Das Europäische Parlament Vertretung der Völker und Menschen in Europa
Sitz des Europäischen Parlaments Arbeitsorte des Europäischen Parlaments: Brüssel (Belgien) Luxemburg Straßburg (Frankreich)
Dienstort Brüssel Tagungsort der Ausschüsse und Fraktionen zusätzliche Plenarsitzungen
Dienstort Straßburg Plenarsitzungen Anzahl: 12 mal im Jahr Dauer: 4 Tage
Dienstort Luxemburg Sitz des Generalsekretariats
Organisation des EP Präsident Abgeordnete Fraktionen Parlamentarische Ausschüsse Delegationen Politische Gremien Generalsekretariat
1. Der Präsident derzeitiger Präsident ist Josep Borrell Fontelles wird von 14 Vizepräsidenten unterstützt Amtszeit: 2 ½ Jahre Vertreter des Parlaments
2. Die Abgeordneten 732 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedsstaaten Amtszeit: 5 Jahre arbeiten in Brüssel, Straßburg und dem eigenen Wahlkreis
Anzahl der Sitze je Land
3. Die Fraktionen bestehen aus mindestens 19 Abgeordneten Mindestvertretung von 5 Mitgliedsstaaten pro Fraktion zur Zeit gibt es 7 Fraktionen im EP manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, sie sind fraktionslos
Anzahl der Sitze nach Fraktionen
4. Die Parlamentarischen Ausschüsse insgesamt gibt es 20 parlamentarische Ausschüsse sie bestehen aus 25 bis 78 Abgeordneten außerdem gibt es Unterausschüsse und nicht-ständige Ausschüsse
5. Die Delegationen insgesamt gibt es 35 Delegationen sie bestehen aus etwa 15 Abgordneten es gibt vier Arten von Delegationen: Interparlamentarische Delegationen Gemischte parlamentarische Ausschüsse Delegation des EP in der Paritätischen AKP- Versammlung Delegation des EP in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer
6. Die politischen Gremien Konferenz der Präsidenten Präsidium Quästoren
a) Konferenz der Präsidenten Mitglieder sind der Präsident des EP und die Vorsitzenden der Fraktionen
b) Präsidium besteht aus dem Präsidenten des EP, den 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren Amtszeit: 2 ½ Jahre vom Plenum gewählt
c) Qästoren 5 Qästoren zuständig für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten
7. Das Generalsekretariat Ca. 4.000 Beamte arbeiten unter des Aufsicht des Generalsekretärs Befindet sich in Luxemburg und in Brüssel
Aufgaben Gesetzgebende Gewalt Demokratische Kontrolle Haushaltsbefugnis
1. Gesetzgebende Gewalt Beim Gesetzgebungsverfahren sind EP und Rat einander gleichgestellt (Mitentscheidungs-recht). Verfügt der Rat über die alleinige Rechtsetz-ungsbefugnis, muss das EP angehört werden. Beim Beitritt neuer Länder zur EU ist die Zu-stimmung des EP erforderlich. setzt Impulse für neue Rechtsvorschriften
2. Demokratische Kontrolle Das EP übt eine demokratische Kontrolle über die europäischen Organe, insbesondere über die Kom-mission aus. Kontrolle wird durch die regelmäßige Prüfung der Berichte der Kommission ausgeübt. Prüfung der von Bürgern eingereichten Petitionen.
3. Haushaltbefugnis Der Haushalt wird jährlich von EP und Rat gemeinsam verabschiedet. Der Haushaltsplan wird erst nach Unter-zeichnung des Präsidenten des EP wirksam.
Parlamentarische Arbeit (1) Stufe 1: Vorbereitung der Plenartagungen Die zu behandelnden Themen werden von den Abgeordneten in den verschiedenen Aus-schüssen vorbereitet. Die Themen werden auch in den einzelnen Fraktionen erörtert.
Parlamentarische Arbeit (2) Stufe 2 : Plenartagung Das EP berät über vorgeschlagene Rechtsvorschriften. Zuerst wird über Änderungsvorschläge abge-stimmt, dann der Gesamttext beschlossen.
Präsentation von: Andrea Wenking, Kerstin Eiter und Heike Kappelhoff Stand: Juni 2006