Datenschutz & Gesundheitswesen - Überblick -

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die elektronische Gesundheitskarte in Schleswig Holstein
Advertisements

Medizinische Telematik und Datenschutz
Surfen im Internet.
„Einführung eines Rating-Systems für niedergelassene Ärzte und ambulante Versorger“ Gruppenarbeit 12./ Tamara Niemes, Iris Traut, Matthias Wöhr,
Arbeitsgruppe 5 Gesundheit und Pflege
Hauptseminar Verteilte Systeme im Gesundheitswesen - Gesundheitstelematik Sommersemester 2007 Telematik im Gesundheitswesen: Überblick und Entwicklungsperspektiven.
“Perspektiven der Klassifikationsentwicklung“
1 Dr.med. Dipl.oec. Simon Hölzer Med. Dokumentation in der Schweiz im Umfeld von neuen Vergütungsstrukturen und gesetzlichen Auflagen Rolle von H+ Die.
Aufgaben eines IT-Koordinators
Datenschutz & Telekommunikation - Hintergrund -
Datenschutz 99.
SAPV – Ärztlich verordnet und gemeinsam gestaltet
Vorlesungsreihe im Fach Gesundheitsökonomie: Gesundheitssysteme Lehrveranstaltung für Medizinstudenten.
Vorlesungsreihe im Fach Gesundheitsökonomie: Gesundheitssysteme
Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Direktor: Prof. Dr. Dennis Nowak AG für Arbeits- und Umweltepidemiologie & NetTeaching.
Errungenschaften der letzten 200 Jahre
Branchennetz Gesundheitswesen IT Grundlagen der
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Datenschutz - in the large
Ein Stück des Weges gemeinsam gehen
Schweigepflicht und Datenschutz
Inkontinenz-Pauschalen
Versichertenkarte / eHealth
CCM Consulting und Case-Management Consulting Case-Management
DART Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie
Bevölkerungsstudie – Gesundheitsreform Eine Studie von GfK Austria im Auftrag vom Hauptverband Growth from Knowledge GfK Austria GmbH.
Medienkonferenz Tätigkeitsbericht Juni 2012, Beckenhofstrasse 23, 8006 Zürich Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich.
Überlegungen zu einer am Versorgungsbedarf orientierten Psychotherapeutenausbildung Prof. Dr. Rainer Richter DGVT Tagung zur Zukunft der Psychotherapieausbildung.
D ACH V ERBAND S CHWEIZERISCHER P ATIENTENSTELLEN DVSP Gesundheit 2020 – Welche Liberalisierung in welchem Interesse? Jean-François Steiert, Nationalrat.
eHealth - datenschutzrechtliche Herausforderungen
UNIV.-KLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN, GRAZ UNIV.-KLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN, GRAZ RICHTLINIE 2002/98/EG.
AG Niedergelassene Ärzte
Fachdienste für Arbeit
Arzt und Krankenschwester
Konzeptpräsentation von Max Ebenführer
Die EDV und damit verbundene Gefahren
Projektgruppe Vernetzte Arztbriefschreibung
1 Herzlich willkommen Medienkonferenz Tätigkeitsbericht April 2011.
Département de la santé, des affaires sociales et de l'énergie Service de la santé publique Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle.
Betriebsvereinbarungen
Rechtliche Grundlagen
Gewaltprävention rechtsmedizinische „Gewaltopferversorgung“
Technische Assistenten für medizinische Gerätetechnik
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Kooperation mit dem Krankenhaus
Einheitlicher Medikationsplan
Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Modellprojekt.
Deutsche Krankenversicherung: Eine Option für das chinesische Gesundheitssystem? - Perspektive der gesetzlichen Krankenversicherung - Berlin, 27. Mai 2009.
Niederrheinischer Pflegekongress 16./
Niederrheinischer Pflegekongress 16./
"Wirtschaftsfaktor Krankenhaus" Heinz Sack, Wien November Datenschutz im Gesundheitswesen ein echtes Patienteninteresse oder vorauseilender Gehorsam.
Strukturen und Arbeitsweisen des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg H. Gabel, Sozialamtsrat Leiter 10/08 1.
Geschäftsplanpräsentation
Stand: Arzneimittelverordnung Formale Prüfung der Verordnung Patient
Pflegeplanung Nutzen der Pflegeplanung für PP ? Ungewissheit des PP über - den Ablauf der Pflege und - individuelle Bedürfnisse des Patienten führt.
Mit dem E-Health-Gesetz die
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
……bereitgestellt von einer SBV
ASG-Treff: Hebammenversorgung
Datenschutz in der Praxis Datenschutz im Gesundheitsbereich Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Andrea Gruber Direktion Technologie und Informatik Stv.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitskasse Ziele und Grenzen der Medizin zwischen Therapie und Wunscherfüllung Evangelische Akademie.
Die ärztliche Schweigepflicht. 2 „Reden ist Silber …“ „Was ich nicht weiß, …“ „Heiß mich nicht reden, heiß mich nicht schweigen, denn mein Geheimnis ist.
Pflegestützpunkt Hettstedt gefördert durch:. Modellprojekt zur Errichtung eines Pflegestützpunktes in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz/Sachsen-Anhalt)
1 Rechte und Pflichten. Inhalt 2  Pflicht des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz  Unterstützungsangebote durch EKAS und SUVA  Hilfeleistungspflicht.
1 Versorgungssteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung Heilmittelverordnung Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg April 2012.
Der Arzt im Geflecht der Korruption
Laura Gungl Kunden-Center – Leiterin Studenten-Center, AOK Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein Begrüßungsveranstaltung Sommersemester 2018 für internationale.
 Präsentation transkript:

Datenschutz & Gesundheitswesen - Überblick - Hintergründe Rollen & Datenflüsse Die Situation in Arztpraxen & Krankenhäusern Zusammenführung von Patientendaten Sicherungskonzept

Rollen im Gesundheitswesen Kranken- häuser Ärzte Versicherte Angehörige Gruppen- praxis Amts- arzt Werks- arzt Fach- arzt sekundäre Versorgung Patient Heilmittel/ Hilfsmittel Heilberuf Apotheken Arbeitgeber Kranken- kasse Kassen- ärztliche- Vereinigung Abrechnungs- rechenzentren gesetzlich Behörden/ Institutionen privat

Arzt und Privatgeheimnis Strafgesetzbuch §203 Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, ... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Strategien im Gesundheitswesen Kostendämpfung durch DV-Einsatz und Leistungsbeschränkung Prävention durch Preisgestaltung Leistungsgenaue Abrechnung Qualitätsmanagement bei den Health-Care-Providern Umfassende Auswertung von Daten in der internationalisierten medizinischen Forschung Umfassende Vernetzung und regionenübergreifende Organisation der medizinischen Versorgung Fallbezogene Ausbildung auf der Basis von Arzt- und Patientendaten S. Rienhoff DuD 21 (1997) 10, S. 580

Weitergabe von Abrechnungsdaten im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse BfD-Info 3, S. 26

Datenflüsse - Abrechnung Leistungs- empfang primär Leistungserbringer Über- wei- sung Arzt- brief Ein- Leistungs- abrechnung Leistungs- finanzierung Rechnungen Patient Kassenärztlich für Apotheken gesetzliche Kassen Beihilfe- stellen Daten Arzt Krankenhaus Vorbeugen Belege B private Kassen Mitwirken privatärztlich Privat- rechnung Belege A Rezepte, Verord- nung sekundär Apotheke Heil & Hilfmittel einreichen p

Datenweiterleitung Patient Arzt Weiterleiten Bescheinigung Kranken- kasse Arbeit- geber Renten- versicherung Forschung Gesund- heits- amt Straf- verfol- gung Vertrauens- arzt Unfall- versicherung Daten

Krankenversicherten Karte (1) Die KVK hat einen minimalen Datensatz: Sie dienen der Unterstützung der Datenflüsse Datenelement Länge Krankenkasse 2-28 Krankenkassennr. 7 Versichertennr. 6-12 Versichertenstatus 4 Titel 0-15 Vorname 0-28 Namenszusatz 0-15 Familienname 2-28 Geburtsdatum 8 Straße, Nr. 0-28 Wohnsitz (Land) 0-3 Postleitzahl 4-7 Ort 2-22 Gültigkeitsdatum 4 VKNR 5 Status-Ergänzung 0-3 Prüfsumme 1

Krankenversicherten Karte (2) Patientenkarten haben demgegenüber die Aufgabe, möglichst viele Daten bzgl. der Gesundheit/ Krankengeschichte einer Person zu sammeln. Problem: KVK können sehr leicht beschrieben und gelesen werden !!!

Situation in der Arztpraxis - Probleme - räumlich: Einbruch, Einsicht, Mithören, Abstrahlung Hardware: Entwendbar, Abstrahlung, mangelnde Sicherung der Datenträger, Abhörbarkeit von Telefon & Fax Software: Keine Speicherungs- und Benutzungskontrolle, Kein Paßwortschutz, keine Verschlüsselung vor Transport Weitergabe: Keine Einwilligung des Privatpatienten, Kein Vertrag & Kontrolle bzgl. Abrechnungsstelle Auskunftsproblem Abrechnungsstelle kann Schufakontaktieren ! Rechner in der Werkstatt ! Organisation: Kein Datenschutzbeauftragter (s. #5504)

Situation des Krankenhauses Ärzte Klinik Kasse Randbedingungen Kostendruck Datenaustausch Patienten- karte Teledienste neues Finanzie- rungsmodell Qualitäts- anforderung medizinisch, technische Entwicklung Wettbewerb Datenschutz siehe #5689

Datenflüsse im Krankenhaus medizinische Versorgung Aufnahme Qualitäts- kontroll Ausbil- dung Abrechnung Dokumtentation Diagnose Pflege Operation Entlassung Daten

Basisdokumentation im Krankenhaus Daten nach § 301 SGB V Fallpauschalen-Nummer Sonderentgelt-Nummer Institutskennzeichen des Krankenhauses bzw. Absenders Identifikationsummer des Patienten (Krankenhausinternes Kennzeichen des Versicherten) Aufnahmedatum Entlassungsdatum Aufnahmediagnose ICD 9 (ICD 10) Einweisungsdiagnose ICD 9 (ICD 10) Entlassungs- bzw. Verlegungsdiagnose ICD 9 (ICD 10) OP-Datum Operation (ICPM) Entlassungsgrund siehe Erb in DuD 21 (1997) 10, S. 566

Krebsregister Arzt Vertrauens- stelle Registerstelle Forschung meldet anonymisieren ver-/ entschlüsseln auswerten nachfragen Deanony- misierung beantragen Patient verschlüsseln Zustimmung speichern Zuordnung i.d.R. Klartext beschrei- bung Klartext; 3 Monate Aufbewahrung anonyme Daten Statistik- dateien Identitäts- schlüssel N

Patientenkarte Zweck: Nutzen: Gefahr: Alternative: Pointerkarten: ausführliche Dokumentation von Gesundheitsdaten Nutzen: schnelle Notfallversorgung, Vermeidung wiederholter Untersuchungen, Vollständigkeit Gefahr: Zwang zur Preisgabe, Zusammenführung von Daten, fehlende Aktualisierung Alternative: Pointerkarten: wenige Notfalldaten Verweis auf vorhandene Dateien

Künftige Entwicklung Zusammenführung von Daten für Forschung, Ausbildung, Qualitätssicherung, Prävention Prävention kann über die Mitwirkungspflicht zu Verhaltensdruck führen !!!

Sicherungskonzept 1) Zugangskontrolle: Jede Akte verfügt über eine Zugangskontrollliste (ZKL) aller zugriffsberechtigter Personen 2) Einrichtung der Akte: zunächst mit Patient & einrichtender Rolle Bei Überweisung: Erweiterung 3) Stets eine verantwortliche Rolle bzgl. Veränderung der Liste 4) Patient willigt bzgl. der Veränderung der ZKL ein (wird benachrichtigt) 5) Fortbestand sichern 6) Protokollierung jeder Änderung 7) Informationsfluß: von A nach B nur wenn (ZKL von A) (ZKL von B) 8) Aggregationsvermeidung in Zusammenwirkung mit 4) 9) Kontrolle durch unabhängige Experten (s. #5688)