Besser recherchieren - Recherche und Recht - 5 Besser recherchieren - Recherche und Recht - 5. Forum zur Nutzung der Stasi-Unterlagen 29.03.2012
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Erfassung, Erschließung, Verwahrung, Verwaltung BF: AR/Archiv: Erfassung, Erschließung, Verwahrung, Verwaltung BF: Forschung/Eigenveröffentlichungen des BStU Grundlagenforschung polit. Bildungsarbeit (Informationen aus) Stasi-Unterlagen Sachinformationen personenbezogene Informationen AU Bereitstellung der Unterlagen an externe Antragsteller Persönliche AES Ersuchen (nicht/öffentl. Stellen) Forschungs-/Medienanträge Nutzung durch Empfänger der Unterlagen in eigener Verantwortung personenbezogene Unterlagen nur zum geltend gemachten Zweck Folie 3
Beispiel für unterschiedliche Interessenlagen personenbezogene Unterlagen zu XY BStU Medien Abwägung zwischen Informationsinteresse XY und berechtigten Interessen der Medien (Rechercheschutz) Wer, was, wann? Veröffentlichung genannte Person XY Mitarbeiter MfS PdZ
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Personenkategorien nach StUG Folie 7
Zugangsrechte für Forschung/ Medien (§§ 32 - 34 StUG) Unterlagen ohne Personenbezug offenkundige Informationen Unterlagen mit personenbez. Inhalten Keine Einschränkungen Zugangsrecht abhängig von Personenkategorie Betroffene / Dritte: umfassender Schutz (Einwilligung oder Schutzfrist) PdZ / Amts- u. Funktionsträger: Informationen zur zeitgeschichtlichen Rolle, Abwägung, vorherige Benachrichtigung Mitarbeiter / Begünstigte: niedriges Schutzniveau (Privat/Intimes, Minderjährigenschutz) Folie 8
Aktuelle Novellierung des StUG (8. StUÄndG) Verbesserung der Zugangsrechte für nahe Angehörige, § 15 StUG Ausweitung der Überprüfungsmöglichkeiten für (nicht)öffentliche Stellen Verbesserung der Zugangsrechte für Forschung/Medien Fristverlängerung bis 31.12.2019 Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises leitende Funktionen ab A/E 9 Verdachtsüberprüfungen (für alle Beschäftigungsgruppen) bei Aufarbeitungseinrichtungen (sämtliche Beschäftigte, auch Ehrenamtliche und Gremienmitglieder) zweckfreie Nutzung von Sachunterlagen (§ 26 StUG) fakultative Schutzfristverkürzung bei Unterlagen Verstorbener (§ 32 Abs.1 Nr. 6 StUG) Einbeziehung der LStU in Kreis privilegierter Antragsteller (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 StUG) Folie 9
Zweckfreie Bereitstellung und Verwendung von Sachunterlagen (§ 26 StUG) § 26 Abs. 1 (wie bisher) § 26 Abs.2 (neu) Richtlinien, Dienstanweisungen, Organisations- und Stellenpläne des MfS Liegenschaftsunterlagen Unterlagen, die nicht gezielt zu natürlichen Personen angelegt worden sind Bsp. zusammenfassenden Synthesen u. Analysen, z.B. ZAIG-Berichte Lehrmaterialien u. Promotionsschriften der MfS-Hochschule Interessenabwägung → soweit sie keine überwiegend schutzwürdigen personenbezogenen Informationen enthalten Folie 10
Postmortaler Persönlichkeitsschutz, § 32 Abs. 1 Nr. 6 StUG Neu: 10 Jahre Tod 30 Jahre absoluter Schutz Betroffenenunterlagen: nur anonymisiert oder mit Einwilligung (zu Lebzeiten) PdZ, Amts- u. Funktionsträger: - Umstand, dass verstorben, wird im Rahmen der Abwägung berücksichtigt - keine Benachrichtigung fakultative Fristverkürzung wissenschaftl. Forschung Wahrnehmung berechtigter Belange [Erforderlichkeit, Interessen- abwägung, Ermessen des BStU] keine Differenzierung nach Personenkategorie, grds. keine weitere Abwägung (postmortale Schutzrechte nicht mehr tangiert) Folie 11
Einbeziehung der LStU in den Kreis privilegierter Antragsteller (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 StUG) LStU werden als Institution den Hochschulen/ Forschungseinrichtungen gleichgestellt übrige Voraussetzungen Nr. 7 müssen vorliegen - Wissenschaftlichkeit des Projekts - wissenschaftl. Qualifikation des Antragstellers bzw. Beauftragten - Erforderlichkeit der Einsicht in unanonymisiertes Material