Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Erhalt der eingearbeiteten Arbeitskräfte Zweckbestimmung Erhalt der eingearbeiteten Arbeitskräfte Sicherung der Arbeitsplätze Vermeidung von Arbeitslosigkeit Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen Anzeige des Arbeitsausfalles Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses, vorübergehend, unvermeidbar und im jeweiligen Kalendermonat muss mindestens ein Drittel der im Betrieb/der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Ein Arbeitsausfall ist auch dann erheblich, wenn im jeweiligen Kalendermonat weniger als ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall betroffen ist, soweit dieser jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betrifft. Durch Aussetzen des Drittels bei den Mindesterfordernissen hat die Bildung von Betriebsabteilungen nur noch eingeschränkten Nutzen für die Betriebe. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Wirtschaftliche Ursachen Auswirkungen von Konjunkturschwankungen Auftragsmangel Absatzschwierigkeiten Betriebliche Strukturveränderungen durch allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt nicht allein auf betriebsorganisatorische Gründe zurückzuführen Zu Pkt. 1 Auftragsmangel kann trotz guter Konjunktur vorliegen. Auftragsmangel ist auch möglich, durch Verzögerungen bei der Bearbeitung von Aufträgen – z.B. fehlende Unterschrift auf einem Vertrag. Wenn Vorgewerke aus witterungsbedingten Gründen nicht fertig gestellt werden konnten, liegen für die nachfolgenden Gewerke wirtschaftliche Ausfallgründe vor. Zu Pkt. 2 Wirtschaftliche Ursachen liegen nicht vor, wenn die Betriebsmittel oder Werkstoffe nicht rechtzeitig geordert wurden. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Vorübergehender Arbeitsausfall Der Arbeitsausfall ist vorübergehend, wenn mit gewisser Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit der Übergang zur Vollarbeit möglich ist. (Prognoseentscheidung) Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Vermeidbarkeit Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchen-, betriebsüblich oder saisonbedingt ist (z.B. Freizeitpark, Eisdiele) ausschließlich betriebsorganisatorische Gründe hat. Arbeitsausfälle, die dem normalen Betriebsrisiko zuzuordnen sind, können nicht durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld überbrückt werden (z.B. Beschäftigungsrisiko eines Leiharbeitnehmers in einem Arbeitnehmer-Verleihbetrieb – bis 31.12.2010). Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Vermeidbarkeit Wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen, die von betrieblicher Seite zur Vermeidung/Verminderung des Arbeitsausfalles zu ergreifen sind: Abbau von Arbeitszeitguthaben Nutzung von Arbeitszeitschwankungen * Urlaubsgewährung neue Kunden gewinnen * kein Aufbau von Minuskonten Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Vermeidbarkeit – Arbeitszeitguthaben Keine Auflösung, wenn das Arbeitszeitguthaben ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsaus-fällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist, ausschließlich für die in § 7c Abs. 1 des Vierten Buches genannten Zwecke bestimmt ist, zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeldes angespart worden ist, den Umfang von 10% der geschuldeten Jahres-arbeitszeit eines AN übersteigt, länger als ein Jahr unverändert bestanden hat. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Betriebliche Voraussetzung Beschäftigung mindestens eines Arbeitnehmers Kug kann auch für AN einer Betriebsabteilung gewährt werden Merkmale Betriebsabteilung: eigene Leitung eigener arbeitstechnischer Zweck / Hilfszweck geschlossene Arbeitsgruppe eigene Arbeitsmittel räumliche Trennung vom übrigen Betrieb Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an Ausbildung Arbeitsverhältnis nicht gekündigt bzw. durch Aufhebungsvertrag aufgelöst Arbeitnehmer ist nicht vom Kurzarbeitergeld-Bezug ausgeschlossen zu Punkt 2 Beispiel Grundsätzlich keine Einstellung von neuem Personal während Kug-Bezug; jedoch Ausfall des einzigen Kranführers, dann Einstellung eines anderen Kranführers möglich. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Vom Kurzarbeitergeld-Bezug ausgeschlossen Arbeitnehmer sind Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld Krankengeldbezieher zu Punkt 2 Beispiel Grundsätzlich keine Einstellung von neuem Personal während Kug-Bezug; jedoch Ausfall des einzigen Kranführers, dann Einstellung eines anderen Kranführers möglich. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Anspruchsvoraussetzungen - Anzeige über Arbeitsausfall - Anspruchsvoraussetzungen Anzeige über den Arbeitsausfall Die Anzeige hat bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Der Arbeitsausfall ist schriftlich anzuzeigen. Kurzarbeit wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Mit der Anzeige sind die betrieblichen Voraussetzungen und der erhebliche Arbeitsausfall glaubhaft zu machen. Die Anzeige kann nur durch den Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung erstattet werden. Anschließend kurze Erläuterung des Antragsverfahrens Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Ausschlussfrist 3 Kalendermonate Verfahren Leistungsantrag Ausschlussfrist 3 Kalendermonate Fristbeginn mit Ablauf des Kalendermonats, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird Zuständigkeit: Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungs-stelle des Betriebes Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Durch Rechtsverordnung bis zum 31.12.2009 auf 18 Monate verlängert Bezugsfrist Durch Rechtsverordnung bis zum 31.12.2009 auf 18 Monate verlängert Betriebe, die zum 1. Dezember 2009 Kurzarbeit anzeigen, können noch 18 Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Höhe Eigene Betriebsmittel Eigenen Betriebszweck Eigene techn. Leitung Räumlich-organisatorische Trennung Kein ständiger Personalaustausch Höhe Nettoentgelt-ausfall Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Sozialversicherungsbeiträge Eigene Betriebsmittel Eigenen Betriebszweck Eigene techn. Leitung Räumlich-organisatorische Trennung Kein ständiger Personalaustausch Sozialversicherungsbeiträge Bruttoentgelt- ausfall neu: 50% Erstattung durch die AA Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Höhe 67 % für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 60 % für Arbeitnehmer ohne Kind der Nettoentgeltdifferenz im Kalendermonat. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Nettoentgeltdifferenz = Unterschiedsbetrag zwischen Höhe Nettoentgeltdifferenz = Unterschiedsbetrag zwischen pauschaliertem Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und pauschaliertem Nettoentgelt aus dem Istentgelt Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer tatsächlich erzielt hat Höhe Sollentgelt = Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte * Istentgelt Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer tatsächlich erzielt hat Soll- und Istentgelt sind auf den nächsten durch 20 teilbaren Eurobetrag zu runden. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Höhe * Bei der Berechnung der Nettoentgeltdifferenz bleiben auf Grund von Beschäftigungssicherungsverein-barungen ab dem 01.01.2008 durchgeführte Änderungen der Arbeitszeit außer Betracht. Leiharbeiter sind mit dem Entgelt zu bemessen, das beim Entleiher erzielt wurde. Nur wenn der Leih-arbeitnehmer über einen über drei Monate hinaus-gehenden Zeitraum nicht verliehen war, wird das Kurzarbeitergeld auf der Basis des im Verleihbetrieb erzielten Entgelts zu bemessen sein. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Das pauschalierte Nettoentgelt ist das Soll- / Istentgelt abzüglich Höhe Das pauschalierte Nettoentgelt ist das Soll- / Istentgelt abzüglich der Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 %, der Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse, des Solidaritätszuschlages. Die pauschalierten Nettoentgelte werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Höhe Beispiel Arbeitnehmer Herr K. Lohnsteuerklasse III, Kinderfreibetrag 1,0 Sollentgelt im Kalendermonat ist 3.200,00 € Rechnerischer Leistungssatz ist 1.466,86 € Istentgelt im Kalendermonat ist 1.500,00 € Rechnerischer Leistungssatz ist 793,95 € Auszuzahlendes Kug ist 672,91 € Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Sozialversicherung Der von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer bleibt Mitglied der Sozialversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge, die aufgrund des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts zu entrichten sind. Der Arbeitgeber trägt allein die Beiträge, die aufgrund des entgangenen Arbeitsentgelts zu entrichten sind. Ab 01.02.2009 (teilweise) Erstattung der vom Arbeit-geber allein zu tragenden Beiträge durch die BA. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Erstattungsquote bei Qualifizierung Sozialversicherung 50 % Erstattungsquote 100 % Erstattungsquote bei Qualifizierung Die Erstattung erfolgt auf Antrag in pauschalierter Form. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Differenz Soll- / Istentgelt 1700,00 € Differenz x 80 % 1360,00 € Sozialversicherung Berechnung der Beiträge, die aufgrund des entgangenen Entgelts vom Arbeitgeber zu entrichten sind: Differenz Soll- / Istentgelt 1700,00 € Differenz x 80 % 1360,00 € 1360,00 € x 37,5 % 507,96 € Erstattung durch die BA: 1360,00 € x 19,6 % (50 %) 266,56 € 1360,00 € x 39,2 % (100 %) 533,12 € Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009