Konfliktprävention auf internationaler Ebene

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 Präsentation transkript:

Konfliktprävention auf internationaler Ebene Ausgewählte Konzepte

Konfliktprävention auf internationaler Ebene Präventionskonzepte Konfliktprävention im Rahmen der Vereinten Nationen Konfliktprävention der OSZE Konfliktprävention durch „Weltinnenpolitik“

Konfliktprävention im Rahmen der Vereinten Nationen auf internationaler Ebene Konfliktprävention im Rahmen der Vereinten Nationen Prävention und Intervention in der Un-Charta  - Friedenssicherung. - Garantie der Souveränität (Art. 2, Ziffer 7) und „territorialen Unversehrtheit" (Art.2,4) Gewaltverbot mit Ausnahme der Selbstverteidigung (Art. 51) und Maßnahmen nach Kap. 7 der Un-Charta - Entscheidungsmonopol des Sicherheitsrates

Konfliktprävention auf internationaler Ebene Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) Artikel 39 Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.

Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta Konfliktprävention auf internationaler Ebene Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta Artikel 41 Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.

Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta Konfliktprävention auf internationaler Ebene Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta Artikel 42 Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen.

Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta Konfliktprävention auf internationaler Ebene Auszüge aus Kapitel 7 der UN-Charta  Artikel 43 S. I (1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.  

Maßnahmen Humanitäre Unterstützung Diplomatie Konfliktprävention auf internationaler Ebene Maßnahmen Humanitäre Unterstützung Diplomatie Wirtschaftsblockade/Embargo Militärische Intervention zum Schutz/Implementierung anderer Maßnahmen Blauhelm-Einsatz gewaltsame Konfliktbeendigung/Friedenserzwingung

Konfliktprävention auf internationaler Ebene Konfliktprävention der OSZE nach KZSE Schlussakte v. Helsinki, Charta v. Paris und Folgekonferenzen Demokratisierung Konfliktlösung Sicherheitsaufbau nach Konflikten

Prinzipien der Schlussakte v. Helsinki Konfliktprävention auf internationaler Ebene Prinzipien der Schlussakte v. Helsinki Auswahl Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte Schutz nationalstaatlicher Integrität Friedliche Beilegung von Streitfällen Nichteinmischung in innerstaatlich Angelegenheiten

Maßnahmen Förderung/Stabilisierung demokratischer Strukturen Konfliktprävention auf internationaler Ebene Maßnahmen Förderung/Stabilisierung demokratischer Strukturen Präventive Diplomatie Konfliktlösung Neu und Wiederaufbau politischer System

Schwerpunkte Aufbau demokratischer Institutionen Menschenrechtsfragen Konfliktprävention auf internationaler Ebene Schwerpunkte Aufbau demokratischer Institutionen Menschenrechtsfragen Minderheitenschutz

Übersicht Vereinte Nationen Humanitäre Unterstützung Diplomatie Konfliktprävention auf internationaler Ebene Übersicht Vereinte Nationen Humanitäre Unterstützung Diplomatie Wirtschaftsblockade/Embargo Militärische Intervention OSZE Förderung/Stabilisierung demokratischer Strukturen Präventive Diplomatie Konfliktlösung Neu- und Wiederaufbau politischer System

Konfliktprävention durch „Weltinnenpolitik“ auf internationaler Ebene Konfliktprävention durch „Weltinnenpolitik“ Konzept der Bereitschaftspolizei (nach E. Müller) Schaffung internationaler Polizeikräfte Einsatz nach Art. 42 UN-Charta präventives Eingreifen im Frühstadium von Konflikten „Einsatz zur Rechtsdurchsetzung/Schutz von Rechtsgütern Dritter“

Konfliktprävention auf internationaler Ebene