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Aktuelle steuerrechtliche Probleme

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle steuerrechtliche Probleme"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle steuerrechtliche Probleme
Insolvenzforum 2018 Aktuelle steuerrechtliche Probleme Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz Nürnberg e.V. Thomas Linse LL.M. (tax) Rechtsanwalt & Steuerberater Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

2 Übersicht Steuerberaterhaftung (BGH v. 26.01.2017)
Sanierungsgewinne (BMF v ; BFH v ) Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (BFH v ) Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters (BMF v ) Vorsteuerüberhang aus § 55 Abs. 4 InsO? (BGH-Beschluss v ) Ende der USt-Organschaft bei Eigenverwaltung (BFH v ) Erbschaftsteuer als Masseschuld Insolvenzsteuerrecht im Koalitionsvertrag?

3 1. 1 Ein „goldenes Kalb“ für die Insolvenzmasse
1.1 Ein „goldenes Kalb“ für die Insolvenzmasse? (Roth in ZinsO 2017, 2199) BGH IX ZR 285/14 v (Steuerberaterhaftung bei mangelhafter Bilanz)

4 1.2 BGH IX ZR 285/14 v. 26.01.2017 Gedanke des IX Senates:
Bilanzerstellung kann mangelhaft sein, wenn zu Unrecht „Going-concern-Werte“ angesetzt werden Dieser Mangel kann für Gläubigerschaden kausal sein Der StB / WP muss Hinweise an GF (1) auf nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB), (2) damit verbundene Risiken und (3) auf Indizwirkung dieses Umstandes für Insolvenzantragspflicht unterlassen haben (vgl. Rdnr. 11 des Urteils) um Haftung auszulösen

5 1.3 BGH IX ZR 285/14 v Folgende „tatsächliche Gegebenheiten“ relevant: hatte die Kapitalgesellschaft über mehrere Jahre einen nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag ausgewiesen? sind nur geringfügig oder keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet worden? Indizien für erhebliche stille Reserven fehlen Sind Hinweise des StB im Jahresabschluss oder an GF in Hinblick auf § 15a InsO erfolgt?

6 1.4 Praxisauswirkungen StB-Haftung?
Rechtsprechung (-) Geändertes Verhalten StB? (Bis Vertrauensschutz, DStR-Veröffentlichung) Wahrnehmung bei InsO-Gerichten (Gutachten)? Auch strafrechtl. Relevanz bei StB? §§ 830, 840, 823 Abs. 2 BGB , § 15a InsO, § 27 StGB Onusseit in ZinsO 2017,1868 („Praktische Folgerungen aus dem Urteil des BGH v “) Magnus Wagner (Köln) – VID e.V. Pflicht zum Hinweis bei Fibu unterjährig! (Rspr. (-))

7 2.1 Sanierungsgewinne BFH GrS 1/15 v ; BMF-Schreiben v („Sanierungserlass“) nicht anwendbar BMF-Schreiben v BStBl I 2017, 741 Schutz für Altfälle (vor ) BFH v (I R 52/14): BMF v ist ebenfalls nicht mit Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verwendbar

8 2.2 Rechtslage „Sanierungsgewinne“ noch unsicher:
Gesetzesentwurf §§ 3a EStG, 3a GewStG „in Pipeline“ – Notifikation EU notwendig! Altfälle mit verbindl. Zusage wohl sicher Sonst: Unsicher!

9 3. „Eigenkapitalersatz“ / MoMiG und Anschaffungskosten beim Gesellschafter:
Bisher: § 17 EStG, bzw. „Halbeinkünfteverfahren“ (60 %) abzugsfähig, BFH v IX R 36/15 (ZIP 2017, 1905) Durch Wegfall MoMiG ist gesetzl. Grundlage für bisherige Rechtsprechung entfallen! Bestandsschutz für Altfälle bis Evtl. Werbungskosten § 20 EStG? Zukunft: Einlage als „echtes Kapital“ oder „qualifizierter Rangrücktritt“

10 4. ESt-Pflichten des Zwangsverwalters: (BMF-Schreiben v. 03. 05
4. ESt-Pflichten des Zwangsverwalters: (BMF-Schreiben v zum BFH-Urteil v IX R 23/14)! Vermögenswalter n. § 34 Abs. 3 AO Mitwirkungspflicht bei Steuererklärung (Anlage V, ggf. Anlage KAP) keine Verpflichtung zur Datenfernübertragung Besonderheiten bei Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Ehegatten-Bruchteilseigentum keine Verpflichtung für Zeiträume vor Zwangsverwaltung

11 5. Vorsteuerüberhang bei § 55 Abs. 4 InsO an IV erstattungsfähig?
Nein! Revision nicht von BFH zugelassen. (Beschluss v VII R 16/15)

12 Ebenso zum vorl. Sachwalter (FG Münster v. 07.09.2017, 5 K 3123/15 U)
6. USt-Organschaft endet auch bei Eigenverwaltung mit Sachwalter mit IE über das Vermögen des Organträgers (BFH v ; ZIP 2017, 619) Ebenso zum vorl. Sachwalter (FG Münster v , 5 K 3123/15 U)

13 7. ErbSt als Masseverbindlichkeit:
Erbt Schuldner nach IE: so Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGHZ 167, 352; NZI 2006, 461) Erbt Schuldner vor IE: bloße Insolvenzforderung n. § 38 InsO (BFH v ; DStR 2017, 1703) Erbt Schuldner in Treuhandphase (WVP): § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO „Herausgabe ½ des Wertes…“

14 8. Koalitionsvertrag zum Insolvenzsteuerrecht:
Konkret keine Aussage! „Steuervereinfachung ist Daueraufgabe.“ (Zeile ) „Modernes E-Government und Digitalisierung unternehmerischer Prozesse“ (Zeile ) „Die Krise des Insolvenzsteuerrechts“ (bleibt)! (vgl. Uhländer in DB 2017, 923).

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Thomas Linse LL.M. Rechtsanwalt & Steuerberater, Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht Coburg – Nürnberg - Saalfeld


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