Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung

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 Präsentation transkript:

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Thema: „Unterweisung“

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen (§12 Arbeitsschutzgesetz) Unterweisung durchführen vor Aufnahme der Tätigkeit bei Veränderungen in den Arbeitsbereichen nach Unfällen bei Einführung neuer Arbeitsmittel und Technologien Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 fordert regelmäßige, mind. jährliche Unterweisung, bei Jugendlichen halbjährliche Unterweisung.

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Die Art der möglichen Gefährdung bestimmt die Unterweisungspflicht. z.B. Örtliches oder gemeinsames Tätigwerden mehrer Firmen auf einer Baustelle (§8 Arbeitsschutzgesetz). Hier müssen die Beschäftigten über die gegenseitige Gefährdung unterwiesen werden.) Weitere Unterweisungspflichten ergeben sich z.B. Gefährliche Arbeiten (§9 Arbeitsschutzgesetz) Betriebssicherheitsverordnung Lastenhandhabungsverordnung PSA-Benutzungsverordnung Gefahrstoffverordnung

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Zweck der Unterweisung Umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren am Arbeitsplatz Motivation zu sicherheitsgerechtem Verhalten Richtige Zuordnung der Beschäftigten zu Tätigkeiten (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde, körperliche Eigenschaften) zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Durchführung der sicherheitstechnischen Unterweisung i.d.R. mündlich durch Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen (z.B. Meister) Gefahreninformation anhand von Betriebsanweisungen (Umgang mit gefährlichen Maschinen / gefährliche Tätigkeiten / Umgang mit Gefahrstoffen) Aushändigen eines Merkblattes alleine genügt nicht! Wichtig: Stets prüfen, ob der Unterwiesene die Inhalte verstanden hat. Ggf. Übungen und kleine Tests in die Unterweisung integrieren. Durchführung der Unterweisung dokumentieren!

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Eine erfolgreiche Arbeitsschutzunterweisung wird geplant und vorbereitet, bezieht die Teilnehmer aktiv mit ein, findet am Schauplatz der Gefahr statt, geht auf die konkreten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen ein, erklärt die zu beachtenden und getroffenen Schutzmaßnahmen und erläutert die gesetzlichen Grundlagen.

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Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Beispiel: Moderierte Unterweisung Hilfsmittel, z.B. Flipchart, Tafel, großer Bogen Papier Thema festlegen, z.B. „Sicheres Entnehmen schwerer Teile aus dem obersten Regalfach“ Mitarbeiter befragen: Was kann im schlechtesten Fall passieren? Wie können wir das verhindern?

Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung 24.10.2007 Vielen Dank! Gerne stehen wir Ihnen nun für Ihre Fragen zur Verfügung.