Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Beförderungspapier (Kapitel ADR)
Advertisements

Versand Das ändert sich, das ist neu, das fällt weg!
Planung, Durchführung und Qualitätssicherung klinischer Studien
Fachartikel Bestandsbuch und tierärztlicher Anwendung- und Abgabebeleg: sowie
Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 1 Freistellungen nach Kapitel Die letzte Möglichkeit, gefährliche Güter in.
Kontrolle der EU-Öko-Verordnung
Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne CRM-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B Stand: Vorliegen einer ärztlichen.
Versand der Arzneimittel
Auswahl/Beurteilung des Arzneistoffes und des Fertigarzneimittels Information Unterstützende Maßnahmen Grenzen der Selbstmedikation überschritten? Abgabe.
Information und Beratung Selbstmedikation Schnupfen
Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Information und Beratung Selbstmedikation Fußpilz
Pharmazeutische Betreuung
Hygienemanagement Erstellen eines Hygienemanagements erforderlich
Pharmazeutische Betreuung des Asthmapatienten
Information und Beratung Selbstmedikation Stand:
Katja Lorenz Fachapothekerin für öffentliches Pharmaziewesen
“Der Weg des Arzneimittels bis zur Zulassung”
Das Medizinproduktegesetz
VORGESEHENE BLUTENTNAHMEN
Hausspezialitäten Speziallebensmittel Kosmetika und Chemikalien
Information und Beratung Selbstmedikation Fußpilz
Frank Fürstenberg (1. Stellv. Vorsitzender)
Einflussfaktoren auf die Adhärenz
Grundpfandrechte: Neuerungen, insbesondere der Register-Schuldbrief
Modul 3 Die verschiedene Ersatzmedikamente.
D I E R E C H N U N G Eine Übersicht von Margarete Teglar-Steger.
StrateG. N Dipl. -Med. B. Oehlschlägel Kaiserstr
Seite 1 /11 © 2014 F + M Ä-Stand: 1 Ä-Datum: Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können.
Unternehmensrechnung 2014
Information und Beratung Selbstmedikation Schnupfen
Arzneimittellehre -Grundlagen-
Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte Stand: Patientenindividuelle manuelle.
Versand der Arzneimittel
Information und Beratung Selbstmedikation Magenbeschwerden
Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution
Information und Beratung Selbstmedikation Verstopfung
Stand: Arzneimittelverordnung Formale Prüfung der Verordnung Patient
Auswahl und Beurteilung des Arzneistoffs und des Fertigarzneimittels Beurteilung des Arzneistoffs nach pharmakolog.-toxikolog. Kriterien - Art/Ursache.
Anfrage Erfassung und Analyse der Anfrage Gibt es ein spezielles Kompetenz- zentrum für diese Anfrage? Weitergabe der Anfrage an geeignete Informationseinrichtung.
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Auswahl und Beurteilung des Arzneistoffs und des Fertigarzneimittels Beurteilung des Arzneistoffs nach pharmakolog.-toxikolog. Kriterien - Art der Beschwerden.
Präsentationsprüfung 2015 Information für Mentoren und Prüflinge der Albert-Einstein-Schule.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln im Pflegeheim
Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (patientenindividuelle Zusammensetzung einer Einzeldosis I-1 Prüfung der Verordnung auf Plausibilität durch den Apotheker.
Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)
14467 PotsdamTel.: 0331/ Kurfürstenstraße 31Mail: Antikorruptionsrichtlinie – Auswirkungen auf die tägliche Praxis.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht.
Bekämpfung der Varroose Herr Körner - Tierseuchenkasse Württembergischer Imkertag in Friedrichshafen – Verwendung der 85%igen Ameisensäure -
Durchführung der Wareneingangskontrolle Weiterleitung der ungeprüften Ware in den Quarantänebereich zur Prüfung der Ausgangsstoffe (§ 16 Abs. 1 ApBetrO)
Stand: Systemkontrolle im Rahmen der internen Qualitätssicherung
Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte Stand: Patientenindividuelle manuelle.
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution
Stand: Anfrage in der Apotheke Patient/Kunde mit/ohne Vorkenntnisse/n
Die moderne Apotheke Was stellt ihr euch unter einer Apotheke vor? Welche Gedanken gehen euch durch den Kopf, wenn ihr an eine Apotheke denkt? Notiert.
§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
Stand: Beratungsgespräch bei der Abgabe eines Arzneimittels
Information und Beratung Selbstmedikation Husten
Stand: Arzneimittelverordnung Formale Prüfung der Verordnung Patient
Information und Beratung Selbstmedikation Kopfschmerzen
Information und Beratung Selbstmedikation Magenbeschwerden
Versand der Arzneimittel
Information und Beratung Selbstmedikation Fußpilz
Information und Beratung Selbstmedikation Halsschmerzen
Information und Beratung Selbstmedikation Verstopfung
Information und Beratung Selbstmedikation
Information und Beratung Selbstmedikation Schnupfen
Herstellung der Defekturarzneimittel Stand:
Herstellung der Rezepturarzneimittel
 Präsentation transkript:

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) Stand: 23.11.2011 Verschreibungsfähige Betäubungsmittel zur Substitution Methadon Levomethadon Buprenorphin Codein, Dihydrocodein in begründeten Ausnahmefällen Diamorphin (Sondervertriebsweg) CAVE! Das Rezept darf nur vom Arzt oder einem Praxismitarbeiter in der Apotheke vorgelegt werden, nicht vom Patienten selbst Ärztliche Verordnung über ein Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) Angaben auf der Verordnung Betäubungsmittelrezept, Teil I und II im Original Name, Vorname, Anschrift des Patienten oder „Praxisbedarf“ (sozialrechtliche Vorschriften beachten) Name des verschreibenden Arztes, Berufsbe- zeichnung, Anschrift, Tel. Ausstellungsdatum (nicht älter als 7 Tage) Bezeichnung des BtM, ggf. Gewichtsmenge je Packungseinheit oder abgeteilter Form, Darreichungsform; bei Rezepturverordnung ggf. weitere Bestandteile nach Art und Menge Menge des verschriebenen BtM in g, ml oder Stückzahl bei abgeteilten Formen Kennzeichnung mit dem Buchstaben „S“ Ggf. Kennzeichnung mit dem Buchstaben „A“ bei Nichteinhaltung der Verschreibungshöchst- menge oder der zulässigen Anzahl der BtM Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesan- gaben oder die Angabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ Eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich „i. V.“ Rezept zurück an den Arzt Prüfung der Verordnung nein Bedenken/ Unklarheiten beseitigt? ja Bedenken/Unklarheiten, z. B. Verschreibungen, die vor mehr als 7 Tagen ausgestellt sind, dürfen nicht beliefert werden (Tag der Ausstellung zählt nicht mit) Notfallverschreibungen sind für die Substitution nicht zulässig Das Substitutionsmittel und die verschriebene Darreichungsform dürfen nicht zur parenteralen Anwendung bestimmt sein Rücksprache mit dem Arzt ja Bedenken/Unklarheiten? nein Rücksprache mit dem Arzt Nach Rücksprache mit dem Arzt kann der Apotheker Korrekturen (mit Ausnahme des Ausstellungsdatums) auf dem BtM Rezept Teil I und II vornehmen (der Arzt hat die Änderungen auf Teil III zu vermerken) nein, Fertigarzneimittel ist verordnet Ist eine Rezeptur herzustellen? ja Rücksprache mit dem Arzt nein Ist die Rezeptur plausibel? ja Herstellung der Rezeptur Standardisierte Rezeptur NRF 29.1. Methadonhydrochlorid-Lösung 0,5 %/1 % (m/V) NRF 29.4. Levomethadonhydrochlorid- Lösung 0,25% (m/V) Nichtstandardisierte Rezeptur Individuelle Rezeptur Zusatz eines Stoffes zu einem Fertigarznei- mittel zur Erschwerung der parenteralen Anwendung Herstellung der Rezeptur Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung - Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwen-dung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel

Lieferung des Substitutionsmittels in die Arztpraxis Verschreibung zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) Schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt empfehlenswert Substitutionsmittel getrennt von anderen BtM individuell für jeden Patienten bereitstellen Sicherstellung der Versorgung an Sonn- und Feiertagen Keine Mitgabe des Substitutionsmittels Lieferung des Substitutionsmittels in die Arztpraxis nein Sichtbezug in der Apotheke? ja Bereitstellung der Einzeldosis für den Patienten Gegenanzeigen für die Substitution Alkoholgeruch des Patienten Verdacht auf Drogenkonsum des Patienten Lässt der Allgemein- zustand des Patienten die Gabe des Substitutions- mittels zu? nein Rücksprache mit dem Arzt ja Sichtbezug durchführen? ja nein Abgabe verweigern, Patient an Arzt verweisen Sichtbezug in der Apotheke Der Patient hat sich auszuweisen Einnahme des Substitutionsmittels vor den Augen des verantwortlichen pharmazeu- tischen Personals (keine Arzneimittelreste im Mund), möglichst in der Beratungsecke Wasser zum Nachtrinken anbieten Einnahme des Arzneimittels vom Patienten schriftlich bescheinigen lassen Einnahme des Substitutionsmittels Dokumentation Patientenbezogene Dokumentation bei Sichtbezug in der Apotheke Monatliche Bestandsprüfung durch den Arzt Aufbewahrung von Teil I des BtM-Rezeptes Aufbewahrung der Dokumentation 3 Jahre nach dem letzten Eintrag Dokumentation der Abgabe