Know Your Rights ...! Info-Veranstaltung.

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 Präsentation transkript:

Know Your Rights ...! Info-Veranstaltung

Eure Fragen

Inhalt Inhalt Fakten Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium Deine Rechte im Job Deine Interessenvertretung Deine Pflichten im Job Beschäftigungsverhältnisse Ausländische Studierende Das Praktikum Beratung vor Ort und im Internet Inhalt

Fakten Fakten Quelle: Statistisches Bundesamt /Deutsches Studentenwerk,17. Sozialerhebung (2003)

davon notwendigerweise zur Bestreitung des Lebensunterhalts: 56% Studierende in Deutschland 2 Mio. ...davon arbeiten Fakten 68% ( 1,4 Mio.) davon notwendigerweise zur Bestreitung des Lebensunterhalts: 56%

Nettostundenlohn nach Standorten Frankfurt am Main München Berlin, Düsseldorf Hamburg, Köln, Hannover Leipzig, Dresden € 10,60 € 10,00 € 9,50 € 9,00 € 6,30 Fakten ver.di und NGG fordern einen gesetzlichen Mindestlohn, der auch Studierende einschließt www.mindestlohn.de

Finanzierungsmöglich-keiten für das Studium

Max. eigener Verdienst: 7680 € Unterhalt von den Eltern Erstausbildung Kindergeldanspruch Max. eigener Verdienst: 7680 € Finanzierungsmöglichkeiten Einkommensabhängig

halb Zuschuss, halb Darlehen Antrag beim Studentenwerk BAföG Eltern(un)abhängig www.das-neue-bafoeg.de halb Zuschuss, halb Darlehen Finanzierungsmöglichkeiten Antrag beim Studentenwerk www.studentenwerke.de Für wen Bafög in Frage kommt lässt sich nicht pauschal sagen Elternunabhängiges Bafög auch erhältlich

Nicht nur für Hochbegabte! Für alles Weitere: www.stiftungsindex.de Stipendium Nicht nur für Hochbegabte! Finanzierungsmöglichkeiten Stiftung des DGB: Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, etc... Viele denken Sie qualifizieren nicht für ein Stipendium - Überlegt wo ihr Euch engagiert habt, vielleicht fördern diese Institutionen Studierende Für alles Weitere: www.stiftungsindex.de

Deine Rechte im Job Deine Rechte im Studi-Job

Wer seine Arbeitskraft verkauft § = Arbeit-nehmer/in Deine Rechte im Studi-Job Rechte Pflichten Hast Rechte wie auf der vorhergehenden Folie Hast Pflichten, wie Arbeiten, Steuern zahlen etc.

Gilt auch, wenn vertraglich anders vereinbart Das Arbeitsrecht regelt… Gilt auch, wenn vertraglich anders vereinbart …Mindestanforderungen bei Arbeitszeiten Lohnansprüchen Kündigungsschutz u.a.m. Deine Rechte im Studi-Job ...und gilt auch für Studierende!

Was alles in den Arbeitsvertrag gehört Name und Anschrift der Vertragspartner Arbeitsort Beginn der Beschäftigung Vorhersehbare Dauer (bei befristeten Jobs) Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts Art der Tätigkeit Arbeitszeiten Urlaub Kündigungsfristen Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Dienstvereinbarungen Deine Rechte im Studi-Job

Feiertage Pausen ! Deine Rechte im Studi-Job Lohn Gesetzlicher Anspruch auf regelmäßige Lohn-zahlungen Bei festen Arbeitstagen: Recht auf bezahlte Feiertage ! Die Pause steht zur freien Verfügung! Deine Rechte im Studi-Job

Sechs Wochen 100% Lohn-fortzahlung Krankheit Schutz vor Gefahren Urlaub Sechs Wochen 100% Lohn-fortzahlung Min. 24 Werk- tage pro Jahr ! Deine Rechte im Studi-Job Anteilig bei Teilzeitjobs Recht auf gesunden und sicheren Arbeitsplatz ! Nur mit ärztlichem Attest! Bei Gefahren sofort an Students at Work wenden!!!

Nutze den Rechtsschutz Deiner Gewerkschaft! Kündigungsschutz Kündigung Ordentliche Außerordentliche Deine Rechte im Studi-Job Nutze den Rechtsschutz Deiner Gewerkschaft! viele Kündigungen sind anfechtbar !

In Zweifelsfällen und bei Problemen Kündigung Urlaub Deine Rechte im Studi-Job Lohnzahlung Nicht gefallen lassen!!! Students at Work Betriebsrat Gleichstellungsbeauftragte Kontakt mit Mobbing Beratung Mobbing helfen Betriebsrat und Gewerkschaft

Gewerkschaft sorgt für Bessere Arbeitsbedingungen Tarifvertrag Bessere Studienbedingungen Solidarität Ausbau des Sozialstaates Rechtsschutz im Arbeitsleben Warum Gewerkschaftsmitglied ?

Weitere Leistungen Warum Gewerkschaftsmitglied ? Hochschul-politische Arbeit Weiter-bildungs-angebote Publikationen Warum Gewerkschaftsmitglied ? Gesellschafts-politische Seminare Versicherung& Beratung

Ausländische Studierende Das Arbeitsrecht gilt auch für ausländische Studierende, aber je nach Status ist das Recht zu arbeiten eingeschränkt: i.d.R. gilt für Studierende aus der alten EU die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für alle anderen gilt i.d.R: 90 ganze Tage bzw. 180 halbe Tage sind Arbeitserlaubnisfrei. Ausländische Studierende Bei Praktika und Beschäftigungen an Hochschulen gibt es Sonderregelungen. Zur neuen EU zählen z.B. Polen, Tschechien, Slowakei, Baltische Saaten, Ungarn Bei Praktika und Beschäftigungen an Hochschulen gibt es Sonderregelungen, ggf kann die Grenze überschritten werden Wichtig: selbst nach genauem Status und aktuellen Entwicklungen erkundigen!!!

Deine Pflichten im Job Deine Pflichten im Job

Was ist der Lohn? Deine Pflichten im Job Brutto Lohn Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Einkommenssteuer u.ä. Deine Pflichten im Job Höhe der Abgaben von Bruttolohn abhängig www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/job0.html keine Steuererklärung bis zu diesem Betrag Steuern & Versicherungen werden von/m ArbeitgeberIn überwiesen Netto Lohn

Familienversicherung bis 25 Jahre Kranken- und Pflegeversicherung Familienversicherung bis 25 Jahre Deine Pflichten im Job Studentische Krankenversicherung (56,62 €) 25. Lebensjahr velängert sich um die Zeit des Wehr- bzw. Zivildienstes Reguläre Krankenversicherung

Versicherungspflicht Im legalen Job vom Arbeitgeber Rentenversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht ab 400 € / Monat ab 2 Monaten / Jahr 9,75% vom Bruttolohn Arbeitgeber zahlt immer Im legalen Job vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz auf dem Hin- und Rückweg Deine Pflichten im Job

Beitragsfreiheit für Studierende Arbeitslosenversicherung Lohnsteuer einkommens- abhängig Lohnsteuerkarte Freibetrag: 7664 € Beitragsfreiheit für Studierende Grenze: 20 h / Woche (Ausnahme: Ferien) Deine Pflichten im Job

Beschäftigungsverhältnisse Geringfügige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Reguläre Beschäftigung Freie Mitarbeit Beschäftigungsverhältnisse

automatisch steuerfrei Geringfügige Beschäftigung (Minijob) höchstens 400 € / Monat automatisch steuerfrei Beschäftigungsverhältnisse Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt besorgen – sonst zahlt man Steuern! Die Abgaben für die Arbeitgeber wurden zum 1.7.2006 von 25 auf 30% erhöht. alle Abgaben (30 %) zahlt Arbeitgeber allein

Kurzfristige Beschäftigung keine Lohn-obergrenze lohnsteuer- pflichtig Pauschale oder individuell besteuert rentenver-sicherungs-frei Beschäftigungsverhältnisse höchstens 50 Arbeitstage / Jahr oder 2 Monate am Stück

Reguläre Beschäftigung ab 400 € im Monat mehr als 8 Wochen bis 20 h je Woche Beschäftigungsverhältnisse steuer- pflichtig Freibetrag 7664€ / Jahr bis 800 € gestaffelte Renten-beiträge mit Imma-trikulations-beschei-nigung

Freie Mitarbeit / Honorartätigkeit genauer schriftl. Vertrag vom Auftraggeber Beschäftigungsverhältnisse Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt Ihr allein Letzteres variiert von Bundesland zu Bundesland. In Berlin wird lediglich eine Steuernummer benötigt. ES muß eine Gewinnerwartung im Voraus sowie eine Steuererklärung bis 30.04. des Folgejahres abgegeben werden! Die Finanzämter sind zur Beratung verpflichtet Beim Finanzamt anmelden und Steuernummer beantragen. Eventuell Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt nötig!

Vorsicht vor Schwarzarbeit !!! Ohne Vertrag kein Lohn Kein Kündigungsschutz Abgaben-nachforderungen für min. 4 Jahre vorbestraft: saftige Geldstrafen Beschäftigungsverhältnisse Lohn, ohne Lohnsteuerkarte oder in Bar = Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist verboten !!! Kann unangenehme Folgen haben Kein Recht auf Lohn Bei Unfall Steuerausfälle auf Eure Kosten Arbeitsunfälle nicht versichert Keine Abgaben keine Leistungen

Praktikum Das Praktikum

sozial-versicherungsfrei Praktikumsentgelt Pflichtpraktikum (oder freiwillig max. 2 Monate) während des Studiums alles andere sozial-versicherungsfrei ist ein normaler Job Praktikum Steuer- u. versicherungsfrei ... egal wie hoch Vergütung Freiwilliges Praktikum: bis €400 ...alles drüber entspricht regulärer Beschäftigung Praktikum vor u. nach Studium: man ist kein/e Studentin – daher müssen Sozialversicherungs- und Steuern bezahlt werden! bei Lohnsteuer und Kindergeld zählt beides

Job weg, und was jetzt ? Job Weg, und was jetzt?

! Job weg, und was jetzt? kein Anspruch auf Arbeitslosengeld ! kein Anspruch auf Sozialhilfe Ausnahme: Schwangerschaft / Urlaubssemester ! Job weg, und was jetzt?

Fragen ...unter www.studentsatwork.org Fragen, Fragen, Fragen... Welche Abzüge vom Brutto-lohn muß ich zahlen ? Habe ich als Honorarkraft feste Arbeits-zeiten? Was muß in den Arbeits-vertrag? Hab ich ein Recht auf Lohnfort- zahlung bei Krankheit ? Was mache ich, wenn mein Chef mich sexuell belästigt? Fragen Worauf muß ich beim Minijob achten? Fragen, Fragen, Fragen...

Beratung vor Ort: Beratung vor Ort Humboldt Universität: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Mo 10-13 Uhr, Do 13-16 Uhr Monbijoustraße 3, Raum 5 Beratung vor Ort Freie Universität: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Di 10.30-13 Uhr, Fr 10-12.30 Uhr AStA-Villa, Otto-von-Simson-Str. 23

Beratung vor Ort Technische Universität: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Genauen Termine werden noch bekannt gegeben Franklinstraße 28/29, Raum 7.001 Mehr Infos unter: www.tu-berlin.de/zek/koop/ Beratung vor Ort CampusTour DGB-Jugend kommt zu euch Termine an deiner Uni unter: www.campustour.info

Fragen & Antworten