SGB II Regionalkonferenz „Aktivierung und Integration – best practice“ Forum II – Bestandskunden Thema: „Neue Ansätze bei der Förderung Selbständiger“

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 Präsentation transkript:

SGB II Regionalkonferenz „Aktivierung und Integration – best practice“ Forum II – Bestandskunden Thema: „Neue Ansätze bei der Förderung Selbständiger“ Dirk Michelmann

Themenschwerpunkte Rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Selbständigen im SGB II Einstiegsgeld § 16 b SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen § 16 c SGB II Eignungsdiagnostik, Heranführung mittels Aktivierungsmaßnahmen § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB II Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz Strategie Ergebnisse Problemlagen

Spezialisierung - kein Novum , aber notwendig Grundsatz: vor Leistungsgewährung umfassende und kompetente Beratung durch spezialisierten Fallmanager und ggf. Leistungssachbearbeiter, Inanspruchnahme lokales Netzwerk in der KoBa existiert eine spezialisierte Betreuung sowohl im Bereich Integration als auch im Bereich der passiven Leistungsgewährung  aufgrund besonderer fachlicher und kommunikativer Anforderungen an diese Mitarbeiter an den Standorten Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden Kunden spezialisiert betreut  Ende Verzahnung und Kooperation zwischen aktiv und passiv, permanente Teamberatungen Mitarbeiter im Bereich der Betreuung Selbständiger bzw. Gründer benötigen konkrete betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse bzw. leistungsrechtliche Spezialkenntnisse zur Errechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit  Keine homogene Kundengruppe, sehr individuelle Fallbearbeitung ist gefragt

Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II Rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Selbständigen im SGB II Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II Einstiegsgeld kann auch zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewährt werden  Restriktive Nutzung des Instruments im Landkreis Harz Eignung (persönlich, fachlich und unternehmerisch) des Existenzgründers ist zu prüfen und nachzuweisen Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens muss nachgewiesen werden (Konkurrenzfähigkeit der Geschäftsidee, fachliche und branchenspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten des Gründers, kaufmännische und unternehmerische Qualifikation, Kapitalbedarf sowie voraussichtliche Ertrags- und Gewinnerwartungen) Vorzulegende Unterlagen durch den Gründer: aussagekräftige Beschreibung des Gründungsvorhabens Kapitalbedarfs – und Finanzierungsplan Erlöse – und Rentabilitätsvorschau Liquiditätsplan  Einstiegsgeld wird maximal für 3 Monate gewährt – zur Überwindung der Anlaufphase

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen § 16 c SGB II Rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Selbständigen im SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen § 16 c SGB II (1) Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, welche für die Ausübung notwendig und angemessen sind, max. 5000,00 € ebenfalls absolut restriktive Handhabung durch KoBa sehr genaue Prüfung erforderlich, Angemessenheit und Notwendigkeit sind streng zu beurteilen  Gründer/Selbständige dürfen nicht besser gestellt werden, als Gründer, welche eine private Kreditaufnahme in Anspruch nehmen müssen Maßstab muss generell Hilfebedürftigkeit und die vergleichbaren Gründer mit Rücklagen und Kreditaufnahme sein Förderung in der Regel als Darlehen, nur in völlig atypischen Fallkonstellationen in absoluten Ausnahmefällen als Zuschuss Nutzung von Gründerdarlehen, Mikrokredite durch KfW etc. vorrangig den fachlichen Hinweisen der BA zu möglichen Sachgütern wird sehr kritisch gegenübergestanden

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen § 16 c SGB II Rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Selbständigen im SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen § 16 c SGB II (2) Beratung und Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten leistungsberechtigte hauptberuflich Selbständige können im Hinblick auf Erhaltung oder Optimierung der selbständigen Tätigkeit durch Beratung eines geeigneten Dritten unterstützt werden bzw. im Fall einer unwirtschaftlichen Selbständigkeit soll eine realistische Einschätzung sowie Perspektivplanung als Ziel angenommen werden diese Leistung wird durch die KoBa sehr aktiv angeboten Leistung wurde im Vergabeverfahren ausgeschrieben Im Vorfeld der gesetzlichen Regelung § 16 c SGB II seit 04/2012 wurde die Leistung aus dem Verwaltungshaushalt mangels gesetzlicher Grundlage finanziert

Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz Mit der Zusammenführung der Argen Halberstadt und Quedlinburg mit dem zkT Wernigerode wurden Betreuungsunterschiede bei der Personengruppe der Selbständigen mit ergänzendem ALG II deutlich Gründungswillige spielen eher eine untergeordnete Rolle – nur sehr geringe Anzahl von Gründungswilligen, welche die Beratungen mit der Einschätzung „gute Idee – tragfähiges Konzept“ verlassen und dann gründen Hauptaugenmerk lag seit Mitte 2011 auf der Harmonisierung der Betreuungsphilosophie und der Identifikation der Personen (Problem z.B. unterschiedliche Software zur Betreuung und Berechnung – Verbis und A2LL) bei der Identifikation fiel verstärkt auf, dass es Personen gab, welche mehrere Jahre ALG II ergänzend bekommen haben, bzw. kein anzurechnendes Einkommen hatten, ohne dass hier interveniert bzw. hinterfragt wurde  absolutes Unverständnis über Strategie der KoBa, massive Beschwerden, kein Unrechtsbewusstsein, viele Widerspruchsverfahren

Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz - 54,9%

Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz - 74,6%

Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz Strategie: spezialisierte Betreuung durch Fallmanager/Leistungssachbearbeiter wurde eingeführt Konkrete Erfassung aller Kunden mit Gewerbe im Haupt/Nebenerwerb Auswertung aller Einkommen, auch Einkommen = 0 dezidierte Gespräche, Abschluss Eingliederungsvereinbarung für 3 Monate mit dem Ziel Lösung von Grundsicherungsleistungen – alternativ: Prüfung zumutbare Arbeitsangebote / Beendigung eines nicht tragbaren Gewerbes Angebot Coaching für ausgewählte Leistungsbezieher: individuelle Unterstützung und Beratung zur Steigerung des Einkommens und Beendigung Bezug von Transferleistungen bzw. Erzielen eines adäquaten Einkommens (Bezugsberechnung erzielbares Einkommen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) Optimierung und/oder Neuausrichtung der Selbständigkeit

Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz realistische Einschätzung zur Unwirtschaftlichkeit der Unternehmung, ggf. Abwicklung Krisenintervention erfolgskritisch ist die Eignung des Coaches, hier wurde auf Kriterien wie kaufmännische Studienabschlüsse, sichere Kenntnisse in den Bereichen Finanzplanung, Existenzgründung, Controlling, doppelte Buchführung, Marketing, umfassende Erfahrung im Segment der Existenzfestigung und Sicherung (insb. klein und mittelständischer Unternehmen und inhabergeführter Unternehmen) sowie Erfahrung in der KfW Beratung immer im Kontext SGB II, besonderer Wert gelegt auch die lokale Vernetzung spielt eine besondere Rolle

- insgesamt wenig „brauchbare Unternehmungen“, wenige Leuchttürme Entwicklung der Selbständigen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz Problemlagen: - insgesamt wenig „brauchbare Unternehmungen“, wenige Leuchttürme zum Teil jahreslanges Missmanagement wurde durch Steuerleistungen kompensiert kein Unrechtsbewusstsein oder aber auch gezielte Inanspruchnahme (Kleinrechnung, Taschenbuchhaltung) Untergrabung des Wettbewerbs durch Finanzvorteil ALG II + Krankenversicherung umfangreiches Verwaltungshandeln nötig, um Gesetzesauftrag SGB II umzusetzen (insbesondere bei renitenten Selbständigen) wenig rechtliche Möglichkeiten Gewerbeanmeldungen Einhalt zu gebieten bzw. Abmeldung zu erreichen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 