Www.che.de 12.12.02 DHV, Bonn 1 Regelungen und Gestaltungsanforderungen des Professorenbesoldungsreformgesetzes des Professorenbesoldungsreformgesetzes.

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„Besoldungskultur vor Ort – Standortbestimmung vor dem Praxisschock“ Vergabe besonderer Leistungsbezüge Rechtsanwältin Dr. Juliane Koch Hagen, 3. April.
 Präsentation transkript:

DHV, Bonn 1 Regelungen und Gestaltungsanforderungen des Professorenbesoldungsreformgesetzes des Professorenbesoldungsreformgesetzes Prof. Dr. Detlef Müller-Böling DHV-Workshop Bonn,

DHV, Bonn 2 Bundesgesetz Profilbildung der Hochschulen leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen Ziele

DHV, Bonn 3 Kernelemente der Reform Ämter W 2 (3.724 ) und W 3 (4.522 ) (auf Basis 2001) Leistungsbezüge statt Dienstaltersstufen Berufungs-/Bleibever- handlungen für W2 und W3 Keine Stufungen offene B 10 Grenze Zulage aus privaten Drittmitteln Bestandsschutz für C-Professoren Wettbewerbsregulierung zwischen Ländern durch Vergaberahmen Absenkungsschutz

DHV, Bonn 4 VorgehenLand Umsetzung entscheidet über Reform Hochschule bindet ein in Strategie Bund lässt große Spielräume vorsichtig+weise Gefahren und Risiken Demotivation Verregelung der Verfahren Attraktivität für die Besten

DHV, Bonn 5 Drei Fragenkomplexe... Entscheidungsgegenstände Entscheidungsebene und Entscheidungsorgane Entscheidungsverfahren WAS ? WER ? WIE ?

DHV, Bonn 6 Drei Gestaltungsbereiche Vergaberahmen Formel Land Hochschule Fachbereich W2 / W3 Leistungs- zulage AbwägenAntrag Entscheidungsgegenstände Entscheidungsebene Entscheidungsverfahren

DHV, Bonn 7Vergaberahmenverstehen gestalten

DHV, Bonn 8 Vergaberahmen: Verstehen 1 Ziele des Bundes- gesetzgebers Schutz vor Absenkung der Professorenbesoldung Kostenneutralität der Reform Wettbewerbsbegrenzung zwischen den Ländern

DHV, Bonn 9 Vergaberahmen: Verstehen 2 Besoldungsdurchschnitt Vergaberahmen = Resultante aus Besoldungsdurchschnitt C-Ø (2001) x n (2003) - ( C- u. W-Grundgehälter (2003)) C- Gehälter W- + C- Gehälter Vergabe- rahmen Lässt sich nicht ex ante ermitteln Faktoren: Altersstruktur Risikofreude Mobilität

DHV, Bonn 10 Vergaberahmen: Gestalten Bemessung auf Landesebene Festsetzung Erhöhung ? Verteilung auf die einzelnen Hochschulen nach altem Ist ? Leistungsbudget inkl. Personal ? Ø Sätze pro Stelle ? Wer verantwortet Einhaltung? Be- deutung bei Global- haushalten?

DHV, Bonn 11W2/W3verstehen gestalten

DHV, Bonn 12 W2/W3: Verstehen Auch Hochschulleitungen einbezogen Grundsätzlich an Fachhochschulen und Unis Wer bringt Ämter aus? Anteile/Verhältnis W2 und W3? Wer befindet darüber?

DHV, Bonn 13 W2/W3: Gestalten Hochschulen überlassen Orientierung an Aufgabenprofil und Organisationskultur größere Personal- und Finanzautonomie Voraussetzungen für verantwortliche Handhabung? AlternativeVorteileFragen

DHV, Bonn 14Leistungsbezügeverstehen gestalten

DHV, Bonn 15 Funktions- Leistungs- bezüge Berufungs- Bleibe- L.-bezüge Besondere Leistungs- bezüge Leistungsbezüge verstehenVergabe-rahmen

DHV, Bonn 16 Leistungsbezüge: Instrumente Zur Auswahl Einmalige Prämien Fortlaufende Zahlungen Befristet Unbefristet (auch bei wiederholter befristeter Gewährung) Dynamisiert Festbetrag Kann-Dynami- sierung Ruhegehaltsfähigkeit (Option: Liftung 40% Grenze) Hohe Pfadabhängigkeit - Konsequenzen bedenken

DHV, Bonn 17 Kontingentieren Bezügearten? + B&B-Bezüge zehren Vergabe- rahmen nicht auf + Planbarkeit - wenig Flexibilität und Spielraum für Berufungen + Flexible Handhabung + Profilierung - Unwuchten als Folge - Läuft Intentionen des Gesetzgebers zuwider Weichen- stellung 1 Kontingen- tierung Keine Kontingen- tierung Kontingentierung reduziert Gestaltungsspielraum

DHV, Bonn 18 Quotieren Fächer ? + Gleiche Chancen für FB + Homogenität innerhalb Hsle + Begrenzung Marktfaktoren - Nivellierung statt Leuchttürme - Eingeschränkte Flexibilität - Wenig Spielraum (vertikal wie horizontal) + Flexibilität + Spielraum + Besondere Profilpflege - Disparitäten zwischen FB - Stärkere Spreizung bzw. Un- gleichheit Weichen- stellung 2 Quotierung Keine Quotierung Welche Kultur will die Hochschule pflegen ?

DHV, Bonn 19 B-Leistungsbezüge: Verfahren + Kalkulierbarkeit + Rechtssicherheit + kein Ermessen - Vergleichbarkeit von Kriterien - Mechanisch - Tonnenideologie + Wissenschaftsbezug + Flexibilität - Transparenz - Nachvollziehbarkeit Weichen- stellung 3 Formel (quantitative Paramater) Abwägung (qualitative Faktoren) Beurteilungsermessen unvermeidlich Regelhaftigkeit des Verfahrens gewährleisten

DHV, Bonn 20 B-Leistungsbezüge: Auslöser + Gerechtigkeit - gleiche Chancen für alle - Aufwand - Bürokratismus + Begründungszwang + Aufwand + Selbsteinschätzung - Selbstbewusste bevorzugt - negative Anreizwirkung Weichen- stellung 4 Regelverfahren (von Amts wegen) Antrag Einbettung sinnvoll Einbettung sinnvoll: Vorschlagsrecht (Dekan) Regel-Berichtswesen Externe Gutachten - aufwändig

DHV, Bonn 21 B-Leistungsbezüge: Bemessung + Gerechtigkeit + Flexibilität + Anreizwirkung - Aufwand - Intransparenz (Beliebigkeit) - Kalkulierbarkeit/Planung + Transparenz i.V.m. Strategie + Planbarkeit + Integration von B&B möglich + International bewährt - Schematismus-Gefahr - nachlaufend Weichen- stellung 5 Individuell (ohne Vorgaben) Stufen (Rahmen- Vorgaben) Gesamtsystem beachten Gesamtsystem beachten: Anreize/Signale Kalkulierbarkeit Reagibilität

DHV, Bonn 22 Stufenmodelle: Optionen Stufensystem auf Antrag Antrags-basiert Dekane Votum Vorschlag Berichte als Ansatz- punkt Verfahrens-turnus 2-3 Jahre Mögliche Höherstufungen ankündigen Entscheidende Stellschrauben Stufenabstand Soll-Verteilung

DHV, Bonn 23 Modell für Leistungszulagen: Beispiel Oxford - Kriterien (I) Keine Zulage Die Universität erwartet von allen ihren Professoren und Readern hervorragende Akademiker von internationaler Reputation zu sein, deren Forschungsleistungen herausragend im Vergleich zur Mehrheit der britischen Akademiker sind. Sie erwartet auch von allen ihren Professoren und Readern, voll und ganz zu allen relevanten Bereichen des akademischen Lebens der Universität beizutragen. Eine Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen rechtfertigt nicht die Verleihung eines Distinction Awards. Internationale Reputation und herausragende Forschungsleistung als Normalfall

DHV, Bonn 24 Modell für Leistungszulagen: Beispiel Oxford - Kriterien (II) Level 5 Level 4 Level 3 Level 2 Level 1 Personen, deren akademische Fähigkeiten von höchster Qualität und mit einer weltweiten Reputation verbunden sind, welche universell über verschiedenste Fachgebiete hinweg Anerkennung gefunden hat Personen von sehr hohem akademischen Rang und mit signifikanter internationaler Reputation bahnbrechender Beitrag zu ihrem weiteren Fachgebiet Personen von beachtlichem akademischen Rang, selbst dann, wenn man den Oxforder Kontext als Vergleichsmaßstab zu Grunde legt, oft die führenden internationalen Autoritäten in ihrem Fachgebiet ausgezeichnete akademische Arbeit, die über das hinausgeht, was bereits Vorbedingung für eine Anstellung durch die University of Oxford ist akademische Auszeichnung, welche über normale Erwartungen der Universität an ihre Professoren und Reader hinausgeht

DHV, Bonn 25 Fazit Vielfältige Interdependenzen Personalentwicklung Abwägungen unvermeidlich Großer Gestaltungsbedarf Hochschulkultur maßgeblich Großer Gestaltungsbedarf Hochschulkultur maßgeblich

DHV, Bonn 26 Regelungen und Gestaltungsanforderungen des Professorenbesoldungsreformgesetzes des Professorenbesoldungsreformgesetzes Prof. Dr. Detlef Müller-Böling DHV-Workshop Bonn,