Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz Rechtsformen Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz
Inhalt Definition Rechtsformen Übersicht Einzelunternehmung Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co. KG Übersicht
Definition Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft unterschieden. Personengesellschaft Inhaber bringen das Eigenkapital selbst auf und haften persönlich für die Schulden des Unternehmens. Kapitalgesellschaft Haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaft haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen gegenüber Gläubigern.
Einzelunternehmung Eigentum einer einzigen natürlichen Person Recht die Geschäfte zu führen und die Unternehmung nach außen zu vertreten Für die Unternehmensschulden haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen Die Gründung der Einzelunternehmung ist an keine bestimmte Form gebunden Einzelunternehmungen sind i.d.R. Kleinbetriebe mit weniger als fünf Beschäftigten
Offene Handelsgesellschaft Gründung durch mindestens zwei Gesellschafter Diese betreiben ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma Jeder Gesellschafter ist allein zur Geschäftsführung innerhalb der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Anteil am erwirtschafteten Gewinn Die Gesellschafter haften mit ihrem betrieblichen und privaten Vermögen als Gesamtschuldner
Offene Handelsgesellschaft Die Haftung eines Gesellschafter ist deshalb: Unbeschränkt: er haftet mit seinem ganzen Vermögen Unmittelbar: jeder Gläubiger kann seine Forderungen gegen die Gesellschaft oder gegen einen Gesellschafter richten. Solidarisch: Jeder Gesellschafter haftet auch allein für die gesamten Schulden der Gesellschaft
Kommanditgesellschaft Personengesellschaft, welche den Zweck verfolgt ein Handelsgewerbe zu betreiben Es kann ein oder mehrere Gesellschafter geben, aber es muss mindestens einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten (Teilhafter) geben Die Gesellschafter haben Einlagepflicht nach Vertrag Eignet sich besonders für Familiengesellschaften
Komplementär Aufgaben Haftet mit seinem gesamten Vermögen Geschäftsführung Vertretung Haftung Konkurrenzverbot Haftet mit seinem gesamten Vermögen Hat das Recht auf einen Gewinnanteil (“angemessenes Verhältnis“)
Kommanditist Hat weder das Recht, noch die Pflicht zur Geschäftsführung Haftet nur mit seiner getätigten Einlage Ist nicht zur Mitarbeit im Betrieb verpflichtet Unterliegt dem Wettbewerbsverbot Hat das Recht auf Gewinnanteil (“angemessenes Verhältnis“) Haben KEIN Recht auf Privatentnahme Informationsrecht, Widerspruchsrecht, Kündigungsrecht
Aktiengesellschaft Grundkapital muss mindestens 50.000,- € betragen und wird in Aktien zerlegt Jede Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals Aktieneigentümer sind folglich Miteigentümer der AG und am zuwachsenden Vermögen beteiligt.
Rechte und Pflichten der Aktionäre Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung Stimmrecht und Recht auf Auskunft Anspruch auf Anteil am Bilanzgewinn Recht auf Bezug junger Aktien (Bezugsrecht) Recht auf Liquidationserlös Pflichten Leistung der übernommenen Kapitaleinlage Haftung mit dem Wert der eigenen Aktien
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ist eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) Die Gesellschafter haften nicht persönlich für Ihre Schulden Stammkapital muss mindestens 25.000,- € betragen Das Stammkapital setzt sich aus Stammeinlagen zusammen welche mindestens 100,- € betragen und durch 50 teilbar sein müssen Gesellschafter sind i.d.R. selbst Geschäftsführer
Rechte und Pflichten der Gesellschafter Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrecht Anteil am Bilanzgewinn nach Geschäftsanteil Anteil am Liquidationserlös Pflichten Haftung mit dem Wert der Stammeinlage Leistung der Stammeinlage Leistung beschlossener Nachschüsse
GmbH & Co. KG Juristische und natürliche Personen können Vollhafter der OHG oder KG sein beschränkte Haftung und uneingeschränkte Geschäftsführung lassen sich so verbinden Hoher Buchführungsaufwand Eingeschränkte Kreditwürdigkeit
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