Nachträgliche Sicherungsverwahrung und Rückfallvermeidung

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 Präsentation transkript:

Nachträgliche Sicherungsverwahrung und Rückfallvermeidung Eine empirische Untersuchung Michael Alex

Ausgangslage Entlassungen nach Ablehnung von Anträgen nach StrUBG-BW: 16 Entlassungen nach Ablehnung von Anträgen nach BayStrUBG: 21 Entlassungen nach Ablehnung von Anträgen nach NUBG: 1 Entlassungen nach Ablehnung von Anträgen nach UBG LSA: 1 Entlassungen nach Ablehnung von Anträgen nach §§ 66b StGB durch BVerfG bis 31.12.2006: 1 durch BGH bis 31.12.2006: 5 nach Aufhebung und Zurückverw. durch BGH: 11 erfolglose Revisionen der StA bis 31.12.2006: 4 durch rechtskräftige untergerichtl. Entscheid.: ca. 55 Summe: ca. 115 davon Daten erlangt: 77 Es fehlen Daten von ca. 38 Entlassenen, davon 30 nach Str-UBG.

Strafhöhe bei erneuter Verurteilung (n = 27) Erneute Verurteilung zu Keine erneute Eintragung bis 30.06.2008 Geldstrafe Freiheitsstrafe m. Bewährung o. Bewährung 10 5 12, davon 3 zusätzlich SV 50

Delikte bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung und Strafmaß Einschätzung der Gefährlichkeit durch Gutachter Diebstahl 4 Monate hoch Diebstahl, BtMG 7 Monate und 2 Wochen Kein Gutachten erstellt 10 Monate Körperverletzung in zwei Fällen, Nötigung, Diebstahl, vors. Vollrausch 1 Jahr und 4 Monate Betrug, BtMG, Weisungsverstoß geg. FA mittel Gemeinschaftlicher Raub, gef. Körperverletzung 2 Jahre und 2 Monate Gemeinschaftl. Diebstahl 2 Jahre und 6 Monate Sexuelle Nötigung, Körperverletzung 3 Jahre und Sicherungsverwahrung Gewerbsm. Handel BtM 3 Jahre und 6 Monate Betrug, Einbruchsdiebst., Urkundenfälschung 4 Jahre hoch/mittel Schw. sex. Missbrauch von Kindern 7 Jahre und Sicherungsverwahrung Schwere räub. Erpressung BtMG 11 Jahre und

Rückfallgeschwindigkeit und Strafmaß (n = 27) Zeitraum zwischen Entlassung und erneuter Straftat Strafmaß < 6 Monate < 12 Monate < 18 Monate 18-36 Monate Geldstrafe 4 3 FS mit Bew. 2 FS ohne Bew. 7 FS + SV 1 Σ 13 6

Gefährlichkeitseinschätzung in Sachverständigengutachten und Rückfall Hohe Gefahr Niedrigere Gefahr Höhe der Gefahr zw. Gutachtern umstritten Kein Gutachten/ungeklärt FS mB GS Rückfall 7 1 2 3 4 Σ Rückfälle 10 6 Kein Rückfall 22 8 14 Gesamtsumme 32 21 Abkürzungen: FS = Freiheitsstrafe ohne Bewährung mB = Freiheitsstrafe mit Bewährung GS = Geldstrafe

Diagnose und Rückfall (n = 92 infolge 15 Mehrfachdiagnosen) Diagnose und Rückfall (n = 77 nach Bereinigung) Dissoziale Persönlichkeit Sucht Psychiatrische Erkrankung Sonstiges Kein Gutach-ten/ungeklärt FS o. Bew. 8 4 1 FS m. Bew. Geldstrafe 6 2 Kein Rückfall 19 9 14 Gesamtsumme 37 17 10 21 Unter „Sonstiges“ sind narzisstische und/oder histrionische Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien und Debilität erfasst. Dissoziale Persönlichkeit Alle sonstigen Diagnosen Kein Gutachten/ungeklärt FS o. Bew. 8 4 FS m. Bew. 1 Geldstrafe 6 2 Kein Rückfall 19 17 14 Gesamtsumme 37 21

Vorstrafen und Rückfall Keine 1-4 ≥ 5 ≥ 10 ≥ 15 FS o. Bew. 1 4 2 5 FS m. Bew. 3 Geldstrafe Kein Rückfall 13 11 15 8 Gesamtsumme 25 12 10

Indexverurteilung und Rückfall Sex. Missbrauch Vergewalti-gung Mord/Totschlag Raub Körperverl. (m.Todesf.) Verstoß geg.BtmG Brand-stiftung FS o.B 1 3 4 FS m.B. 2 GS Kein Rückfall 20 11 6 Σ 25 15 12

Indexverurteilung und Rückfallverurteilung (n = 27) Delikt, das Anlass für die ursprüngliche Verurteilung war Sex. Missbrauch Vergewaltigung Mord/Totschlag Raub Körper-verl. (mit Todesf.) Verstoßgegen BtmG Tatbestände der neuen Verurteilung Sex. Missbr. Betrug Unfallfl., Vort. einer Straftat Unfallflucht Fischwilderei Sex. Nötigung Gemeinsch. Raub, Körperv. Körperverletzg., Beleidigung Diebstahl (3x) Verbr. pornogr. Schrift.,Beleid. Verst.g.WaffG Diebstahl Körperverl., Nötig.,Diebst. Verst.g. BtmG Verst.g.Weisg. Führungsaufs. Schwere räub.Erpr. Urkfälsch. BtMG (2x) Falsch-aussage Körperv. BtmG

Strafhöhe der Indexverurteilung und Rückfall Verurteilung nach Rückfall zu < 4 Jahre 4 bis < 5 Jahre 5 bis < 10 Jahre 10 bis ≤ 15 Jahre Freiheitsstr.o.B. 4 3 1 Freiheitsstr.m.B. Geldstrafe 2 6 Kein Rückfall 27 10 Gesamtsumme 12 11 41

Möglichkeit der Anordnung originärer SV und Rückfall Verurteilung nach Rückfall zu Möglichkeit der Anordnung originärer SV gem. § 66 StGB ja nein Freiheitsstrafe ohne Bewährung 11 1 Freiheitsstrafe mit Bewährung 2 3 Geldstrafe 7 Kein Rückfall 28 22 Gesamtsumme 48 29

Ablehnungsbegründungen Begründung für Ablehnung der nachträglichen SV Anzahl der Verfahren (n = 77) Keine neuen Tatsachen 34 Keine erhebliche Gefährlichkeit 23 Beides 6 Formelle Voraussetzungen fehlen 2 Ungeklärt 12

Haftdauer über Strafende hinaus Verlängerung der Haft infolge des Verfahrens zur nachträglichen Anordnung der SV Haftdauer über Strafende hinaus Anzahl der Fälle (n = 77) Weniger als 6 Monate 14 Weniger als 12 Monate 7 ≥12 Monate 6 ≥18 Monate 2 ≥ 24 Monate 3 Entlassung zum Strafende 39 Ungeklärt

Ergebnis Rückfallhäufigkeit nicht höher als bei sonstigen Entlassungen aus dem Strafvollzug Sachverständigengutachten weiterhin unzuverlässig Erhebliche Belastungen für den Strafvollzug

Schlussfolgerungen Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung Verzicht auf Sicherungsverwahrung?