Wer forciert die Dienstleistungsrichtlinie ? Die Lobbyverbände der Industrie, z.B. The European Services Forum (ESF) Der Industrie- und Handelstag Die.

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 Präsentation transkript:

Wer forciert die Dienstleistungsrichtlinie ? Die Lobbyverbände der Industrie, z.B. The European Services Forum (ESF) Der Industrie- und Handelstag Die Amerikanische Handelskammer in der EU Der European Round Table of Industrialists (ERT) Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie Als BürgerInnen eines EU-Mitgledsstaates sind wir alle betroffen, weil wir im täglichen Leben auf Dienstleistungen angewiesen sind : In einem Land können Dienstleistungen von Unternehmen aus 25 Mitgliedsstaaten angeboten werden. Dadurch werden die Geschäftsbedingungen undurchschaubar. Anbieter müssen zudem in dem Land, in dem sie tätig werden, keine Vertreter benennen. Verbraucherrechte der EU-Bürger sind damit praktisch nicht mehr durchsetzbar. Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor sind aufgrund der massiven Konkurrenzsituation hochgradig gefährdet. Gesundheit, Bildung, Kultur und Medien würden zu Waren degradiert und ausschließlich dem Diktat des Marktes unterworfen. Was geht mich das alles an ? Die Dienstleistungsrichtlinie greift tief in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten ein, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln : Sie schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen und einen Abwärtswettlauf um die niedrigsten Standards. Sie fördert die Verlagerung von Unternehmen in die Länder, die ihnen am meisten entgegenkommen. Sie macht wirksame Wirtschafts- und Unternehmenskontrollen unmöglich und leistet somit der Wirtschaftskriminalität und Steuerflucht Vorschub. Warum ist Widerstand gegen die Dienstleistungsrichtlinie notwendig ? Der EU-Kommissar Bolkestein behauptet : Die nationalen Vorschriften sind zum Teil archaisch, übertrieben aufwändig und verstoßen gegen das EU-Recht. Diese Vorschriften müssen schlichtweg verschwinden. Wir setzen dagegen : Diese Dienstleistungsrichtlinie ist ein fundamentaler Angriff auf die Regeln des Zusammenlebens der europäischen Völker. Dieses antidemokratische Kahlschlagsprojekt muss daher schlichtweg verschwinden. Weitere Informationen erhalten Sie unter : V.i.S.d.P.: Christine Wicht, Carsten Lenz, Henning Ludwig c/o Attac München AK Wasser, Schwanthalerstraße 80, München EU Dienstleistungsrichtlinie Die Dienstleistungsrichtlinie der EU Ein radikaler Angriff auf unsere sozialen ökologischen rechtlichen Errungenschaften Wenn die Dienstleistungsrichtlinie von den EU-Organen, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament, erst einmal verabschiedet ist, ist es zu spät. Denn dann müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Vorgaben der Richtlinie in ihr nationales Recht umsetzen. Ein freier Entscheidungs- spielraum der nationalen Parlamente, die vorgegebenen Regeln etwa ganz oder teilweise nicht zu übernehmen, besteht dabei nicht.

Was ist das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ? Die EU-Komission hat Anfang 2004 den Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Es soll bis zum Jahr 2010 ein EU-Dienstleistungs- Binnenmarkt entstehen, mit dem Ziel der wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Dadurch sind soziale, ökologische und rechtliche Errungenschaften wie z.B. Arbeitsrechte, Umweltschutz, Gesundheit massiv bedroht. Die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen und der Abbau der bürokratischen Hindernisse (hiermit sind u.a. Qualitätsstandards, Arbeitsschutzbedingungen und Umweltschutzauflagen gemeint) für den Wettbewerb. Dies soll mit dem sog. Herkunftslandprinzip durchgesetzt werden. Ist ein Dienstleister in einem EU-Mitgliedsstaat tätig, so kann er seine Dienstleistungen nach dem Recht seines Herkunftslandes auch in einem anderen Mitgliedsstaat anbieten. Die dortigen Rechtsvorschriften braucht er nicht zu beachten. Ein Unternehmen könnte sich einfach in dem Mitgliedsstaat mit den niedrigsten rechtlichen Anforderungen und Kontrollen registrieren lassen. Briefkastenfirma genügt. Danach kann das Unternehmen in jedem anderen Mitgliedsstaat zu seinen günstigen Heimatbedingungen tätig werden. Für die Überwachung wäre allein das Herkunftsland verantwortlich. Selbst bei groben Rechtsverstößen dürfte das Tätigkeitsland nicht direkt eingreifen, es könnte sich lediglich an das Herkunftsland wenden. Ein schnelles und wirksames Handeln um Missstände abzubauen wird so unmöglich. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Der Dienstleistungsbereich umfasst in der EU deutlich mehr als 50 % der gesamten Wirtschaftstätigkeit. Von der Richtline wären alle Branchen betroffen, die bisher nicht durch eine eigene EU-Richtline erfasst sind. Es geht um alle Dienstleistungen, die gegen Entgelt erbracht werden, z.B. Werbung, Zeitarbeit, Medien, Bau- dienstleistungen, Fremdenverkehr. Selbst gemeinnützige und öffentliche Dienstleistungen wie Altenpflege, Gesundheit und öffentlicher Nahverkehr bleiben nicht verschont. Sie würden zum Spielball kommerzieller Interessen. Im Vorteil wären Dienstleister aus den Mitgliedsstaaten, in denen die niedrigsten Standards für Unternehmer- tätigkeit, soziale Absicherung, Qualitätsanforderungen, Umwelt- und Verbraucherschutz gelten. Die Richtline führt so zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Ein radikaler Unterbietungswettlauf um die mildesten Vorschriften zwischen den Mitgliedsstaaten wäre die Folge, die Länder würden gegeneinander ausgespielt. Das bisherige hohe Leistungs- und Qualitätsniveau bliebe auf der Strecke. Eine solche Entwicklung dient sicher nicht dem erklärten Ziel der EU, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Die Verbraucher, weil Verbraucherschutzrechte in Frage gestellt werden. Die BürgerInnen, weil sie die Regelungen aus anderen Mitgliedsstaaten (Herkunftsländern) nicht demokratisch kontrollieren können. Die Arbeitnehmer, weil noch mehr Arbeitsplätze in Niedriglohnländer abwandern werden. Die Folge ist ein wachsender Zwang zur Flexi- bilisierung ohne sozialen Ausgleich. Sie ist ein umfassender Angriff auf unsere Sozialsysteme. Ökologische, soziale und rechtliche Standards wären außerordentlich gefährdet. Das Herkunftslandprinzip untergräbt das nationale Recht und verhindert einen einheitlichen EU- Regulierungsrahmen für Dienstleister. In jedem einzelnen Mitgliedsstaat würden bis zu 25 verschiedene Unternehmens-, Sozial-, und Tarifsysteme gelten. Ein rechtliches Chaos wäre vorprogammiert. Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (Gesundheit, Bildung, öffentliche Dienste, Wasserversorgung) bleiben nicht verschont. Alle Bereiche werden dem Wettbewerb preisgegeben. Ausgenommen sind einzig und allein Leistungen, die ohne Entgelt erbracht werden, wie z.B. kostenlose Angebote von Vereinen, die über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert werden. Die Kommission verzichtet auf einheitliche und verbindliche Regelungen zu Qualitätsstandards in der EU. Die Anbieter sollen ermutigt werden freiwillig die Qualität der Dienstleistungen zu sichern. Soziale und arbeitsrechtliche Errungenschaften stehen auf dem Spiel. Gehälter und Löhne geraten in eine unaufhaltsame Abwärtsspirale. Was ist das Herkunftslandprinzip ? Welche Bereiche sind von der Dienstleistungsrichtlinie betroffen? Wer profitiert von der Dienstleistungsrichtlinie ? Wer ist benachteiligt durch die Richtlinie ? Was sind die Gefahren der Dienstleistungsrichtlinie ? Welche Bedeutung hat die Dienstleistungsrichtlinie für unsere Gesellschaft ? Was bedeutet das für die Qualität unserer Produkte ? Was bewirkt die Dienstleistungsrichtlinie auf dem deutschen Arbeitsmarkt ?