Abgeltungsteuer ab F a c h b e r e i c h S t e u e r n

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
„Die Unternehmensteuerreform 2008 und ihre Auswirkungen auf die VC-Landschaft“ VC-Stammtisch Düsseldorf, 24. April 2007 Julia Schoepp, RAin, FAinfStR.
Advertisements

BE Geldanlage Roadshow 15. November 2010 Warum bekommt Österreich eine Capital Gains Tax?
Solidarische Einfachsteuer
Abgeltungssteuer Verwaltertreff Ratingen
Abgeltungssteuer ab Versicherungsvermittlung GE·BE·IN
UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008
Manfred Wahl Heidelberger Investoren Runde 6.August 2008.
Unternehmensteuern aktualisiert Januar 2012 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
Der Kapitalmarkt in der Strategie von Lissabon Ganz offensichtlich erforderlich sind Fortschritte im Bereich der Portfoliobeschränkungen für die Anlagetätigkeit.
WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER Autor: Michael Peters Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Aktuelles Steuerrecht.
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
Prof. Dr. Ekkehart Reimer
Einkommensteuer Prof. Dr. Ekkehart Reimer. Einkommensteuer XI. Steuertarif. Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) -Bestimmte steuerfreie Einkünfte -werden.
Körperschaftsteuer.
Asset Allocation ist kein Glücksspiel. Die Eierlegendewollmilchsau.
Steuern & Existenzgründung
Neugründer Informationen
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Achtung: Die Abgeltungsteuer kommt.
Erbschaftsteuerreform
Änderungen der Körperschaftsteuer nach dem StabG 2012.
Steuerrecht.
Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten
Abgeltungssteuer Retten Sie Ihr Geld Noch ist Zeit genug
KESt neu - Überblick Grundtatbestände erweitert
Erbschaftsteuerreform
Einkommensteuer.
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 28. Mai 2013 I.Steuergeheimnis II.Besteuerung und Datenverarbeitung.
Neuerungen im Gesellschaftsrecht
Ausländische Staatsangehörige
Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Info zur Abschnittsfeuerwehrtagung
Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungssteuer.
Steueroptimale Investitionen im Ausland INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH STEUEROPTIMALE INVESTITIONEN IM AUSLAND INTER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG.
Schiffsbeteiligungen
TIPPS & NEWS STEUERTIPPS zum JAHRESENDE 2008 von Hans & Oliver GRUBER.
Egbert Rapp Core Investmentberatung Zertifizierter Depotberater Feldstraße Dreieich Telefon: 0172/ Internet:
BETRIEBLICHE STEUERLEHRE
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referent: Brigitte Passauer Steuerberater vereidigter Buchprüfer Stand
Neuregelung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
ESt-Training Sophie.
ESt-Fall „Max und Elsa“ Training
Abgeltungssteuer und Amnestie in Österreich Dr. Nikolaus Zorn Richter am VwGH, Wien 8. Berliner Steuergespräch Parlamentarische Gesellschaft Berlin,
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Die neue Abgeltungsteuer ab
Die richtige Vorbereitung
Besteuerung von Gastwissenschaftlern in Deutschland
Immobilie im Steuerrecht
Steuerlehre Wintersemester 2013/ 2014 Hergen Kuck
Fair seriös diskret innovativ kompetent.
Armutsgefährdung in Deutschland Kinder 15,7 % (arm) jährige Männer 16 % Frauen 18 % Alleinerziehende 35,2 % Erwerbslose 69,2 % Beschäftigte.
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Quellensteuern auf Zinsen
Attraktive Altersvorsorge für selbstständige Handwerker!
Sonderausgaben.
1. Intro und Allgemeines 2. Rechtsformen 3. Steuerliche Behandlung 4. Partiarisches Darlehen 5. Vorteile.
Änderungen bei der Besteuerung von Finanzinstrumenten durch die Abgeltungssteuer und anderen Neuregelungen Präsentation für Deutscher Derivate Tag 2007,
Berechnung der EK-Steuer
von Melanie Obriejetan
A NLAGEFORMEN Anna Corn Februar Ü BERSICHT Aktien Anleihen Investmentfonds Immobilienfonds Zertifikate Optionen Optionsscheine Futures.
Nach dem Empfänger der Steuern Nach der Abhängigkeit von
Riester-Förderung Seit 2008 Sonderausgabenabzugbis zu 2100 Grundzulage154 Kinderzulage je Kind185/300 1) Mindesteigenbeitrag4 % 2) höchstens2100 3) mindestens.
Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr. Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)
1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Einkommensteuer für Azubis
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Steuerliche Behandlung von offenen Investmentvermögen Lehrgespräch Anhang PT9.1.4 B November
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
 Präsentation transkript:

Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 F a c h b e r e i c h S t e u e r n Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern V o r l e s u n g Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 F a c h b e r e i c h S t e u e r n

Wesen Alle privaten Kapitalerträge werden mit einem einheitlichen Steuersatz i.H.v. 25 % besteuert. (Beachte: zzgl. SolZ und KiSt)

Zeitliche Anwendung Kapitalerträge, die ab dem 01.01.2009 zufließen Bestandsschutz für vor dem 01.01.2009 angeschaffte Wertpapiere (Veräußerungsgewinne außerhalb der 1-Jahresfrist und aus Investmentfondsanteilen bleiben weiterhin steuerfrei)

Gründe Einführung eines niedrigeren abgeltenden Einheitssteuersatzes Erhöhung der Attraktivität der deutschen Finanzplätze Vermeidung der Verlagerung von privatem Kapital ins Ausland Anonymität der Anleger Steuerabzug an der Quelle soll Steuerhinterziehung verhindern

Wer ist betroffen ? Auszahlende Stellen (i.d.R. Kreditinstitute) - Vornahme Steuerabzug Steuerpflichtige - keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP Finanzverwaltung - Vornahme der Günstigerprüfung

Vereinfachungen einheitliche Behandlung unterschiedlicher Kapitalanlageformen steuerliche Transparenz Stpfl. ohne Veranlagungsoption müssen Kapitaleinkünfte nicht mehr erklären Stpfl. mit Veranlagungsoption – Vereinfachung der Erklärungsvordrucke

Quellensteuer Bank führt Steuer direkt an das FA ab Abgeltung der Einkommensteuerschuld (§ 43 (5) EStG) Keine Angabe mehr in der Einkommensteuererklärung

Günstigerprüfung § 32d (6) Stpfl. mit niedrigerem individuellen Steuersatz können Kapitaleinkünfte im Rahmen der ESt-Erklärung veranlagen lassen Günstigerprüfung auf Antrag, ob bei Einbeziehung sämtlicher Einkünfte sich bei der Besteuerung mit der tariflichen ESt eine niedrige Steuer ergibt Verrechnung des Zinsabschlages mit persönlichem Steuersatz

Einkünfte Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinserträge, Kapitalerträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Zertifikatserträge) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (außer Immobilien)

Struktur des § 20 EStG Absatz 1: laufende Einnahmen Absatz 2: Veräußerung / Einlösung Absatz 3: besondere Entgelte / Vorteile Absatz 4: Gewinnermittlung Absatz 5: Anteilseigner Absatz 6: Verlustberechnung Absatz 7: Anwendung § 15b EStG Absatz 8: Subsidiarität Absatz 9: Sparer-Pauschbetrag

Dividendenerträge Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens Betriebliche Kapitaleinkünfte unterliegen weiter der tariflichen ESt. Die Steuerbefreiung wird von 50% auf 40% reduziert – Steuerpflicht 60 % (Betriebsausgabenabzug ebenfalls 60 %)

Private Veräußerungsgeschäfte Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen –unabhängig von der Haltedauer- ebenfalls der Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinne werden zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Verlustverrechnung durch Kreditinstitute § 20 (6) Bildung von zwei Verlustverrechnungstöpfen pro Steuerpflichtigen: für Aktienveräußerungsverluste (nach Verrechnung mit Kursgewinnen) für sämtliche anderen Verluste (Verrechnung von Kursgewinnen und –verlusten aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Zinsen und Dividenden) Freistellungsauftrag lebt ggf. wieder auf

Verlustverrechnung durch das Finanzamt Gewinne/Verluste bei verschiedenen Kreditinstituten Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Aktienverkäufen Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitaleinkünften (auch mit Aktienveräußerungsgewinnen) Verrechnung von Altverlusten Verrechnungsmöglichkeit von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften Voraussetzung: Verlustfeststellungsbescheid

Verlustausgleich /-vortrag §20 (6)

Verlustverrechnungsreihenfolge Verlustverrechnung im Rahmen des Verlustverrechnungstopfes beim jeweiligen Kreditinstitut Verlustverrechnung mit Altverlusten aus § 23 mit positiven Einkünften aus § 20 (2) (auf Antrag) durch das FA Verlustverrechnung von Verlusten aus § 20 aus demselben VZ oder aus vergangenen VZ Anwendung des Sparer-Pauschbetrages

Ausländische Kapitalerträge Abgeltungsteuersatz i.H.v. 25% Angabe in der Einkommensteuer-erklärung, sofern keine Verwaltung durch inländisches Kreditinstitut erfolgt

Private Veräußerungsgeschäfte Nr. 1 Grundstücke wie bisher Nr. 2 sonstige WG (z.B. Münzen) Haltefrist grundsätzlich 1 Jahr Freigrenze 600,00 € (statt bisher 512 €)

Kontenabruf Kontenabruf gem. § 93 AO nur noch bei: Veranlagungsantrag § 32d (6) Besteuerung mit niedrigerem persönlichem Steuersatz Kapitalerträge für steuerliche Bezugsgrößen § 2 (5b) S.2 Einkünfte des Kindes bei Beantragung des Kindergeldes Spendenhöchstbetrag Nichtzahlung festgesetzter Steuern insbesondere Vollstreckung …

Werbungskosten Keine Geltungmachungsmöglichkeit tatsächlicher Werbungskosten Abgeltung durch Pauschbetrag Stpfl. mit höheren Werbungskosten haben i.d.R. hohes Einkommen und profitieren bereits durch Steuersatz i.H.v. 25%

Sparer-Pauschbetrag § 20 (9) Zusammenführung von Sparerfreibetrag (750 €) & Werbungskostenpauschbetrag (51 €) zu Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 801/(1602) €

Vermeidung der Abgeltungsteuer Nichtveranlagungsbescheinigung Freistellungsauftrag Höhe: Einzelveranlagung 801,00 € Zusammenveranlagung 1.602,00 €

Erhebung der Kirchensteuer Wahlrecht bis voraussichtlich 2011 Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer beim Kreditinstitut: Erhebung der KiSt durch Kreditinstitut Angabe der Höhe der Kapitalertragsteuer in Steuererklärung: Festsetzung durch FA Ziel: Kirchensteuerabzug an der Quelle (Schaffung einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern bis 2011)