1Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Sonstige Fachplanungen ohne Bodenrecht Fachplanung 1. Vorbereitende Fachplanung 2. Verbindliche Fachplanung 3. Gebiets- bezogene Nutzungsregelung 4. Vorhaben- bezogene Planfeststellung Rechts- grundlage Ressortfachplanungen: Schule, Sport, Gesundheit, Jugend, Senioren Bsp. Jugendhilfeplan, Kita-Bedarfsplan, Krankenhausplan Schulentwick- lungsplan, Sportstättenent- wicklungsplan Schulges etz Sozialge setzbuch Kranken hausges etz Städtebauliche Entwicklungsplanung sektorale Vertiefung der Flächennutzungsplanung ohne eigene bodenrechtliche Umsetzung: Wohnen, Verkehr, Einzelhandel, Büro, Gewerbe, Kleingarten, Spielplatz, Sportstätten, Friedhof, Freiraum Stadtentwick- lungsplan Entwicklungsplan Bedarfsplan Stadtentwick- lungskonzept Landschaftsplan Grünordnungs- plan FNP Bebauungsplan Baugese tzbuch Spielplat zgesetz Friedhof sgesetz Bundeskl eingarte ngesetz
2Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Örtliche Fachplanung sektorale Vertiefung der Flächennutzungsplanung: Stadtentwicklungsplan, Stadtentwicklungskonzept, Landschaftsplan, Grünordnungsplan Ergebnisse einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen Planung – informelle Pläne – sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB Bereiche: Wohnen Verkehr Einzelhandel Büro Gewerbe Ver- und Entsorgung Kleingarten Spielplatz Sportstätten Freiraum Friedhof
3Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Wohnen
4Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Verkehr
5Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Einzelhandel
6Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Büro
7Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Gewerbe
8Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Ver- und Entsorgung orgung/index.shtml
9Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Kleingarten html
10Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Sport rtstaettenstatistik.pdf
11Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Spielplatz
12Sektorale Planung I - TU Berlin - ISR - SoSe 2004 Friedhof edhofsentwicklungsplan/ Stadtentwicklung FRIEDHOFSENTWICKLUNGSPLAN BERLIN Aus der Sitzung des Senats am 7. September 2004: Der Senat hat den von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer eingebrachten Bericht über den Friedhofsentwicklungsplan (FEP) zur Kenntnis genommen. Mit dem Bericht wurde erstmals ein Friedhofsentwicklungsplan für Berlin vorgelegt. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister unterbreitet. Gleichzeitig erhalten die konfessionellen Friedhofsträger die Möglichkeit der Anhörung. Die Aufstellung eines FEP wurde notwendig, weil der Friedhofsflächenbedarf in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen ist. Grund dafür sind eine stark rückläufige Sterberate und ein verändertes Bestattungsverhalten hin zur Feuerbestattung und Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage. Gegenüber 1980 verringerte sich der jährliche Friedhofsflächenbedarf so um mehr als die Hälfte. Diese Entwicklung ist nicht ohne Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Friedhöfe geblieben, sie zeugt von einer veränderten Bestattungskultur in der Gesellschaft. Viele Friedhofsflächen werden nicht mehr intensiv genutzt, sodass Grabfelder oft nur noch lückenhaft belegt sind und langfristig ein Brachfallen von Friedhofsteilen oder ganzer Friedhöfe droht. Die Friedhofsträger indes sind nicht in der Lage, die Unterhaltung der gesamten Flächen aus den zurückgegangenen Gebühreneinnahmen abzudecken. Der vorliegende FEP ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse des vorhandenen Friedhofsbestandes, der Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Bestattungsverhaltens in Berlin und der Berechnungen zum Friedhofsflächenbedarf. Berlin verfügt insgesamt über 225 Friedhöfe mit rd Hektar Fläche. Davon werden gegenwärtig bereits rd. 280 Hektar nicht mehr für Bestattungen genutzt. Langfristig wird diese Überschussfläche auf rd. 700 Hektar anwachsen. Betroffen sind sowohl landeseigene Flächen, die von den Bezirken verwaltet werden, als auch in großem Umfang Flächen von Kirchengemeinden. Bei der Planung wurde dem Grundsatz gefolgt, die einzigartige typische Friedhofslandschaft Berlins aufrechtzuerhalten, die viele kulturhistorisch wertvolle Bestandteile aufweist. Mit der Umsetzung des FEP erhält Berlin die Chance, die oben dargestellte Entwicklung auf den Friedhöfen zu stoppen und trotz Schließung von Friedhofsflächen auch zukünftig den Bürgern die Möglichkeit der Bestattung und des Grabbesuches in Wohngebietsnähe anbieten zu können. Der FEP zeigt Potenziale zur Reduzierung der Friedhofsfläche um rd. 690 Hektar auf, von denen jedoch rd. 426 Hektar erst nach einem langen Zeitraum von mindestens 20 Jahren für eine andere Nutzung in Frage kommen. 71 Friedhöfe werden mit Teilflächen, 28 Friedhöfe in ihrer Gesamtheit für eine andere Nutzung vorgesehen. Rund 290 Hektar, die zukünftig nicht mehr zur Bestattung genutzt werden, befinden sich außerhalb des Stadtgebietes. Für mehr als 80 % der umzunutzenden Fläche ist eine Folgenutzung als Grünfläche, Wald oder Friedhofspark vorgesehen, sodass das Grünpotenzial Friedhof zukünftig für die allgemeine Erholungsnutzung weiter zur Verfügung steht Mitteilung vom: , 13:08 Uhr Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Telefon: der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung