Besser recherchieren - Recherche und Recht - 5

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Besser recherchieren - Recherche und Recht - 5 Besser recherchieren - Recherche und Recht - 5. Forum zur Nutzung der Stasi-Unterlagen 29.03.2012

Folie 2

Erfassung, Erschließung, Verwahrung, Verwaltung BF: AR/Archiv: Erfassung, Erschließung, Verwahrung, Verwaltung BF: Forschung/Eigenveröffentlichungen des BStU Grundlagenforschung polit. Bildungsarbeit (Informationen aus) Stasi-Unterlagen Sachinformationen personenbezogene Informationen AU Bereitstellung der Unterlagen an externe Antragsteller Persönliche AES Ersuchen (nicht/öffentl. Stellen) Forschungs-/Medienanträge Nutzung durch Empfänger der Unterlagen in eigener Verantwortung personenbezogene Unterlagen nur zum geltend gemachten Zweck Folie 3

Beispiel für unterschiedliche Interessenlagen personenbezogene Unterlagen zu XY BStU Medien Abwägung zwischen Informationsinteresse XY und berechtigten Interessen der Medien (Rechercheschutz) Wer, was, wann? Veröffentlichung genannte Person XY Mitarbeiter MfS PdZ

Folie 5

Folie 6

Personenkategorien nach StUG Folie 7

Zugangsrechte für Forschung/ Medien (§§ 32 - 34 StUG) Unterlagen ohne Personenbezug offenkundige Informationen Unterlagen mit personenbez. Inhalten Keine Einschränkungen Zugangsrecht abhängig von Personenkategorie Betroffene / Dritte: umfassender Schutz (Einwilligung oder Schutzfrist) PdZ / Amts- u. Funktionsträger: Informationen zur zeitgeschichtlichen Rolle, Abwägung, vorherige Benachrichtigung Mitarbeiter / Begünstigte: niedriges Schutzniveau (Privat/Intimes, Minderjährigenschutz) Folie 8

Aktuelle Novellierung des StUG (8. StUÄndG) Verbesserung der Zugangsrechte für nahe Angehörige, § 15 StUG Ausweitung der Überprüfungsmöglichkeiten für (nicht)öffentliche Stellen Verbesserung der Zugangsrechte für Forschung/Medien Fristverlängerung bis 31.12.2019 Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises leitende Funktionen ab A/E 9 Verdachtsüberprüfungen (für alle Beschäftigungsgruppen) bei Aufarbeitungseinrichtungen (sämtliche Beschäftigte, auch Ehrenamtliche und Gremienmitglieder) zweckfreie Nutzung von Sachunterlagen (§ 26 StUG) fakultative Schutzfristverkürzung bei Unterlagen Verstorbener (§ 32 Abs.1 Nr. 6 StUG) Einbeziehung der LStU in Kreis privilegierter Antragsteller (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 StUG) Folie 9

Zweckfreie Bereitstellung und Verwendung von Sachunterlagen (§ 26 StUG) § 26 Abs. 1 (wie bisher) § 26 Abs.2 (neu) Richtlinien, Dienstanweisungen, Organisations- und Stellenpläne des MfS Liegenschaftsunterlagen Unterlagen, die nicht gezielt zu natürlichen Personen angelegt worden sind Bsp. zusammenfassenden Synthesen u. Analysen, z.B. ZAIG-Berichte Lehrmaterialien u. Promotionsschriften der MfS-Hochschule Interessenabwägung → soweit sie keine überwiegend schutzwürdigen personenbezogenen Informationen enthalten Folie 10

Postmortaler Persönlichkeitsschutz, § 32 Abs. 1 Nr. 6 StUG Neu: 10 Jahre Tod 30 Jahre absoluter Schutz Betroffenenunterlagen: nur anonymisiert oder mit Einwilligung (zu Lebzeiten) PdZ, Amts- u. Funktionsträger: - Umstand, dass verstorben, wird im Rahmen der Abwägung berücksichtigt - keine Benachrichtigung fakultative Fristverkürzung wissenschaftl. Forschung Wahrnehmung berechtigter Belange [Erforderlichkeit, Interessen- abwägung, Ermessen des BStU] keine Differenzierung nach Personenkategorie, grds. keine weitere Abwägung (postmortale Schutzrechte nicht mehr tangiert) Folie 11

Einbeziehung der LStU in den Kreis privilegierter Antragsteller (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 StUG) LStU werden als Institution den Hochschulen/ Forschungseinrichtungen gleichgestellt übrige Voraussetzungen Nr. 7 müssen vorliegen - Wissenschaftlichkeit des Projekts - wissenschaftl. Qualifikation des Antragstellers bzw. Beauftragten - Erforderlichkeit der Einsicht in unanonymisiertes Material