Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Unternehmenskrise Dr. Udo Zimmermann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Insolvenzverfahren a) Einleitung des Insolvenzverfahrens, insbesondere Insolvenzgründe b) Durchführung des Insolvenzverfahrens 2. Zivil- und strafrechtliche Anforderungen Rechts-Checkup 4. Rechtliche Rahmenbedingungen Forderungsmanagement Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Insolvenzverfahren: Beginn a) Auf Antrag b) Bei Eröffnungsgrund aa) Zahlungsunfähigkeit bb) drohende Zahlungsunfähigkeit cc) Überschuldung („Vermögen deckt die Schulden nicht mehr“) Konsequenz: Insolvenzgrund beseitigen bzw. verhindern! Durchführung a) Gutachten durch das Insolvenzgericht b) Vorläufige Insolvenzverwalter („starker“ und „schwacher“ Insolvenzverwalter) c) Sicherungsmaßnahme d) Einteilung der Gläubiger: Insolvenzgläubiger und Massegläubiger e) Verfügungsverbote und Anfechtungsrechte Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände 3. Ende des Insolvenzverfahrens a) Befriedigung des Insolvenzgläubigers b) Einstellung mangels Masse u.a. Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Zivil- und strafrechtliche Anforderungen: Pflichten bei Personen- und Kapitalgesellschaften sind weitgehend gleichlaufend; gesellschaftsrechtliche Unterschiede dennoch beachten! Zivilrechtliche Anforderungen a) Antragspflicht b) § 728 BGB (Auflösung der BGB-Gesellschaft bei Insolvenz); § 131 HGB (Auflösung der OHG und KG bei Insolvenz); § 64 GmbH-Gesetz (Antragspflicht des Geschäftsführers) c) Persönliche Inanspruchnahme des Handelnden (§§ 823 BGB i.V.m. Insolvenzstraftatbeständen; § 64 GmbH-Gesetz u.a.) d) Sonderprobleme §§ 31, 32a GmbHG (Achtung bei Rückzahlungen des Stammkapitals und Rückgewähr von Darlehen zum Zeitpunkt der Krise!) e) Persönliche Inanspruchnahme wegen Zahlungen nach Eintritt der Krise (§ 64 Abs. 2 GmbHG) Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Strafrechtliche Anforderungen a) Echte Insolvenzstraftaten (u.a. Bankrott (§ 283 ff StGB), Gläubiger- und Schuldnerbegünstigungen, Abführen von Lohn (§ 266a StGB) etc.) b) Unechte Insolvenzstraftat (Betrug, Urkundenfälschung, Bilanzfälschung, AO-Straftaten) Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Umkehrschluss: („Wie verhindere ich die nahende Krise oder wie beseitige ich sie?“) Beseitigung der Insolvenzgründe a) (Drohende) Zahlungsunfähigkeit Liquidität schaffen (Darlehen; Stundungen; Besserungsschein, Rangrücktritt etc.) Merke: Das InsO-Verfahren muss nicht das Ende sein, sondern der Beginn der Sanierung. b) Überschuldung aa) Fortführungsbilanz bb) Krise widerlegen (Gutachten) cc) Sanierungskonzept darstellen, das sich in der Bilanz niederschlägt Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Handeln am drohenden Insolvenzverfahren ausrichten z.B. - Arbeitnehmeranteile abführen - Umsatzsteuer erklären - Nur kaufmännisch notwendige Geschäfte tätigen (§ 64 Abs. 2 GmbHG) - Informations- und Antragspflichten + Insolvenzantragspflicht + Information der Gesellschafter + Information an Einzugstelle u.a. Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Unternehmens-Checkup nahe der Krise: Vertragssituation klären - Verträge selber beenden (insbesondere Kündigung) - Vertragliche Leistungen einfordern (Mahnbescheid und Co.) - Vertragsauflösung gegen den eigenen Willen (Prüfung auf Rechtmäßigkeit (bspw. Darlehenskündigung)) - Leistungen aussetzen, insbesondere Stundung, Besserungsschein etc. - Bei Gesellschaften: Nachschlusspflicht der Gesellschafter? - Risiken der „Verflüssigung“ von Vermögen Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor einer Unternehmenskrise: Forderungsmanagement Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten (insbesondere Rücklagen) Vermehrung der Gesellschafter und Kapitalerhöhung Flexibilität bei arbeits- und dienstvertraglichen Regelungen und anderes. Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI
Überblick : Straftatbestände Fazit: Kaufmännische Grundregeln beachten 2. Herr im eigenen Haus bleiben aber vertrauenswürdige Berater heranziehen 3. Behörden und Banken hofieren Überblick : Straftatbestände Waschke · Kuba · Zimmermann ANWALTSKANZLEI