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UNO & Global Governance. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 2 Die UNO Beruht auf dem Prinzip der multilateralen intergouvernementalen.

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1 UNO & Global Governance

2 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 2 Die UNO Beruht auf dem Prinzip der multilateralen intergouvernementalen Zusammenarbeit 191 Mitgliedsstaaten UNO-Charta als Antwort auf das Scheitern des Völkerbundes entstanden Von 51 Staaten unterschrieben und am 24.10.1945 in Kraft getreten 19 Kapitel mit 111 Artikeln + Präambel

3 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 3 UNO - Hauptaufgaben Kernaufgabe der UNO ist die Wahrung des Friedens, wobei von einem umfassenden (positiven) Friedensbegriff ausgegangen wird. 3 Aufgabenbereiche: 1) Sicherung der internationalen Sicherheit, 2) Schutz der Menschenrechte und Entwicklung des Völkerrechts, 3) Sozial, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Anliegen.

4 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 4 Die UNO-Charta – Ziele und Grundsätze Ziele der UNO in Art. 1 der Charta festgelegt: Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wahren, Freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen entwickeln, Die internationale Zusammenarbeit fördern, um die Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen herbeizuführen Ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser Ziele aufeinander abgestimmt werden.

5 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 5 Die UNO-Charta – Ziele und Grundsätze Die Grundsätze der UNO-Arbeit sind in Art.2 der Charta festgelegt: Souveräne Gleichheit aller Mitgliedstaaten, Verpflichtung der Streitbeilegung durch friedliche Mittel (= tragende Säule der UN). Verbot der Androhung/ Anwendung von Gewalt, Gewaltanwendung nur legitimiert: Im Falle des individuellen/ kollektiven Selbstverteidigungsrechtes Durch eine Zwangsmaßnahme des SR

6 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 6 Die UNO-Charta – Ziele und Grundsätze Beistandspflicht für Maßnahmen der Organisation Verbot der Einmischung in die Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören Probleme: Grad der Verbindlichkeit bzw. Folgen bei Verstößen sind nicht präzise beschrieben Keine Prioritätensetzung hinsichtlich der Ziele aus der Charta ableitbar Durch neues Verständnis der Sicherheit wird das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates in Frage gestellt.

7 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 7 Das UN-System 6 Hauptorgane (außer dem IGH alle mit Sitz in New York) Spezialorgane (UN-Programme und regionale Einrichtungen) Sonderorganisationen Verbindungen zu anderen Bereichen und Akteuren (internationale Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft) UNO als dynamisches Gebilde zu verstehen, das sich schwer eingrenzen lässt und sich einem vollständigen Überblick entzieht.

8 Sekretariat Generalsekretär Wirtschafts- und Sozialrat Abrüstungs- kommission Ausschüsse Internat. Konferenzen Ständige UN- Hilfsorganisat. Treuhandschaftsrat Generalversammlung Sonder- organisationen Fachkommission Regionale Wirtsch. Kommission Ständ. Militärausschuss Sonstige Hilfsorgane Friedenstruppen IGH Sicherheitsrat Die Organisationen der Vereinten Nationen

9 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 9 UNO Organe – Die Generalversammlung Die GV ist ein Forum für intergouvernementale Kooperation und Konsultationen, kein Weltparlament 191 Stimmberechtigte Mitglieder Die GV ist das zentrale Organ der UNO Mitglieder nach dem Prinzip ein Staat, eine Stimme vertreten Beobachter wirken ohne Stimmrecht mit

10 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 10 UNO Organe – Die Generalversammlung Arbeit vor allem in 6 Hauptausschüssen Abrüstung und internationale Sicherheit Wirtschafts- und Finanzfragen Soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten Dekolonisation und spezielle politische Fragen Organisationsinterne Verwaltungs- und Budgetangelegenheiten Rechtsfragen

11 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 11 UNO Organe – Die Generalversammlung Neben- und Hilfsorganisationen zur Unterstützung ihrer Arbeit Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, bei wichtigen Fragen gilt die 2/3 Mehrheit GV erlässt nicht bindende, nicht sanktionierbare Empfehlungen Machtinstrument = öffentlicher Druck Notstandssondersitzungen bei Blockierung des Sicherheitsrats

12 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 12 UNO Organe – der Sicherheitsrat 15 stimmberechtigte Mitglieder 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht (F, GB, USA, Russland, China) 10 nichtständige Mitglieder, von der GV für zwei Jahre gewählt Beschlüsse fallen mit 9 der 15 Stimmen Kann Nebenorgane bilden Ausschüsse Friedensmissionen Straftribunale (ex-Jugoslawien, Ruanda)

13 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 13 UNO Organe – der Sicherheitsrat Der SR trägt die Hauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Er kann: Jede Situation untersuchen und Empfehlungen zur friedlichen Beilegung einer Streitigkeit aussprechen (UN-Charta-Kap. VI) Im Konfliktfall die Friedensbedrohung oder den Friedensbruch feststellen und Maßnahmen zur Streitbeilegung anordnen. (wirtschaftliche Sanktionen militärische Zwangsmaßnahmen) Die Entscheidungen des SR sind für alle UNO- Mitglieder bindend.

14 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 14 UNO Organe – der Treuhandschaftsrat Hat seine Arbeit 1994 suspendiert, nachdem das letzte Treuhandgebiet, Palau, in die Unabhängigkeit entlassen wurde. Aufgabe: die Überwachung der Verwaltung eroberter Gebiete nach dem 2. Weltkrieg.

15 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 15 UNO Organe – der Internationale Gerichtshof Sitz: den Haag ist das Hauptrechtssprechungsorgan der UNO 15 unabhängige Richter, von dem SR und der GV bestimmt Alle UNO-Mitglieder werden mit dem Beitritt auch Vertragsparteien des IGH. Unterschiede zu nationalen Gerichten: Keine obligatorische Gerichtsbarkeit, Streitparteien bestimmen selbst, ob sie sich der Zuständigkeit des IGH unterstellen, keine allgemeine Wirkung der Rechtssprechung. Trotzdem: Wichtige Rolle bei der Fortentwicklung des Völkerrechts

16 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 16 UNO Organe – das Sekretariat Hauptadministrationsorgan der UNO Hauptsitz: New York + 3 Nebenstellen: Wien, Genf, Nairobi Repräsentiert durch den Generalsekretär und einem Stellvertreter 2000 waren dort ca. 8900 Personen aus 170 Mitgliedstaaten beschäftigt Der Generalsekretär wird auf Vorschlag des SR durch die GV für 5 Jahre gewählt.

17 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 17 Der Generalsekretär Koordiniert die Arbeit der Organe (außer IGH) Verantwortlich für die Aufstellung des Haushaltsplans und die Durchführung der Finanzverwaltung Verantwortlich für die VN-Friedensmissionen Repräsentiert die UNO Hat das Recht, den SR auf jede Situation aufmerksam zu machen, die den Weltfrieden gefährden könnte

18 Ziele und Grundsätze der ChartaPolitische Realität souver ä ne Gleichheit aller Mitgliedstaatenausgeprägtes Machtgefälle zwischen Staaten und Regionen Erf ü llung der mit der UN-Charta ü bernommenen Verpflichtungen Verweigerungen von Beiträgen und Leistungen je nach nationaler Interessenlage Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegungallgegenwärtige Gewalt im internationalen System allgemeines Gewaltverbotpraktiziertes Recht einzelner Staaten auf unilaterale Gewaltanwendung Weltfrieden und internationale Sicherheit als kollektive Aufgabe aller Mitgliedstaaten Interessendominanz der Industriestaaten und vergessene Konflikte in Entwicklungsländern Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten der Mitgliedstaaten Globalisierung grundlegender Probleme erzwingt Erosion staatlicher Souveränität

19 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 19 UNO – Zwischenfazit Handlungsfähigkeit vom Kooperationswillen der Mitgliedstaaten abhängig. Komplexes System Unübersichtlichkeit, überlappende Kompetenzen, Ressourcenverschwendung. Wandel und Ausweitung der Kernaufgaben Charta ist nicht mehr zeitgemäß Repräsentationsdefizit des Sicherheitsrates Vetorecht der 5 ständigen SR-Mitglieder entspricht nicht mehr den weltpolitischen Realitäten.

20 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 20 UNO – Reformvorschläge 2003 Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel eingesetzt, geleitet vom ehem. thailändischen Premierminister Panyarachun Die wichtigsten Vorschläge (Dezember 2004): Reform des SR – 2 Optionen: 1) Erweiterung von 15 auf 24 Mitglieder, davon 6 ständige ohne Vetorecht. 2) Erweiterung von 15 auf 24 Mitglieder. Die zusätzlichen Sitze sollen regional vergeben werden, eine Wiederwahl möglich.

21 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 21 UNO – Reformvorschläge Offene Fragen: Welche Staaten werden neue ständige Mitglieder Entscheidungsfindung durch Zuwachs des SR erschwert Vetoprivileg der 5 ständigen Mitglieder bleibt unangetastet Reform der GV: Stärkung des Generalsekretärs im Bereich Frieden und Sicherheit Einführung der Position eines zweiten stellvertretenden Generalsekretärs für den Bereich der Friedenssicherung.

22 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 22 UNO – Reformvorschläge Reform der Friedenssicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen (Schutz von Zivilisten vor ethnischen Säuberungen, Völkermord und Unfähigkeit der betroffenen Staaten, diesen Schutz zu leisten) soll die Weltgemeinschaft präventiv agieren können. Verstärkte Finanzmittel und Logistik für Truppenkontingente robustes Mandat für UN-Truppen

23 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 23 UNO – Hindernisse Reform schwer durchzusetzen weil: Die Änderung der Charta einer 2/3 Mehrheit der Generalversammlung und der Ratifizierung durch 2/3 der Mitgliedstaatenbedarf. große Interessenheterogenität der Mitglieder Geringer Reformwille der 5 ständigen SR- Mitglieder, da die Reform des SR ein Machtverlust impliziert.

24 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 24 Global Governance Auf Grund der gestiegenen Interdependenz zwischen Staaten der Weltgemeinschaft, können viele Probleme nicht mehr im nationalstaatlichen Alleingang gelöst werden. Ggov. als neues Politikmodell, bei dem staatliche und nichtstaatliche Akteure auf verschiedenen Ebenen neuartig zusammenarbeiten.

25 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 25 Global Governance - Definition ist die Gesamtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen sowie öffentliche und private Institutionen ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln. (Stiftung Entwicklung und Frieden 1995:4ff) Gestaltung der Globalisierung um Defizite zu erkennen, Fehlentwicklungen zu korrigieren, Reformen einzuleiten und ein politisches Instrumentarium zu entwickeln, das Prozesse auf ihre Funktionsfähigkeit im globalen Miteinander von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik überprüft." (Schlussbericht der Enquete Kommission: Globalisierung der Weltwirtschaft. Herausforderungen und Antworten, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9200, S. 451) Kurz gesagt: Ggov. bedeutet, den Prozess der Globalisierung politisch zu gestalten.

26 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 26 Global Governance - Zielsetzung Eine Antwort soll gefunden werden für die Behandlung globaler Probleme, die auf nationalstaatlicher Ebene nicht mehr lösbar sind, d.h. den Schutz so. globaler Güter", wie z.B.: Grenzüberschreitende Umweltprobleme Armut Ressourcenknappheit,Klimaschutz, Artenvielfalt Frieden Vermeidung von Wirtschaftskrisen, menschliche Sicherheit.

27 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 27 Global Governance - Strukturelemente Nationalstaaten als Scharniere zwischen lokalen, und supranationalen Aufgaben als Interdependenzmanagement" zwischen lokalen, supranationalen und zivilgesellschaftlichen Aufgaben, Regionale Zusammenschlüsse wie EU, NAFTA, ASEAN, MERCOSUR etc. als organisatorischer Unterbau, bzw. Brücke zwischen lokalen, nationalen und globalen Ereignissen, Weltkonferenzen als Diskussionsforen globaler Probleme,

28 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 28 Global Governance - Strukturelemente Internationale Organisationen der Zivilgesellschaft wie z.B. NGOs, Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen u.a. Bestehende Internationale Organisationen wie IWF, Weltbank, WTO. Eine zentrale Rolle soll in diesem Rahmen der UNO zukommen. Ggov. will ein Mehrebenensystem aus verschiedenen Akteuren schaffen. Das Ziel ist nicht die Weltregierung.

29 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 29 Global Governance - Prinzipien Konstitutive Prinzipien der Interaktion in diesem Mehr-Ebenen-System" sind Kooperation, Kohärenz, Koordination und Transparenz, d.h. eine dezentrale, subsidiäre und föderative Arbeitsweise mit folgender Zielsetzung: Verrechtlichung der globalen Politik auf der Grundlage des Völkerrechts durch internationale Abkommen, aktuelle Beispiel: der Internationale Strafgerichtshof, Soft Law – Vereinbarungen (eine Form der freiwilligen Selbstverpflichtung),

30 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 30 Global Governance - Prinzipien Einbindung nichtstaatlicher Akteure in politische Entscheidungsprozesse, Erarbeitung international anerkannter Normen wie: Verursacherprinzip, Nachhaltigkeit, Friedenssicherung, Respektierung der Menschenrechte, Gewaltlosigkeit.

31 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 31 Global Governance – Fazit So wie die soziale Marktwirtschaft die Fehlentwicklungen der Marktwirtschaft zu beseitigen hilft, will Ggov. die Globalisierung nicht aufhalten, sondern die sich daraus ergebenden negativen Entwicklungen beseitigen und politisch gestalten.

32 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 32 Global Governance – Probleme Das Ggov. Konzept wirft Fragen bezüglich der Praktikabilität und Legitimität auf, auf Grund der mangelnden kollektiven Bindewirkung des internationalen Regierens, des Fehlens eine der Staaten übergeordnete Gewalt (Das weitgehende Vorherrschen der Anarchie im internationalen System):

33 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke 33 Global Governance – Probleme 1) Wie soll bei heterogener Interessensstruktur in einem System sich überlappender und durchdringender, geteilter Souveränitäten eine freiwillige Selbstkoordination erfolgen? 2) Wie kann, wenn diese Kooperation nicht freiwillig erfolgt, ein Verfahren gewährleistet werden, das demokratischen Grundsätzen entspricht?


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