Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform
Antrag auf Agrarförderung 2009 VO (EG) Nr. 1782/2003 vom 29.09.2003 ersetzt durch VO (EG) Nr. 73/2009 vom 19.01.2009 Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 73/2009 a) Modulation der Direktzahlung ab 5.000 € bis 300.000 € = 7% b) Zahlungen über 300.000 € zusätzlich um weitere 4 %
Antrag auf Agrarförderung 2009 Art. 28 VO (EG) 73/2009 Mindestanforderung 1 ha beihilfefähige Fläche des Betriebes ab 2010 Art. 34 (2) a VO (EG) 73/2009 Bedingung 1: Beihilfefähige Fläche: jeder ha LF Bedingung 2: Nutzung landw. Tätigkeit
Antrag auf Agrarförderung 2009 Flächen müssen die Beihilfebe-dingungen während des gesamten Kalenderjahres erfüllen Achtung bei Flächenübergaben
Antrag auf Agrarförderung 2009 Art. 42 VO (EG) 73/2009 : Einzug nicht genutzter ZA nach 2 Jahren in die Nationale Reserve (gilt vollständig für ZA, die 2009/2010 nicht aktiviert werden, zuvor 3 Jahre Übergangsregelung für ZA 2007/8 und 2008/9) Abschaffung Flächenstilllegung bereits 2009 Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010
Aktivierung von Zahlungsansprüchen Grundsatz: Ein Zahlungsanspruch kann nur mit einer entsprechenden beihilfe-fähigen Fläche und in der Region in der er entstanden ist aktiviert werden Stilllegungszahlungsansprüche: werden wie normale Zahlungsansprüche behandelt
Standardreihenfolge: auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche Eigene Rangfolge: Basis ZA-Konto der ZID (muss eigenständig eingetragen und abge- rufen und dem Antrag beigefügt werden) Aktivierung besonderer Zahlungsansprüche Beibehaltung von mindestens 50% der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgedrückt in GVE Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche möglich (s. Anlage 6 des Antrages). Beachten ZA = Fläche
Parzellenbildung bindungsreine Schläge (z. B. Energiepflanzenvertrag) Mindestgröße 0,3 ha Beim KULAP ist bei der Beantragung auf die Beibehaltung der Schlagbe-zeichnung und - größe sowie der Lage der Schläge (Lagestabilität) innerhalb 5-jährige Bindungspflicht zu achten
Sicherheitshöhe beträgt unverändert 60 € pro Hektar Verfahrensänderungen bei Energiepflanzen (BGBl.I Nr. 5 S.149 vom 14.02.2008) Verträge und Anbauerklärungen sind nur noch der zuständigen Landesbehörde (AfL) mit dem Antrag auf Agrarförderung zum 15.5. vorzulegen Vertragsänderungen sind bis zum 31. Mai dem zuständigen AfL mitzuteilen Sicherheitshöhe beträgt unverändert 60 € pro Hektar
Betriebseigene Biogasanlagen müssen für eigene Flächen keine Sicherheit bei der BLE hinterlegen Antragsteller müssen eine dem festge- setzten Repräsentativertrag ent- sprechende Menge an Rohstoffen ab- liefern bzw. bei Selbstverarbeitung diese verarbeiten Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010 Vertragsmuster unter www.BLE.de
Eiweißpflanzenprämie Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg dem Antrag beigefügt werden Beim einmaligen Nachbau gilt der Sorten-beleg vom Vorjahr Bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkorn-anteil des verwendeten Saatgutes beizufügen Ernte erst nach der Milchreife
a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN Ausgleichszahlungen 2008 Antrag 2.7 - Antrag 33 – AGZ für benachteiligte Gebiete a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN b) Aktueller Grundsteuermessbescheid (auf Antragsfläche bezogen) beifügen c) AK-Nachweis ab 12.000 € je Betrieb d) Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Attribut am Feldblock, Anwendung der Sanktions- vorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebiets- kulisse )
Artikel 38 RiLi Flächen im Natura 2000 Gebiet mit Naturschutzauflagen Antrag 2.8 Antrag 650 - Natura 2000 (Art. 38 –Richtlinie) Zugangsvoraussetzung a) Flächen liegen im NATURA 2000 Gebiet und b) Gebiet mit Bewirtschaftungsauflagen Erforderlich Bestätigungsvermerk der UNB Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Hinweis Attribut am Feldblock, Gemarkung muss in der Kulisse liegen Anwendung der Sanktionsvorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebietskulisse)
Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm Umstellung des Antragsverfahrens KULAP 2007
Agrarumweltmaßnahmen Antrag 2.9 Antrag 656 – Spreewaldwiesen nur Spreewaldkulisse Antrag 2.10 Auszahlung KULAP 2000 Antrag 2.11 Auszahlung KULAP 2007 VJ 08/09 Antrag 2.12 Auszahlung KULAP 2007 VJ 09/10 Antrag 2.13 Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007
Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm Allgemeine Zugangsvoraussetzung a) Tierbesatz im Unternehmen unter 2 GVE je ha LF b) für flächenbezogene Maßnahmen gilt: keine Verringerung des Grünlandanteils c) Landwirt im Sinne des Alterssicherungsgesetz d) Bagatellgrenze: 150 Euro je Unternehmen und Jahr
Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007 Erweiterung der eingegangenen fünfjährigen Verpflichtung bis höchsten 2 Jahre vor Ende des Verpflichtungszeitraumes (Beginn des Verpflichtungsjahr jeweils am 01.07. Ende des Verpflichtungsjahr jeweils am 30.06. des folgenden Kalenderjahres) Erweiterungsantrag bis 80 % der Erstbewilligung laut Ziffer 1.5.1 der Richtlinie Bei Erweiterungsantrag über 80 % der Erstbe-willigung ▬►Neuantrag
Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm Antragsverfahren für alle noch be-stehenden KULAP 2000-Verpflichtungen (KULAP- Alt) Keine Änderung für alle bestehenden KULAP 2007-Ver-pflichtungen (KULAP- Neu) werden einmalig im Antragsjahr 2009 zwei Auszahlungsanträge gestellt
Ziel des Antragsverfahrens für KULAP 2007 - Verpflichtungen zeitkonforme Kontrolle aller im Sammel-antrag gestellten Beihilfeanträge zeitliche Korrespondenz mit Referenz-flächenabgleich Zuordnung von VOK-Ergebnissen Entzerrung der Zahlungstermine
Prinzip des Antragsverfahrens für KULAP 2007 - Verpflichtungen Beantragung der Auszahlung unmittelbar vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungs- jahres bei Neuanträgen gleichzeitig 1. Aus- zahlungsantrag
Antragstellung 2009 bei laufender Verpflichtung Auszahlungsantrag für KULAP 2007 – Verpflichtungen Antrag 2.11 und Antrag 2.12 Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2009 Kennzeichnung mit 5xx gleichzeitig 01.07.2009 bis 30.06.2010 Kennzeichnung mit 6xx
Antragstellung 2009 bei Maßnahmebeginn Neuantrag/Erweiterung für KULAP 2007 – Verpflichtungen Antrag 2.12 und Antrag 2.13 Zeitraum 01.07.2009 bis 30.06.2010 Kennzeichnung mit 4xx gleichzeitig Kennzeichnung mit 6xx
Antragstellung 2009 bei auslaufender Verpflichtung und bei Maßnahmebeginn Auszahlungsantrag für KULAP 2000 - Verpflichtungen Neuantrag für KULAP 2007 – Verpflichtungen Antrag 2.10 Antrag 2.12 und Antrag 2.13 Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2009 Kennzeichnung mit 3xx gleichzeitig 01.07.2009 bis 30.06.2010 Kennzeichnung mit 4xx Kennzeichnung mit 6xx
Weitere umstellungsbedingte Besonderheiten im Übergangsjahr 2009 zwei Anträge auf Basis eines Flächennutzungs- und Tierbestands-nachweises somit übergangsweise Verwaltungs-kontrollen ggf. einmal für 2 verschiedene Anträge
Neue Bindungen im KULAP 2007 FP 673 Fördergegenstand: Einführung des ökolo. Landbaus Zuwendungshöhe: 150 € je Hektar Ackerland 150 € je Hektar Grünland 340 € je Hektar Gemüse etc 640 € je Hektar DK Bindungen: 423 AE bis DE und 623 AE bis DE
Definition „Neueinsteiger“ Das Antrag stellende Unternehmen hat bislang weder in einer anderen Rechtsform noch unter diesem oder einem anderen Namen bzw. mit dieser oder einer anderen Bezeichnung Öko-Förderung erhalten und stellt in 2009 erstmals einen Antrag auf die diesbe- zügliche Beihilfe. Der Anteil übernommener Flächen von Unternehmen, die in den letzten beiden Jahren Ökoförderung erhielten, beträgt maximal 25 % der Antragsfläche. Dabei sind sowohl Flächen aus KULAP Verpflicht- ungsübernahmen, als auch solche Flächen zu berücksichtigen, die bedingt durch Betriebsinhaberwechsel, Änderung der Rechtsform sowie Betriebsteilungen oder – Zusammenschlüssen in das Antrag stellende Unternehmen übernommen wurden.
Sonstige Änderungen in 2009 Fernerkundung auch bei KULAP neue Bindungen in den FP 673 und 681 Teilschläge sind ab 2009 generell nicht mehr zulässig. Bitte beachten Sie, dass bei allen vorgetragenen Schlägen nicht die aktuellen Daten übernommen wurden Fehlerquelle: Übernahme fehlerhafter Schlagskizzen und Daten der Vorjahre
Beachten Sie für das Antragsjahr 2009 auf der Grundlage Ihrer aktuellen Bescheide sind die vorgetragenen Daten zu prüfen Nutzungsberechtigung der Flächen Verstöße im Fachrecht greifen in alle Auszahlungsanträge
Termine 15. Mai 2009 letzter Tag zur Einreichung des Sammelantrages 25 Kalendertage ab 15. Mai Nachreichung möglich, mit jeweils 1% Verringerung des Anspruches auf Beihilfezahlung Folgende Änderungen sind bis zum 31. Mai zulässig: Änderung der Nutzung oder der Antragstellung für einzelne Schläge Ausschluss vom Antragsverfahren ab 10.06.2009
Hinwiese Korrektur der Hinwiesbroschüre unter H 7 Spalte 6 NC 923 und 924 (sonstige Flächen Seite 23 darf keine 1 stehen - nicht beihilfefähig Antragsverfahren KULAP Seite 32
Grünlanderhaltungsgebot Bei Einsaat von Grünfutterpflanzen der NC 421 (Klee), 422 (Kleegras), 423 (Luzerne) und 424 (Ackergras) gelten diese Flächen als potentielles Dauergrünland, wenn sie min. 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren, also ab dem 6. Antragsjahr bundeseinheitliche Ausgestaltung der Rahmen-regelungen zur Rückverfolgung dieser Flächen und zur Genehmigung des Umbruchs von DGL und der Wiederansaat wird auf Bund-Länder-ebene entschieden.