Ministerium für Landwirtschaft und

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 Präsentation transkript:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 56 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS

1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie 2. Änderungen im Verfahren - Zahlungsansprüche 3. Betriebsprämie - Antragsverfahren 2008 4. Zuweisung neuer Zahlungsansprüche 5. CD – Verfahren 2008 MLU, Referat 56 - InVeKoS

 1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie Wegfall des 10 - Monatszeitraums Änderung des Art. 44 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003. Der dort vorgeschriebene Zehn-Monatszeitraum wird durch eine Stichtagsregelung ersetzt.  Ursprünglich war im Kommissionsvorschlag als Stichtag der 15. Juni vorgesehen.  Auf Anregung von Deutschland wurde die Regelung dahingehend geändert, dass die Mitgliedstaaten den Stichtag selbst festlegen können.  15. Mai als Stichtag, an dem die Flächen dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen müssen, in Deutschland vorgesehen. MLU, Referat 56 - InVeKoS

 1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung Die Entscheidung des EU-Agrarrates am 26.10. die Pflichtstilllegung in der Europäischen Union im Jahr 2008 auf „Null“ zu setzen hat auch hier im Land eine breite Zustimmung gefunden. Was gilt es zu beachten? Anbau aller lw. Kulturen auch ohne NawaRo-Vertrag möglich. Kein Verfahren des Anbau Nachwachsender Rohstoffe. (NC 516) Verkauf von Erzeugnissen in den Non-Food-Bereich = im Rahmen der normalen Handels- und Vertragstätigkeit. Möglichkeit auch weiterhin auf freiwilliger Basis Flächen stillzulegen. Nutzcodes 511 und 517 weiterhin angeboten. MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung Die Stilllegungs-ZA sind wie in den Vorjahren mit stilllegungsfähiger Fläche zuerst zu aktivieren! Stilllegungsfähig ist eine Fläche entsprechend Art. 54 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1782/2003 dann, wenn sie:  im Antragsjahr 2003 den Status Ackerland hatte. Aktivierungsspalte im NN 2008: 0 = der Schlag ist nicht für die Aktivierung von ZA beantragt, 1 = der Schlag wird für die Aktivierung von ZA beantragt, 2 = der Schlag wird für die Aktivierung von Stilllegungs-ZA beantragt Möglichkeit gekoppelten Prämien = die Eiweißpflanzenprämie bzw. Beihilfe für Kartoffelstärke zu beantragen. Ausgeschlossen = Beihilfe f. Energiepflanzen MLU, Referat 56 - InVeKoS

  1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie Wegfall der OGS - Regelung Rechtlicher Rahmen? Nach dem neuen Artikel 51 der VO 1782/2003 (Artikel 52 Nr. 8 der VO 1182/2007) können die Parzellen auch für Obst-  und Gemüsedauerkulturen sowie für Reb- und Baumschulen genutzt werden. Dies ist die grundsätzlich vorgegebene Regelung. Abweichend davon können die Mitgliedstaaten bis zum 1. November 2007 beschließen, dass dies nicht gelten soll. Wird eine solche Entscheidung nicht vom Mitgliedstaat getroffen, bleibt es bei der in Artikel 51 Unbterabs. 1 der VO 1782/2003  vorgeschriebenen Regelung. Artikel 60 Abs. 8 der VO 1782/2003 (Artikel 52 Nr. 9 der VO 1182/2007) besagt, dass ein Mitgliedstaat, der von der Abweichung des Artikels 51 Unterabs. 2 Gebrauch gemacht hat, bis zum 1. November 2007 beschließen kann, die Absätze 1 bis 7 des Artikels 60 anzuwenden. Deutschland hat nicht beschlossen, von der Abweichung in Artikel 51 Unterabs. 2 der VO 1782/2003 Gebrauch zu machen. Insoweit kommt auch Artikel 60 Abs. 8 der VO 1782/2003 nicht zur Anwendung. …oder einfach: Mit Obst, Gemüse und anderen Kartoffeln als Stärkekartoffeln bebaute Flächen sind ab 2008 auch ohne zugeteilte OGS – Genehmigungen beihilfefähige Fläche. Auch die Verfahrensregelungen zur OGS – Nutzung im Nebenabbau entfallen.  ZID - ab 01.01.2008 wird die Spalte OGS grau hinterlegt und es wird darauf hingewiesen, dass OGS keine Bedeutung mehr hat. MLU, Referat 56 - InVeKoS

  1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie Landschaftselemente (LE) Seit dem Jahr 2005 können bestimmte LE als Teil der beihilfefähigen Gesamtfläche als förderfähig angesehen werden. Im Zuge der Erst-beantragung im Jahr 2005 und als Grundlage für den Aufbau des LE – Katasters waren die LE im Sammelantrag 2005 einzeln anzugeben. Mit dem Ziel der Vereinfachung waren die bereits im System vorhandenen und die beantragten LE in den Jahren 2006 und 2007 nicht mehr einzeln sondern nur noch summarisch anzugeben.  Die Einzelidentifizierung erfolgte über die Einzeichnung in die ohnehin einzureichenden GIS – Skizzen. Erhebliche Mängel in der Einzeichnung mit der Folge, dass die LE im Rahmen der Kontrollen / Fernerkundung nicht eindeutig identifiziert werden konnten.  MLU, Referat 56 - InVeKoS

  1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie Landschaftselemente (LE) Eine wesentliche Grundlage im InVeKoS ist ein funktionierendes System zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen. Es ist darüber zu gewährleisten, dass eine individuelle Identifizierung der Referenzparzellen ermöglicht wird und dass die lw. Parzellen = die beantragten Schläge = incl. LE zuverlässig identifiziert werden können. Konsequenz:  im Antragsverfahren 2008 sind alle LE im Sammel-antrag (Anlage LE) einzeln durch den Landwirt anzugeben und in der GIS – Skizze einzuzeichnen.  CD-Verfahren 2008  kostenloses GIS – Werkzeug bereitgestellt. Es können Schläge digitalisiert und LE einfach zugeordnet werden. Neben der Erstellung der GIS – Skizzen entsteht die Anlage LE ohne dass die LE einzeln durch den Landwirt erfasst werden müssen.  MLU, Referat 56 - InVeKoS

1. Änderungen im Verfahren - Betriebsprämie 4 – Stelligkeit der Flächenangaben Eine Vermischung von 2 - u. 4 – stelligen Angaben in den Verfahren der Vorjahre führte z.B. im Referenzflächenabgleich regelmäßig zu ungewollten Rundungsabweichungen, welche zu Beanstandungen führten. Um dies zu vermeiden, werden im Antragsverfahren 2008 alle Flächenangaben nur noch 4 – stellig erhoben u. verarbeitet. Beispiel: NN 2008 statt 53,25 ha, Neu = 53,2485 ha oder statt 35,25 ha, Neu = 35,2541 ha es geht auch: 35,2500 ha MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Änderungen im Verfahren - Zahlungsansprüche Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Durch die im Juni 2007 vom Agrarrat verabschiedete Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung sind ab dem Jahr 2008 u. a. auch die bisher nicht beihilfefähigen Dauerkulturen bei Obst sowie die Rebschul- und Baumschulflächen beihilfefähige Flächen. Anhand objektiver, nicht diskriminierender Kriterien sind Referenz-beträge festzusetzen und den Betriebsinhabern entsprechende Zahlungsansprüche zuzuweisen. Im Jahr 2008 wird für die betroffenen Betriebsinhaber unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein gesonderter Betrag errechnet und ihnen entsprechende Zahlungsansprüche zugewiesen. MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Änderungen im Verfahren - Zahlungsansprüche Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Zugrunde gelegt werden für die Ermittlung des gesonderten Betrages und der Zuweisung der Zahlungsansprüche die Flächen, die vom Betriebsinhaber am 15. Mai 2007 - als Obstplantage oder - mit Rebschul- oder Baumschulkulturen als Dauerkulturen genutzt worden sind. Für die begünstigungsfähigen Flächen wird ein Betrag von 50 Euro je Hektar gewährt, der allerdings um 1 % zugunsten der nationalen Reserve zu kürzen ist. MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Änderungen im Verfahren - Zahlungsansprüche Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Der Antrag auf Festsetzung des gesonderten Betrages und Zuweisung der entsprechenden Zahlungsansprüche ist bis zum 15. Mai 2008 bei den zuständigen Stellen der Länder zu stellen. Sonderfälle:  Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge: Hat ein Betriebsinhaber den Betrieb nach dem 15. Mai 2007 durch Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge erhalten, so kann er die Festsetzung des gesonderten Betrages und Zuweisung der Zahlungsansprüche beantragen. Verkauf eines Betriebes oder Betriebsteils  Fälle in besonderer Lage (In bestimmten Fällen – Übertragung eines verpachteten Betriebes oder Betriebsteils, Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteils.) MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Änderungen im Verfahren - Zahlungsansprüche Kürzungsmechanismus Für ZA - Anträge, die ab dem Jahr 2008 gestellt werden, wird ein Kürzungsmechanismus sowohl hinsichtlich des Referenzbetrages als auch der Zahl der zu gewährenden ZA angewandt. Die zuzuweisenden Beträge bzw. Zahlungsansprüche werden mit folgenden Koeffizienten multipliziert: im Jahr 2008 = 0,5 2009 = 0,3 ab dem Jahr 2010 = 0,2 Nicht mehr angeboten werden 2008: Neueinsteigerregelung Umwandlung von Dauerkulturflächen in AL oder GL MLU, Referat 56 - InVeKoS

2. Änderungen im Verfahren - Zahlungsansprüche Anpassung der Zahlungsansprüche 2008 In den Jahren 2007 – 2009 wird der Mindestpreis für Zuckerrüben schrittweise abgesenkt. Das Prämienvolumen für den Zuckerausgleich erhöhnt sich dadurch jedes Jahr. Entsprechend werden die Werte der ZA, die bereits über einen Zuckeranteil verfügen, in den Jahren 2007 – 2009 jeweils von Amts wegen erhöht. Prämienvolumen für Deutschland in Mio. € MLU, Referat 56 - InVeKoS

angepasst 3. Betriebsprämie – Antragsverfahren 2008 Formulare und Anträge (Mantelbogen bis 2006) Stammdatenbogen Anl. Allgem. Angaben diverse Anlagen Sammelantrag Anlage LE NN 2008 Anl. Pacht v. ZA GIS - Skizzen Neu angepasst unverändert MLU, Referat 56 - InVeKoS

angepasst 4. Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Formulare und Anträge ZA - Antrag Art. 20; (Hoferbe) Art. 22; Kauf / Pacht Neueinsteiger ZA - Formulare Umwandlung v. DK ZA - Übergabe ZA - Übernahme DK Obst, Reb- u. Baumschulen PIN - Antrag weitere neu angepasst MLU, Referat 56 - InVeKoS unverändert

5. CD – Verfahren 2008 Antrags – CD Daten Stammdaten Rasterdaten-CD NN2007 vorgetragen GIS – Skizzen (PDF) Programme profil inet Agro-View Anträge / Formulare Stammdatenbogen Anträge (EGFL, ELER) Merkblätter Anlagen (NN, LE, ...) MLU, Referat 56 - InVeKoS

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit