des Landes überprüft, inwieweit sie den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen In Dialogveranstaltungen zu vielen relevanten Themen wurden die Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft gesucht und formuliert In einem Zwischenbericht wurde eine rechtliche Bewertung und eine Ist-Beschreibung der bisherigen Maßnahmen dargelegt Im Aktionsplan der Landesregierung werden über 100 Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft in NRW beschrieben Nun sind wir in der Umsetzung

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 5 Aufteilung des Aktionsplans Neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns (Kampagnen, Kreativwerkstatt, Inklusionspreis, Inklusionsvereinbarung) Beteiligung der Betroffenen (Dialog, Inklusionsbeirat) Normprüfung und Normprüfungsverfahren Maßnahmenkatalog

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 6 Aktionsfeld: Bauliche Barrierefreiheit Landesbauordnung §3 Stand der Technik/Regelungstiefe Aufzüge §49 Wohnungen § 55 Unterscheidung Nutzer und Besucher Implementierung einer Nachweispflicht, bzw. einer Prüfpflicht der Barrierefreiheit bei Genehmigungsverfahren Musterbauordnung LEP, GEP, FNP Beteiligung der Betroffenen/Verbände

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 7 Politische Partizipation Die UN-Konvention gibt den Staaten nicht das Wie, aber die Pflicht der frühzeitigen Beteiligung vor Auch wir müssen dies vor Ort umsetzen Weitgehende einheitliche Regelung auf Landesebene unwahrscheinlich (Konnexität, Nebenräte o.ä.)

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 8 Schule auf einem Blick heute Förderschulen Kranke Emotional Sozial Lernen Sprache Sehen Hören Geistige Entwicklung Körperlich Motorisch

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 9 Aufteilung sonderpädagogischer Förderbedarf

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 10 Anteil sonderpädagogischer Förderbedarf im GU

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 11 Entwicklung Integrationsquote Primarstufe

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 12 Integrationsquote Sekundarstufe I

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 13 Was empfehlen und erwarten die Gutachter (Preuss-Lausitz, Klemm): Das Recht der inklusiven Bildung wird rechtlich verankert Die derzeitigen Förderressourcen sollen trotz sinkender Schülerzahlen erhalten bleiben Zur Förderung der stark verhaltensauffälligen Kinder werden weitere Ressourcen für die Inklusion gefordert. Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie sollen hier kombiniert handeln Die Förderschwerpunkte Emotional-sozial, Lernen und Sprache können bei entsprechender Ressourcenverschiebung in die Regelschule inkludiert werden (AOSF-Verfahren wird hierfür aufgehoben) Die Gutachter erwarten das insgesamt 50% der Eltern der anderen Schwerpunkte zusammen das Recht auf Inklusion wahrnehmen Die Gutachter erwarten so für das Schuljahr 2020/2021 eine Inklusion von 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf in der Primar- und Sekundarstufe 1

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 14 Tabelle 2.8 aus Gutachten Schlüsseldaten Förderschwerpunkte ESELESBGGKMHKSEKRF G/HF R/GYF BKF insgesamt Schülerinnen und Schüler Anteil der Schülerinnen in %12,339,128,438,736,542,541,443,734,732,936,234,8 Anteil der Schüler/innen mit Zuwanderungsgeschichte18,432,223,524,220,627,924,16,626,316,9nn Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II ohne Stufenbezug Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) Unterricht je Klasse in Wochenstunden39,634,333,455,558,424, ,344,712,936,8 Unterricht je VZLE23,522,122,621,622,721,92223,422,319,32322,3 Schüler/in je VZLE5,48,2843,86,66,15,465,113,56,2

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 15 Tabelle 2.8 Zahlen minus 18,5% Schlüsseldaten Förderschwerpunkte ESELESBGGKMHKSEKRF G/H Schülerinnen und Schüler Anteil der Schülerinnen in %11,5642,9911,9618,157,123,622,272,33100,00 Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II ohne Stufenbezug Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) Unterricht je Klasse in Wochenstunden39,634,333,455,558,424, ,3 Unterricht je VZLE23,522,122,621,622,721,92223,422,3 Schüler/in je VZLE5,48,2843,86,66,15,46 Differenz Schüler/innen zu 2010/ Differenz VZLE zu 2010/ Schüleranzahl geteilt Mindestgröße der Schulform Anzahl Schulen 2010/ Standortgefährdet nach Gutachten

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 16 Entscheidungen in NRW Einstimmiger Beschluss des Landtages im Dezember 2010 zur inklusiven Bildung Schulkonsens begräbt Schulkrieg und setzt in der Schulpolitik auf Konsens CDU veröffentlicht im Dezember 2011 ein Papier, welches auf Auflösungskurs von LE, ESO und Sprache geht und rudert im Januar zurück (mit uns keine Auflösung auf Landesebene) Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass NRW den Weg in eine inklusive Schule gehen will Juli 2012 beschließt Landtag mit Rot-Grün Eckpunkte einer inklusiven Bildung für NRW September 2012 Landesregierung legt Referentenentwurf vor Bis Oktober/November Verbändeanhörung und Konnexitätsverfahren

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 17 Vermutungen!? Kinder mit Förderschwerpunkt ESO werden zumindest zeitweilig und zum Teil an anderen Lernorten gefördert werden Der Förderschwerpunkt Lernen ist voll inkludierbar Der Förderschwerpunkt Sprache hat auch schon heute Kinder und Jugendliche in sich, die medizinisch verursacht sind Bei GG und KM werden Eltern in Zukunft wahrscheinlich auch weiterhin die Förderschule wählen (nur geringer Anteil anders) Die heutigen Förderschulen Hören erleben durch neue medizinische Möglichkeiten sinkende Schülerzahlen Die Förderschulen Hören und Sehen werden bei größer werden Entfernungen zur Schule noch weniger Schüler haben Daraus könnte folgende Berechnung abgeleitet werden

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 18 Berechnung Killewald Schlüsseldaten Förderschwerpunkte ESELESBGGKMHKSEKRF G/H Schülerinnen und Schüler Anteil der Schülerinnen in %15,60 8,7444,1117,294,883,076,30100,00 Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II ohne Stufenbezug Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) Unterricht je Klasse in Wochenstunden39,6 33,455,558,424, ,3 Unterricht je VZLE23,5 22,621,622,721,92223,422,3 Schüler/in je VZLE5,4 843,86,66,15,46 Differenz Schüler/innen zu 2010/ Differenz VZLE zu 2010/ Schüleranzahl geteilt Mindestgröße der Schulform Anzahl Schulen 2010/ Standortgefährdet nach Gutachten

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 19 Eckpunkte des Entwurfs zum 9. Schuländerungsgesetzes Inklusive Bildung ist Teil des gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages Regelschule ist Regelförderort Wahlrecht der Eltern Förderschwerpunkt existieren weiter Antrag auf sonderpädagogische Förderung stellen Eltern Schulaufsicht schlägt in Abstimmung mit Schulträger mind. eine allgemeine Schule für gemeinsames Lernen vor

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 20 Weitere Eckpunkte des Entwurfs zum 9. Schuländerungsgesetzes Das Angebot des gemeinsamen Lernens werden mit Zustimmung des Schulträgers entstehen Es sollen Vorreiterschulen als Orte der inklusiven Bildung entstehen Die Ausbreitung soll schrittweise entstehen Schulentwicklungsplanung heißt inklusive Schulentwicklungsplanung Schulträger in einem Kreis können gemeinsam ESO, LE und SP auflösen (regionale Schulentwicklungsplanung) Vorhandene Kompetenzzentren werden in das regionale Schulangebot überführt

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW 21 Zukunftsrahmen Heute: 17,9 Millionen NRW´ler 2,6 Millionen Behinderte 8,7 Mill. Erwerbstätige Jeder 8. arbeitet im Gesundheitssektor Morgen 2030: 17,2 Millionen NRW´lern Weit über 3 Millionen Behinderte 7,5 Mill. Erwerbstätige Meinen Sie wirklich es könnte jeder 4-5 stände diesem Sektor zur Verfügung?