SCHINDLER Rechtsanwälte 2. Bayerischer IT – Rechtstag am 23. Oktober 2003 in München „Zum Stand der EVB-IT“ Referent: Rechtsanwalt Michael Intveen SCHINDLER Rechtsanwälte SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT A. Grundlagen der Beschaffung von IT- Leistungen durch die öffentliche Hand I. AGB der öffentlichen Hand, Konsequenzen für die Vertragsgestaltung II. Anwendung der EVB-IT und der BVB VOL/B Haushaltsrecht (Bund, Länder etc.) SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT III. Relevanz des Transparenzgebotes IV. Gestaltungsmöglichkeiten bei IT- Beschaffungsverträgen V. Internetadresse: www.kbst.de SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT B. Anwendung und Abgrenzung der aktuellen EVB-IT Vertragstypen I. BVB: Kauf, Miete, Wartung, Pflege, Überlassung, Planung und Erstellung II. EVB-IT: Kauf, Dienstleistung, Instandhaltung, Überlassung Typ A und Typ B SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT III. Neu: EVB-IT Pflege S für die Pflege von Standardsoftware IV. Ablösung der BVB durch die EVB-IT; Weitergeltung einzelner BVB- Vertragstypen SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT C. Weitere geplante EVB-IT Vertragstypen I. Systembeschaffung (2004) II. Pflege I (Pflege von Individualsoftware) III. Miete, Planung, Realisierung, Systembetrieb (Outsourcing, Leasing, ASP) SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT D. AGB der öffentlichen Hand BVB werden durch EVB-IT abgelöst Ziel: Beschaffer soll einheitliche Vertragsbedingungen erhalten, deren standardisierte Inhalte die in IT-Beschaffungsverträgen typischerweise zu vereinbarenden Regeln vorgeben SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT => keine einseitigen Lieferanten – AGB Bei den EVB – IT (und den BVB) handelt es sich um AGB der öffentlichen Hand ! Konsequenzen für die Vertragsgestaltung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Die neuen AGB-Bestimmungen im BGB Bestandteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Mit dem Schuldrechtmodernisierungsgesetz jetzt Regelungen in §§ 305 – 310 BGB SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag Alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen keine AGBs, wenn die Vertragsbedingungen im Einzelnen individuell ausgehandelt sind SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT AGBs sind Vertragsbestandteil, wenn: Ein ausdrücklicher oder deutlich sichtbarer Hinweis auf die AGBs vorliegt und die Möglichkeit der Kenntnisnahme für die andere Vertragspartei besteht und das Einverständnis der anderen Vertragspartei mit der Geltung der AGBs gegeben ist SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT E. Relevanz des Transparenzgebotes Allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs.2 BGB § 307 BGB als Zentralnorm und Auffangtatbestand Umfassende Interessenabwägung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Ausdrücklich normiertes Tranzparenzgebot (Abs.1 Satz 2 und Abs.3 Satz 2), dabei auch gerichtliche Überprüfung von Leistungs- und Vergütungsregelungen in AGB möglich Unangemessene Benachteiligung bei wesentlicher Gefährdung vertraglicher Pflichten Gilt auch (bzw. insbesondere) im unternehmerischen Verkehr; dabei Berücksichtigung von §§ 308 und 309 BGB entsprechend SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Verträge über die Erstellung und Überlassung von Individualsoftware Kaufvertrag (§ 651 BGB §§ 433 BGB, 377 HGB) Überlagerung der Verpflichtungen des Verkäufers durch Urheberrecht: SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer wenigstens ein „einfaches Nutzungsrecht“ einzuräumen Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine benutzungsberechtigte Person darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Lizenzvertrag Möglichkeiten des Verkäufers, die Nutzung der Software beim Käufer in bestimmter Weise einzuschränken Intensität der Nutzung (+) rechnerbezogene Lizenzen (?) Verkaufsverbote (-) SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT In AGBs: Verkäufer kann Beschränkungen nur insoweit auferlegen, als diese nicht mit „Leitbildfunktion“ des Kaufs kollidieren In Individualverträgen: widerspricht dem Grundsatz der „ Erschöpfung“ des Urheberrechtes Im Rahmen eines Kaufvertrages: Veräußerungsverbot, Kündigungsrechts etc. nicht möglich, u.U. droht sogar Auslegung als Mietvertrag SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT G. System- und Rahmenverträge Vertragstyp: gemischter Vertrag (z. B. Rahmenvertrag) Kaufvertrag mit werkvertraglichen Elementen Werklieferungsvertrag mit kaufvertraglichen Elementen Werkvertrag (einheitlich) Einheitlichkeit des Vertragswerkes aus Sicht des AG! SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Vertragsbestandteile: Kauf der Hardware Wartung der Hardware (siehe aber z.B. sog. „36-Monate-Vor-Ort-Garantie“) Erwerb von Standard-Software (inkl. Betriebs- system-Software) Erstellung und Überlassung von Individual- Software Pflege der Software (Standard-SW + Individual-SW) Schulung, sonstige „Dienstleistungen“ SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Verantwortlichkeiten des AG: Mitwirkung Untersuchung / Prüfung / Rüge (§ 377 HGB!) unverzüglich Abnahme (wenn bei Kaufvertrag vereinbart!) Zahlung der vereinbarten Vergütung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Verantwortlichkeiten des AN: aus Sicht des AG möglichst als GU-Vertrag (Generalunternehmerschaft des AN) Lieferung / Leistung gemäß Vertrag Termineinhaltung, Verzug Gewährleistung Haftung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT H. EVB – IT Pflege S Vertragsgegenstand und Vergütung Pauschalvergütung oder Vergütung nach Aufwand SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 2. Vertragsbestandteile (Muster-) Vertrag samt Anlagen, Ergänzende Vertragsbedingungen Pflege S, Nutzerhinweise, VOL/B etc. möglichst keine Geltung von Dritt-AGBs ! SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 3. Art und Umfang der Pflegeleistungen 3.1 Pflegeleistungen zur Mängelbehebung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 3.1.1 Basispflegeleistung (Bereitstellung verfügbarer Umgehungen, Patches und Updates) Zusätzliche Unterstützungsleistung für die Basispflegeleistung 3.1.2 Additive Pflegeleistungen (Mängelbehebung gegen Vergütung nach Aufwand) SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 3.2 Lieferung von Upgrades, Release / Versionen 3.2.1 Upgrade-Service (Bereitstellung verfügbarer Upgrades ohne Verpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang) 3.2.2 Release- / Versions-Service (Bereitstellung verfügbarer Release / Versionen ohne Verpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang) SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 3.3 Umsetzungs- und Installationsleistungen 3.4 Weitere Pflegeleistungen SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 4. Ergänzende Beschreibung der Pflegeleistung 5. Nutzungsrechte des Auftraggebers und Bearbeitungsrechte durch Dritte SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 6. Vergütung 6.1 Pflege gegen pauschale Vergütung 6.1.1 Produkte, Leistungsdauer (Beginn der Leistungs- und der Vergütungsverpflichtung), Pauschale 6.1.4 Reaktionszeit, Servicezeiten SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 6.2 Pflegeleistung gegen Vergütung nach Aufwand 6.2.4 Reaktionszeit, Servicezeiten 6.2.5 Vorhaltepauschale SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 7. Vergütungsvorbehalt monatliche Pauschale Vergütung nach Aufwand SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 8. Störungsmeldung 9. Erfüllungsort 10. Verantwortlicher Ansprechpartner SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 11. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 12. Schlichtungsverfahren 13. Kündigung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 14. Versicherung 15. Sonstige Vereinbarungen SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware – EVB-IT Pflege S – Art und Umfang der Leistung 2. Mitwirkung des Auftraggebers SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 3. Nutzungsrechte 4. Leistungsdauer, Kündigung 5. Besondere Bestimmungen bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 6. Vergütung 7. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Pflegeleistungen mit Ausnahme von Pflegeleistungen nach Nr. 3.1.2 des Vertrages SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 8. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Mängelbehebungsleistungen nach Nr. 3.1.2 des Vertrages 9. Schutzrechtsverletzung 10. Sonstige Haftung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 11. Verjährung 12. Zusätzliche Leistungen 13. Schlichtungsverfahren SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 14. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Einzelfallversicherung SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Die aktuellen EVB-IT 15. Schriftform 16. Anwendbares Recht 17. Salvatorische Klausel 18. Begriffsbestimmungen, Definitionen SCHINDLER Rechtsanwälte
SCHINDLER Rechtsanwälte Noch Fragen ? · SCHINDLER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwalt Michael Intveen Königsallee 40 40212 Düsseldorf Telefon: (02 11) 8646 6 – 0 Telefax: (02 11) 13 81 01 e-Mail: Info@rae-schindler.de Internet: www. rae-schindler.de SCHINDLER Rechtsanwälte