Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten 38. Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen Bundesverband Deutscher Stiftungen 3. März 2012 in Baden-Baden
Schwerpunkte A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder B. Beratung der Stifter C. Gestaltungsalternativen D. professionell verwalten
A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder II. Kompetenzen des Treuhänders III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders
A.I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder Unabhängigkeit der Stiftung in der Zweckerfüllung Laufende Unabhängigkeit der Stiftung vom Treuhänder durch - eigenes Entscheidungsorgan - interne Bindung des Treugebers an die Entscheidungen des „Stiftungsorgans“ Flexibilität des Treuhänders bei von Stiftern gewünschten Änderungen der Treuhandvereinbarung (Einseitige) Auflösung der Treuhandschaft durch den Stifter bzw. das „Organ“? Eng begrenzte Vetorechte des Treuhänders Wahlfreiheit bei der Vermögensverwaltung (Bankenunabhängigkeit?)
A.II. Kompetenzen des Treuhänders Inhaltliche Erfahrung in der Zweckerfüllung Nutzung des Netzwerks des Treuhänders Wirtschaftlichkeit des Treuhänders Nachweis langer störungsfreier Geschäftstätigkeit Personell abgesicherte Kompetenzen auf den Gebieten - Steuerrecht, insbesondere Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht - Stiftungsrecht, Erbrecht - Sozialrecht, Wissenschaftsrecht, Kulturrecht, Patentrecht usw. - Vermögensverwaltung - Vermögensverwaltungskontrolle - Geschäftsführung
A. III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen Veröffentlichte Jahresberichte des Treuhänders Transparenz der Stiftungen Publikation der Förderzwecke und des Fördervolumens/ Stiftungs-vermögens Öffentlichkeitsarbeit für die Stiftungen stiftungseigene Publikationen Internetangebot für jede Stiftung Projektberichte der Stiftungen Organisation von Stiftungsveranstaltungen Pressearbeit (Presseinformationen, Pressekonferenzen)
A. IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders Institutionalisiertes Kontrollgremium Vertretung von Treuhandstiftungen im Kontrollgremium Regelmäßige Wirtschaftlichkeitskontrolle Nachweis durchgängig erfolgreicher Außenprüfungen der Finanzverwaltung Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit durch vollständige Berichterstattung
B. Beratung der Stifter I. Gespräch vorbereiten II. Motive ermitteln III. Realisierungsmöglichkeit prüfen IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen VI. Kardinalfehler
B. I. Gespräch vorbereiten Vorabklärung: - stifterische Absicht (Ideen- Kapitalstifter) - geeigneter Zweck (Unternehmen, Familie, Gemeinwohl) - Familienverhältnisse (Ehefrau, Kinder) - finanzieller Hintergrund (Einkommen/Vermögen) - stifterische, mäzenatische Erfahrung? Methoden der Informationsbeschaffung - direktes oder indirektes Erfragen (Lebenslauf, Beruf) - bisherige Mandantenbeziehung, Umfeld? - Internet / Verzeichnisse
B. II. Motive ermitteln Persönliche Neigung z.B. Forschung, Musik, Kunst, Not lindern Dankbarkeit frühere Förderung, wirtschaftlicher Erfolg Persönliche Betroffenheit Zeichen setzen, Anstifter einer Idee sein Namen verewigen
B. III. Realisierungsmöglichkeit prüfen Zweckbereiche - auf Schnittstellen und Gewichtung achten - weit in die Zukunft (ohne Stifter) „planen“ Probleme - Mangelnde Kapitalausstattung - personenabhängige Förderung von Einrichtungen - „Gutsherrenstiftung“ - Interessenverquickung Welche Vermögensgegenstände sollen übertragen werden? - Verhältnis Verwaltungsaufwand / Ertrag (Problem z.B. Kunstsammlung/Bibliothek, Immobilien) - Umschichtungen möglich? (z.B. Unternehmensbeteiligung, Geburtshaus des Stifters) - Wertansatz für die Übertragung von Betriebsvermögen (Buchwert?/Aufdeckung stiller Reserven auf Seiten des Zuwendenden)
B. IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen Altersabsicherung des Stifters nicht schwächen > mögliche Kosten im Alter bedenken > Versicherungen abschließen > „Anstiftung“ > Errichtung erst von Todes wegen > Testament! nahestehende Angehörige vorhanden? - Pflichtteilsberechtigte? vgl. §§ 2303 f. BGB, § 2325 BGB > evtl. Pflichtteilsverzichtsvertrag, § 2346 Abs. 2 BGB (s.u.) - Absicherung zu Lebzeiten gewollt? > „Anstiftung“ mit nachträglichen Zuwendungen > Nutzungsrechte einräumen - Absicherung über den Tod des Stifters hinaus? > § 58 Nr. 5 AO
B. V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen Allgemeiner Spendenabzug „Vermögenshöchstbetrag“ Erweiterung des Spenden-rahmens einheitlich 20 % (alt. 4 ‰ der Löhne und Umsätze bei Unternehmen) zeitlich unbegrenzter Vortrag 1 Mio. € (p.P.) auch für Zustiftungen Sachspende aus Betriebsvermögen Einkommen „doppelt“ nutzen Vermögen in der Stiftung parken
B. VI. Kardinalfehler Eigene (kommerzielle und ideelle) Interessen des Beraters verschweigen Zweckausrichtung beeinflussen > „Vorschwärmen“ und Empfehlen von Zwecken > aber Alternativen/Erweiterungen aufzeigen Stifter bedrängen/unter Zeitdruck setzen > Stiftungsidee reifen lassen! > Bedenkzeit (mit Angehörigen) lassen!
C. Gestaltungsalternativen I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdveraltung) III. Stiftungscharakter
C. I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds Dauerhafte treuhänderische Erfüllung eines Stifterwillens aus übertragenen Vermögenswerten nach: Schenkung an einen Treuhänder unter Auflagen oder zweiseitigem Rechtsgeschäft zwischen Stifter und Treuhänder Treuhandstiftung Festlegung des Stiftungszwecks Fehlen eigener Rechtsfähigkeit Treuhandstiftung Bestimmtes Stiftungsvermögen Stiftungsfonds Festlegung des Destinatärs in der Satzung kein eigenes Vergabegremium keine eigene Steuersubjektivität (Veränderliches Stiftungsvermögen)
C. II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdverwaltung) eigene Rechtsfähigkeit staatliche Anerkennung staatliche Aufsicht Mindestvermögen
C. III. Stiftungscharakter nach Art der Zweckerfüllung: Förderstiftung = mittelbar oder operative Stiftung = unmittelbar nach Mittelaufkommen Kapitalstiftung = Förderung aus Erträgen Sammelstiftung = Förderung aus Spenden Stiftung mit vorgeschaltetem Förderverein Förderverein mit vorgeschalteter Stiftung
D. Professionell verwalten I. Vermögen anlegen II. Kompetent fördern III. Mitarbeiter motivieren IV. Verwaltungskosten optimieren
D. Professionell verwalten I. Vermögen anlegen Begrenztes Risiko notwendig, weil sicherer Kapitalmarktzins unter der Inflationsrate liegt Strategien zur Risikobegrenzung wichtiger denn je - Diversifikation - Wertsicherung Kostenminimierung gerade in Niedrigzinsphasen
D. Professionell verwalten II. Kompetent fördern Nutzen-Kostenrelationen ermitteln Innovativ fördern (Förderdefizite abfragen, Nischen ermitteln) Kostenreduzierung durch Outsourcing (Stipendien, Preise) Kooperationen eingehen Projektcontrolling (Steuerliche Nachweispflichten, Zielerreichung)
D. Professionell verwalten III. Mitarbeiter motivieren Stiftungszwecke mit persönlicher Neigung koppeln? Delegation fördern Reglementierungen auf das Notwendige (steuerliche und rechtliche Kontrolle, Rechnungswesen) beschränken
D. Professionell verwalten IV. Verwaltungskosten optimieren Angemessene Vergütungen Trennung von Verwaltungs- und Projektkosten Zeiterfassung mit vergleichender Auswertung
Professionalität in der Beratung und der Verwaltung Die maßgeblichen Erfolgsfaktoren für das Wachstum in der Betreuung von Treuhandstiftungen und rechtsfähigen Stiftungen
Dr. Ambros Schindler DSZ – Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Barkhovenallee 1 45239 Essen Ambros.Schindler@Stifterverband.de www.stifterverband.de www.deutsches-stiftungszentrum.de .