Nachtrag zu Folien 19:.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Leistungsort Gerichtsstand
Advertisements

Probeklausur Z I vom Prof. Dr. Christoph Paulus
Aufhebung des Vertrages
Leistungsstörungen 3. Teil der Vorlesung.
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Schuldner Gläubiger Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger
Gefahrübergang gem. §§ 446, 447 BGB
Unmöglichkeit Unterschied zwischen Stück- und Gattungsschuld
Übungsfälle zur Unmöglichkeit
§ 3 Gefahrtragung bei Unmöglichkeit der Leistung
§ 4: Nachträgliche vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit
Prof. Dr. Reinhard Singer Humboldt-Universität zu Berlin
§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte
Die Bestimmung der Leistungsmodalitäten
vom Schuldner zu vertreten § 276
Ansprüche bei Pflichtverletzung:
§ 6 Verknüpfung von Leistungs- und Gegenleistungspflicht
Die Schuldrechtsreform
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
Leistungszeit und Leistungsort (1)
ZÜCHTERTAGUNG RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann Sonntag,
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
§ 12 Gläubigerverzug.
Einführung ins Privatrecht
Anspruchsprüfung © sl 2002.
Hausarbeit im Bürgerlichen Recht
Teilunmöglichkeit Rechtsgrundlage Teilbarkeit der Leistung?
§ 7 Schuldverhältnis.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Ungerechtfertigte Bereicherung
Erfüllung des Vertrages
Privatrecht II Lektion 8 Leistungsstörungen (§ 5, V - VII)
Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
Einführung ins Privatrecht
PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)
Lieferverzug / nicht rechtzeitige Lieferung
Einführung ins Privatrecht
Einführung ins Privatrecht
Einführung ins Privatrecht
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Mängelhaftung beim Kauf:
PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)
Methoden der Rechtswissenschaften
Verbraucherrechterichtlini e Reform zum
Wirtschaftsprivatrecht
PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof. Avenarius/Haferkamp
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I
By Tabea May, Kevin Schmitt und Bilal Khan

Leistungsstörungen 3. Teil der Vorlesung.
Kap 7 - Gläubigerverzug 1 Barta: Zivilrecht online Gläubigerverzug; § 1419 ABGB (1) qDer Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß – real.
SoWi Ü 6- 1 Barta: Zivilrecht online... muss bestimmt oder doch bestimmbar sein ! q... durch Vertrag: dies interpellat pro homine zB: "Zahlungsziel 14.
Lerneinheit 3 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
Tutorial Schuldrecht AT und vertragliche Schuldverhältnisse – SS 2016 Tutorial Schuldrecht AT und vertragliche Schuldverhältnisse 4. Einheit
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Lerneinheit 2 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 3Ausschluss der Leistungspflicht.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
1 Lerneinheit 11 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 15 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I für Integritätsschäden.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
Fälligkeit, Mahnung, Kreditierung... Fälligkeit = Gläubiger kann geschuldete Leistung auch gerichtlich fordern + Schuldner hat zu leisten (Ein)Mahnung.
SchuldR AT 1 2. Woche.
SchuldR AT 1 5. Woche.
SchuldR BT 1. Woche.
 Präsentation transkript:

Nachtrag zu Folien 19:

Weitere Ausnahmen von § 326 I Schuldner der untergegangenen Leistung behält den Anspruch auf die Gegenleistung in Abweichung von § 326 I: Wenn der Gläubiger das stellvertretende Commudum verlangt; Wenn der Gläubiger für die Leistungstörung weit überwiegend verantwortlich ist; Wenn sich der Gläubiger im Annahmeverzug befindet; Und nach bestimmten Vorschriften im Schuldrecht BT Die wichtigsten: §§ 446, 447

Gefahrübergang nach § 446 Regelt die Gegenleistungsgefahr Also Gefahr, Sache trotz Untergang zahlen zu müssen Die Leistungsgefahr kann § 446 nicht regeln, die trägt der Käufer immer schon nach § 275 I Voraussetzungen: Verkäufer hat den Käufer die Sache übergeben Preisfrage: Liegt dann nicht schon Erfüllung vor?

Versendungskauf, § 447 Weitere wichtige Ausnahme: Voraussetzungen: Versendung der Sache Auf Verlangen des Käufers, d.h. mit seinem Einverständnis Anderer Ort als der Erfüllungsort (gemeint ist der Ort der Handlung, nicht des Erfolgs) § 447 regelt einen besonderen Fall der Schickschuld Mit Transportperson oder eigenen Leuten (letzteres str.) Rechtsfolge: Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf Käufer über Dieser trägt das Transportrisiko Ausnahme: Nicht anwendbar beim Verbraucherkauf, § 474 II.