1 Arbeitsrechtsregelung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

Arbeitszeit schulischer Personalräte
Im Rahmen einer Veranstaltung der
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
Betriebliche Altersversorgung Braunschweiger Verkehrs-AG
Common Quality Assurance Framework (CQAF) und seine Bedeutung für
Hochschulkurs Umstellung auf Bachelor- und Masterprogramme 10. und 11. Februar 2005 Welche Aufgaben sind bei einer Umstellung einer Hochschule auf BMS.
Dr. Jürgen Wuttke Leiter Abteilung Arbeitsmarkt
Chancen und Risiken für Geschlechtergerechtigkeit
TVöD – Leistungsvergütung nach § 18 - Basisprojekt 1 Leistungsbezogene Entgeltdifferenzierung § 18 TVöD - Grundsätze - Referentin: Liesel Rieker, TBS gGmbH.
Zeitliche Planung Tarif- und Betriebspolitik ERA-TV
Haus der Familie in Tuttlingen RegioKonferenz 2012 Familienorientierung – ein Standortfaktor für die gesamte Region?! Manuela Dworschak Vorstellung meiner.
Mitwirkung der Mitarbeiter/innen Auftrag der MAV
1 Nutzen Sie diese Powerpoint-Präsentation beim Selbstlernen oder in Veranstaltungen zur Einführung in das jeweilige Thema. Einführung Lernmodul Nutzungsbedingungen:
Gesundes Führen lohnt sich !
Leistungsentgelt Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag.
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Familienzentren in NRW
Bildungszentrum Niedernhall
Flexible Arbeitszeitmodelle - Wege für die Praxis
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter.
Makv Thomas Winkler Folie 1 Neuer Krankentagegeldtarif (ESP) Einführung der ESP-Tarife zum Neueinführung von 3 Krankentagegeldern Zielgruppenspezifische.
Die Umsetzung der ISO/IEC 17020
Präsentation zur Delegiertenversammlung
Sondermitarbeitervertretung
Die Krankenversicherung
Rechte und Pflichten der MAV
Unfallversicherung in Deutschland
Nutzung ESF Für lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung.
Mitarbeitervertretung im Pater-Rupert-Mayer-Haus
Was bedeutet Diagnosegruppe?
Organisationsanalyse
Service de lenfance et de la jeunesse SEJ Jugendamt JA Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Direktion für Gesundheit und Soziales GSD ERÖFFNUNG.
Vorstand FB Tarifpolitik Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung Was können wir tariflich und betrieblich tun?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft.
Erläuterung der Schnittstellenproblematik aus juristischer Sicht
Mindestsicherung und Arbeitsmarktintegration Eva Fischlmayr
Das Eingliederungs- management der Bewährungshilfe
Arbeitsschutz - Organisation
Pflege: Informationsdefizit durch Informationsflut Pflege - Informationsdefizit durch Informationsflut Wolfram Friedel.
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
1. Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern 5. November 2014 Heike Moerland 2.
Das neue Konzept Infoveranstaltung November 2014 Dr. Paul Wilkens.
Projektplan Projekt-ID Projektleiterin: Julia Kaiser
HRK 4./ © HRK Hochschulrektorenkonferenz 1 Sonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen Realität.
Modelle und Möglichkeiten für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Kurzvortrag im Rahmen der Veranstaltung „Beschäftigte gesucht – Menschen gefunden“
Sozialverwaltung Betreuung der Sozialeinrichtungen
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Betriebliches Eingliederungsmanagement
L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
Arbeitsverträge.
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
2. Continental-Studentenumfrage 24. Februar 2005, TU Darmstadt.
Personalversammlung am
Inklusion in Betrieben - Motivation sucht Praxis
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung - RSO) vom 25. November 1994  § 1 Geltungsbereich.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
1 Freiräume in Kirche und Diakonie.  Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe  Gültig ab Ulrike Kutzner.
Caritas - Familienservice... der Partner für Ihr Unternehmen! Damit im Beruf und zu Hause alles klar geht!
KGSt Holzrichter Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Hochschulen vom Mai 2008 an der Johannes Gutenberg Universität.
Stellenentwicklung Personalkostenentwicklung STELLENPLAN Jens Goldmann.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V., Andrea Pawils, Referentin Altenhilfe und Pflege, AK Selbsthilfe 08. April 2008 Gesetz zur.
 Präsentation transkript:

1 Arbeitsrechtsregelung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

2 Geltungsbereich wird eine solche Regelung getroffen, gilt sie grundsätzlich für alle Mitarbeiter/innen der Dienststelle/Einrichtung mit einem Arbeitsvertrag nach TVöD

3 Verfahren zur Einführung Durch Dienstvereinbarung können - anstelle des Leistungsentgeltes oder - anstelle eines Teiles des Leistungsentgeltes familienfördernde Maßnahmen eingeführt Werden.

4 Finanzvolumen Als Finanzvolumen steht maximal der Betrag zur Verfügung, der für das Leistungsentgelt vorgesehen ist: 1 Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD fallender Mitarbeiter/innen des Arbeitgebers

5 Mögliche Maßnahmen 1.Zusätzliche Arbeitsbefreiung für: - Betreuung von Kindern unter 14 Jahren - Versorgung eines erkrankten Kindes über die Frist des § 145 SGB V hinaus

6 2. Kinder- Angehörigenbetreuung durch - Zuschuss Kindergarten/Tagesmutter - Zuschuss Kurzzeitpflege - Einrichtung Betriebskindergarten - Organisation Notfallbetreuung

7 3. Familienservice/Beratungsangebote -Programme zur Gesundheitsvorsorge -Freizeitbetreuung -Netzwerk-Kooperationen mit Fremdeinrichtungen -Essen für Kinder (z.B. aus der Kantine)

8 Entscheidung über die Maßnahme Über das Ob und das Wie entscheiden ausschließlich Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung

9 Bewertung der Zuschüsse und Leistungen 1. Wird Arbeitsbefreiung gewährt, werden pro Tag der Freistellung 0,4 % der Vorjahres-Monatsentgelte des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin vergütet 2. Alle Zuschüsse und Leistungen sind lohnsteuerrechtlich Arbeitsentgelt und zusatzversicherungspflichtiges Entgelt

10 Verwaltung der Mittel Die Budgetverantwortung liegt bei der Dienststellenleitung. MAV und DL überprüfen halbjährlich das Budget und entscheiden über die weitere Verwendung der Mittel.

11 Informationsrechte Die MAV hat das Recht schriftlich informiert zu werden über: - Finanzvolumen - Anzahl der MAinnen, denen eine Maßnahme gewährt bzw. nicht gewährt wurde - Art und Umfang der gewährten Maßnahmen

12 Sie haben`s geschafft !