Die Vereinten Nationen & internationale Strafgerichtsbarkeit Global Governance Die Vereinten Nationen & internationale Strafgerichtsbarkeit
Auf dem Weg zur Weltrisikogesellschaft 1950 – 1959: 20 große Naturkatastrophen mit einem Schaden von 42 Milliarden Dollar 1990 – 1999: 89 große Naturkatastrophen mit einem Schaden von 652 Milliarden Dollar („große Naturkatastrophen“: die betroffenen Regionen können sich nicht mehr selbst helfen)
Auch die Politik muss sich globalisieren Kein Global Government Global Governance: „Weltordnungspolitik“ Staatliche und nichtstaatliche Akteure müssen auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten UN, internationale Regime und regionale Zusammenschlüsse
Neudefinition staatlicher Souveränität Verdichtung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen Erweiterung des Kreises der Akteure über die Staaten hinaus Neues Verständnis für Außenpolitik, bei dem ein normatives, am „Weltgemeinwohl“ orientiertes Verständnis vorherrscht
5 Säulen der Global Governance Architektur Eine Welthandelsordnung Eine internationale Wettbewerbsordnung Eine Weltwährungs- und Finanzordnung Eine Weltsozialordnung Eine Weltökologieordnung
Weltgipfel in Johannesburg 26.8.-4.9.2002: „World Summit on Sustainable development“ 152 Richtlinien und Pläne für eine nachhaltige Entwicklung (Wasser, Energie, Klima, Artenvielfalt, Meere, Handle und Globalisierung…)
Demokratieproblem Territorialität und Souveränität erschweren global governance Einbezug unterschiedlicher politischer Ebenen Einbezug staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen Zivilgesellschaftliche Mindeststandards (Umverteilungsarrangements, rechtsstaatliches Gewaltmonopol, selbstbewusste Öffentlichkeit)
Die neue Weltordung – Machtmonopol auf Zeit Eine Welt, die von den Regeln des Rechts und von kollektiven Institutionen gelenkt wird, an deren Spitze die reformierte UNO steht Oder Multipolarität
1909 gab es 37 große internationale Organisationen und Vereinigungen auf der Welt, heute sind es 350
Die Vereinten Nationen
Gründung: 26.Juni 1945 zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten der Erde und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit Generalsekretär: Ban Ki-moon aus Südkorea (*13.6.1944) Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Der Sicherheitsrat tagt mittlerweile fast ununterbrochen und verabschiedet pro Jahr etwa 50 Resolutionen 1990-2001 verhängte er in 26 Fällen Sanktionen 1945- 1987 nur 13 Friedensoperationen 1989- 2000 Blauhelmeinsätze 2005: mehr als 70.000 Blauhelme und Polizisten sowie 12.000 Zivilisten, davon ¾ in Afrika dabei stützen sie sich militärisch immer mehr auf regionale Organisationen
Die UNO & die USA Scheitern des New Yorker Reformgipfels im September 2005 Der hegemoniale Anspruch der USA ist ein Hindernis für die UNO sich zu erneuern und ihre internationale Rolle aufzuwerten UN-Sicherheitsrat legitimierte den Angriff der USA auf den Irak nicht 2005 ernannte Bush einen „Falken“ des Irakkriegs, John Bolton, zum UN-Botschafter
Mangelnde Effizienz Schlechte finanzielle und militärische Ausstattung Aufwendungen für Friedensmissionen und internationale Tribunale entsprechen nur 1 bis 2 Prozent der weltweiten Militärausgaben
Kritikpunkte Viele Resolutionen wurden nie umgesetzt (insbesondere im Nahostkonflikt) Unfähigkeit den Zerfall Somalias, den Völkermord in Ruanda oder die Massaker in Bosnien zu verhindern Auf der Suche nach einer neuen Legitimation Administrative Unregelmäßigkeiten („Öl für Nahrung“) UN als „Schutzschild und Legitimierungsinstrument“ für das Handeln der Großmächte
Internationale Strafgerichtsbarkeit
Chronologie des Völkerstrafrechts 1872 Gustave Moynier schlägt die Schaffung eines Weltgerichtshofs vor 1921 Leipziger Kriegsverbrechertribunal 1945-46 Nürnberger Militärtribunal (IMT) 1946-48 Tokioter Militärtribunal (IMTFE) 1947 Einsetzung der Völkerrechtskommission zur Kodifizierung des Völkerrechts durch die UN-Generalversammlung 1993 Internationaler Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien (ICTY) in Den Haag 1995 Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) in Arusha 1996 Kommission zur Errichtung des IStGH 1998 Saatenkonferenz von Rom
Internationale Strafgerichtsbarkeit Die Militärgerichtshöfe von Nürnberg und Tokio Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda Der internationale Strafgerichtshof Der spezielle Gerichtshof für Sierra Leone Das Völkermord-Tribunal für Kambodscha
Die Militärgerichtshöfe von Nürnberg und Tokio Erste internationale Strafgerichtsbarkeit Londoner Abkommen August 1945 Je 1 Richter der 4 Siegermächte („Siegerjustiz“)
Die internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda Jeweils durch einen Beschluss des Sicherheitsrates der VN ins Leben gerufen Unabhängige Gerichte Art 41 der Satzung des VN, Kompetenz ein Gericht als „Nebenorgan“ gemäß Art.29 einzurichten
Der Internationale Strafgerichtshof IStGH; International Criminal Court (ICC) „Römisches Statut“ am 1. Juli 2002 nach Ratifikation durch 60 Staaten in Kraft getreten Zuständigkeit nicht mehr sachlich, räumlich oder zeitlich begrenzt Auf Initiative der GV der VN „Kernverbrechen“: Völkermord, Ver- brechen Menschlichkeit, Kriegsver- brechen, Verbrechen der Aggression
ICC-Mitgliedsstaaten Bis zum 1. November 2006 hatten 102 Staaten das Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ratifiziert.
Das Gebäude des ICC in Den Haag
Der spezielle Gerichtshof für Sierra Leone (SCSL) Abkommen zwischen den VN und der Regierung von Sierra Leone, SR-Res 1315 vom 14.August 2000 In Freetown Aburteilung der Verbrechen des über zehnjährigen Bürgerkrieges mit über 200.000 Toten
Das Völkermord-Tribunal für Kambodscha 1975-1979 von den „Roten Khmer“ begangener Genozid mit 2 Mio. Toten Kriegsverbrechertribunal untersteht kambodschanischem Recht Internationale und nationale Richter Juli 2004 wurde Abkommen in Phnom Penh parlamentarisch genehmigt
Das neue Weltinnenrecht ergänzt als „Rechtsordnung einer globalen Weltgesellschaft“ die völkerrechtliche Ordnung
Das „zivilisatorische Hexagon“ - eine Architektur des Friedens Entprivatisierung von Gewalt Kontrolle des Gewaltmonopols und Herausbildung von Rechtsstaatlichkeit Interdependenz und Affektkontrolle Demokratische Beteiligung Soziale Gerechtigkeit Konstruktive politische Konfliktkultur