Urheber- und vertragsrechtliche Anmerkungen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Wie erwerbe ich Bildrechte schnell, günstig und sicher
Advertisements

Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft
Juristische Implikationen täglicher Anwendungen Computer und Recht Seminar Januar 2000 Thomas Heymann.
Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild-Kunst, Bonn
Einführung in das Urheberrecht
Name der bzw. des Vortragenden
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung
Klaus-G. Westphal von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik.
Gemeinsame Klausurtagung 27./
Jürgen Taeger E-Learning und Recht
Wissenschaftliches Publizieren – Was sich ändern muss DINI-Symposium Wissenschaftliches Publizieren der Zukunft – Open Access Dr. Ulf Müller Göttingen,
Prüfungsthemen.
Immaterialgüterrechte
DIN-Auslegestellen-Tagung 07. Dezember 2010
Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker Rechtsfragen rund um das elektronische Publizieren wissenschaftlicher Texte IuK 2002 Ulm, 13. März 2002.
Open-Access-Publizieren an der - Technischen Universität Chemnitz -
Urheberrecht und Open Content
Michael Jiracek Roland Tresselt Harald Kolbe
Urheberrecht und Nutzungsrechte an Geodaten
Alexander Hörnlein1, Stanislaus Reimer2, Christian Kneitz2,
Universitätsbibliothek Passau Der Referentenentwurf des BMJ vom Frühjahrstagung der Sekt 4 im dbv, , Tübingen Ruth Katzenberger.
Urheberrecht Allgemeines zum Urheberrecht und den Neuerungen ab Januar 2008 Folgen für die Büchereiarbeit Vervielfältigung Online-Nutzung Downloads (bspw.
"Zweiter Korb" als schwere Last für Forschung und Lehre
Produzieren – Alles was Recht ist Respekt vorm Mitnutzer und dessen Eigentum Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe.
Konzeption und prototypische Realisierung einer Client-Komponente für die digitale Musikdistribution mittels personalisierter Inhaltsproben Diplomarbeit.
Präsentation im Fach „System und Netze“
Urheberrecht bei der Nutzung virtueller Arbeitsplattformen
BOEHMERT & BOEHMERT Deutsche Kinemathek – Filmarchive, Filmmuseen und das Urheberrecht Archivierung und DRM Dr. Christian Czychowski Rechtsanwalt in Berlin.
Der „Zweite Korb“ der Urheberrechtsreform
Fragen des Urheberrechts bei Fernsehmitschnitten und Online-Filmen
Computergestützte Übersetzung und Terminologieverwaltung
(Version Office 2000) Die Folientexte bauen sich dynamisch auf – Folienwechsel müssen per Taste oder Mausklick vorgenommen werden.
Urheberrecht im Internet
Frank Essinger / Carsten Deibicht Schranken der Urheberrechte
Dr. Alexander Peukert Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht Im Schatten.
KOOP Litera Mattersburg 2003 Aktueller Diskussionsstand in der Umsetzung der EU-Inforichtlinie Christian Recht, ÖNB/Wien.
Wellenoptik Teil 10 Linsenwirkung im Wellenbild Beugung Dispersion
Erheben von Daten kategoriale Merkmale
Urheberrecht im Internet
Flexibilisierung der Arbeit
Statistik Peter Hackl Sprechstunde: Fr, 10:45-11:45 Tel.:
Eine Präsentation von Julia Sassen und Yvonne Tebben
ohne Animationseffekte (
LFB Esslingen Urheberrecht und Datenschutz bei der Internetnutzung in Schulen Ass. jur. Iris Speiser Universität des Saarlandes Institut für.
© 2007 Ass. jur. Iris Speiser1 Urheberrecht in der Schule Erich Beer Konrad Sedding.
Urheberrecht und Schule
1 Rainer Kuhlen Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft Der Vorschlag des Aktionsbündnisses Urheberrecht.
 Was schützt das Urheberrecht?  Geschützt sind Werke, die eine „eigentümliche“ – das heißt eine individuelle oder originelle – geistige Schöpfung auf.
START. FALL 1 Im Rahmen einer Veranstaltung der Universität entwickeln Sie als Student/Studentin ein Gerät, auf das die Welt gewartet hat. Ihnen ist also.
Arbeitsschutzgesetz 2/2004 Inkrafttreten:
© Es gibt ihn noch, den Sichtblock. A b e r w a n n i s t e s d e n n n u n w i r k l i c h e i n e r ? D i e s e P e r s p e k t i v e ; d.
Rechtliche Grundlagen des Open Access, Lizenzen und Urheberrecht
Auswirkungen des neuen Urheberrechtsgesetzes Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Bremen, 12. September 2007 Workshop - FAG Fernleihe und Endbenutzer.
(Wieder-) Verwendung digitaler Lernmaterialien unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten Ass. jur Jan Hansen Hagen, 22. Februar 2007.
aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Das Urheberrechtsgesetz Das Recht am eigenen Bild
Urheberrecht und Universität. Seite 2 Fragen  Wie dürfen wir Datenbanken, Websites, Texte anderer nutzen?  Welche Einschränkungen gibt es bei Nutzung.
Folie 1 Die Verwendung von Fremdmaterialien in der Online-Lehre Univ.-Ass. Mag. Anna Wöllik §
Veröffentlichung von Digitalisaten - die urheberrechtliche Situation - Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Workshop Teil II/II : Digitalisiert.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
„Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb“ Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts.
Alles mit rechten Dingen − juristische Fragen rund ums eLearning Impulsreferat lernPause 11. Oktober 2011 Andreas Brennecke (IMT)
Zitieren – Aber richtig! Dr. Arne Upmeier Bibliotheksrat.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Schweizerische Nationalbibliothek NB Digitalisieren und Archivieren: technische und.
Gefördert mit Mitteln der Warum eine Plattform für Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung? Das Urheberrecht im Wandel Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft.
Urheberrecht und Hochschule.
Das Urheberrecht in der Schule
und wie es sich auf den Alltag auswirkt
und wie es sich auf den Alltag auswirkt
 Präsentation transkript:

Urheber- und vertragsrechtliche Anmerkungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Neue Publikationsformen für wissenschaftliche Veröffentlichungen: Urheber- und vertragsrechtliche Anmerkungen § 01.07.2004

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Schutzgegenstand Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG) Form nicht entscheidend § 01.07.2004

Inhalt des Urheberrechts Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Inhalt des Urheberrechts § Urheberrecht Persönlichkeits- rechte Verwertungs-rechte 01.07.2004

Persönlichkeitsrechte im digitalen Bereich Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Persönlichkeitsrechte im digitalen Bereich Veröffentlichungsrecht: Verwendungen von bisher nur im Intranet bereitstehenden Materialien Namensnennungsrecht: Gestaltung von Websites, Datenbanken, Verwendung von sonstigen Dateien Entstellungsverbot: Veränderungen/Anpassungen bei digitaler Aufbereitung § 01.07.2004

Verwertungsrechte im digitalen Bereich Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Verwertungsrechte im digitalen Bereich a. Vervielfältigung Upload von Dateien auf einen Server Einscannen von Texten, Bildern Digitalisierung analoger Bibliotheksbestände Download von Files Speicherung von Dateien aus dem Internet auf Festplatten/Disketten o.ä. Überspielen von Daten auf Festplatte/CD-ROM/Disketten o.ä. § 01.07.2004

Verwertungsrechte im digitalen Bereich b. Verbreitung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Verwertungsrechte im digitalen Bereich b. Verbreitung Erschöpfungsgrundsatz gilt nicht, wenn das Werk unkörperlich genutzt wird § 01.07.2004

Verwertungsrechte im digitalen Bereich Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Verwertungsrechte im digitalen Bereich c. Wiedergabe Urheberrechtsnovelle: § 19 a UrhG „making available to the public“ Jegliche Informationsbereitstellung, bei der Mitglieder der Öffentlichkeit Elemente – wann und wo sie wollen – abrufen können Meint insbesondere die Verbreitung über das Internet § 01.07.2004

Wichtige Schrankenregelungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Wichtige Schrankenregelungen Privatkopie (§ 53 Abs. 1 UrhG) Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch (§ 53 Abs. 2 UrhG) Pressespiegel (§ 49 UrhG) Flüchtige Vervielfältigungen (§ 44 a UrhG) Zugänglichmachung für Unterrichts- und Forschungsgebrauch (§ 52 a UrhG) § 01.07.2004

Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch Nur einzelne Kopien erlaubt Nur für natürliche Personen Begrenzt auf den privaten Gebrauch Keine ganzen Werke § 01.07.2004

Vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch Nur einzelne Kopien Auch durch juristische Personen möglich Für wissenschaftliche Zwecke Gebotenheit der Kopie § 01.07.2004

Vervielfältigungen für Archivzwecke Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Vervielfältigungen für Archivzwecke Nur für interne Zwecke Dient der Bestandssicherung § 01.07.2004

Gebrauch geschützter Werke für Unterricht und Forschung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Gebrauch geschützter Werke für Unterricht und Forschung Teile eines Werkes/Werke geringen Umfangs/einzelne Beiträge aus Zeitungen, Zeitschriften Eng umgrenzter Personenkreis Nur für Unterrichts- und Forschungszwecke Nur für notwendigen Zeitraum und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke § 01.07.2004

Konflikt mit Kopierschutzmaßnahmen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Konflikt mit Kopierschutzmaßnahmen Kopierschutzmaßnahmen können zulässiges Kopieren von Werken unmöglich machen § 95 b Abs. 1 UrhG: Privatkopien müssen nur in analoger Form gewährleistet werden § 01.07.2004

Lizenzen zur Digitalisierung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Lizenzen zur Digitalisierung Feststellung, wem welche Rechte an dem Werk zustehen Gemeinfreiheit älterer Werke? Schrankenbestimmungen? Ausarbeitung einer vertraglichen Abrede unter möglichst genauer Beschreibung der gewünschten Nutzungsart § 01.07.2004

§ Rechtsübertragung Einfaches Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 UrhG) Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Rechtsübertragung Einfaches Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 UrhG) Ausschließliches Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 3 UrhG) Beschränkung der eingeräumten Nutzung in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglich (§ 31 Abs. 1 S. 2 UrhG) § 01.07.2004

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Neue Nutzungsarten § 31 Abs. 4 UrhG: Die Einräumung von nicht bekannten Nutzungsarten ist unwirksam Online-Bereitstellung seit 1995 bekannt § 01.07.2004

Sonderfall: Beiträge zu Sammlungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Sonderfall: Beiträge zu Sammlungen Sonderbestimmung in § 38 UrhG Herausgeber/Verleger erwirbt im Zweifel ausschließliches Nutzungsrecht Ein Jahr nach Erscheinen anderweitige Verwertungsmöglichkeit durch Autor § 01.07.2004

Umfang des Nutzungsrechts Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Umfang des Nutzungsrechts § 31 Abs. 5 UrhG: „Zweckübertragungs-theorie“: Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem mit der Einräumung verfolgten Zweck § 01.07.2004

Rückrufsrecht wegen Nichtausübung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 41 UrhG: Bei unzureichender Ausübung kann das Nutzungsrecht widerrufen werden Nicht vor Ablauf von zwei Jahren seit Einräumung des Nutzungsrechts § 01.07.2004

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner Richtlinien Schaffung eines bewussten Umgangs der Urheber mit ihren Rechten Keine pauschalen, sondern nur klare und schriftlich fixierte Nutzungseinräumungen § 01.07.2004

Folien abrufbar unter: Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung - Anja Doepner § Folien abrufbar unter: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/ 01.07.2004