Feuerwehr Rohrbach/Thüringen

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 Präsentation transkript:

Feuerwehr Rohrbach/Thüringen Gefährliche Stoffe und Güter

Gefährliche Stoffe und Güter Gliederung Einleitung und Einsatzbeispiele Zielsetzung der GSG-Ausbildung im Tm-Bereich Rechtsgrundlagen und Begriffe Gefahrklasseneinteilung nach GGVS/ADR Kennzeichnungsarten nach GGVS, GGVE/RID, GGVBinSch/ADNR Einführung in die Einsatztaktik nach FwDv14 Erste Hilfe und Schutzausrüstungen

ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgutwerden täglich befördert! Gefährliche Stoffe und Güter Einleitung Warum befassen wir uns mit dem Thema GSG ? ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgutwerden täglich befördert!

Gefahren vermeiden und taktisch richtig verhalten !! Gefährliche Stoffe und Güter Zielsetzung der Ausbildung Der vorgehende Trupp muß in der Lage sein, an Einsatzstellen das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen zu ERKENNEN Die größtmögliche GEFAHR, die von Ihnen ausgeht ABSCHÄTZEN Gefahren vermeiden und taktisch richtig verhalten !!

§ Gefährliche Stoffe und Güter Verordnungen, technische Regeln GGVS/ADR „Gefahrgutverordnung Straße“ GGVE/RID „Gefahrgutverordnung Eisenbahn“ GGVBinSch/ADNR „Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt“ GGVSee/IMDG „Gefahrgutverordnung Seeschifffahrt“ IATA-DGR „Luftverkehr“ Gefahrstoffverordnung VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten TRG Technische Regeln Druckgase Sprengstoffgesetz Brandschutzbest. Munition DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen

Gefährliche Stoffe und Güter Die Gefahrstoffverordnung Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: mindergiftig giftig sehr giftig ätzend reizend explosionsgefährlich brandfördernd hoch-/leichtentzündlich entzündlich krebserzeugend fruchtschädigend erbgutverändernd Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren Chemie AG

Gefährliche Stoffe und Güter Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: „ Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, so dass ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht ...“ 20°C 60°C

Der pH-Wert als Maß für die Aggresivität Gefährliche Stoffe und Güter Säuren und Laugen Der pH-Wert als Maß für die Aggresivität sauer Neutraler Bereich basisch 1 3 7 11 14 Salzsäure Reines Wasser Natronlauge Essig Sodalösung Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE-Folie Schutzkleidung/Atemschutz tragen Neutralisationsmittel (BC-Pulver) Vorsicht bei hochkonzentrierten Säuren, besonders bei Schwefel-säure (heftige exotherme Reaktion mit Wasser) Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen

Gefährliche Stoffe und Güter Symbolik nach UVV der Berufsgenossenschaften

Bis zum 1.7.2006 Gefährliche Stoffe und Güter Kennzeichnung von Druckgasflaschen nach TRG/ DIN EN Gas Farbe Anschlußgewinde Acetylen Gelb Bügelverschluß Andere brennbare Gase Rot Linksgewinde außen Sauerstoff Blau Rechtsgewinde außen Stickstoff Grün Preßluft Grau Rechtsgewinde innen Andere nicht-brennbaren Gase grau Bis zum 1.7.2006 Der Inhalt einer Druckgasflasche kann durch folgende Merkmale ermittelt werden: Farbkennzeichnung Anschlußgewinde Eingeschlagene Gasbezeichnung auf der Schulter Gefahrgutaufkleber am Flaschenhals (einzige rechtsverbindliche Kennzeichnung)

Gefährliche Stoffe und Güter Kennzeichnung von Druckgasflaschen nach TRG/ DIN EN

Gefährliche Stoffe und Güter Gefahrklassen nach GGVS/ADR

Gefährliche Stoffe und Güter Transportkennzeichnung nach GGVS/ADR Gefahrzettel Orangene Warntafeln Versandstücke Tanks Tankfahrzeuge Aufsetztanks mind. 10cm x 10cm Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten Radioaktive Stoffe immer Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, 1.1-1.5 Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 Besonders gefährliche Stoffe 40cm x 30cm (PKW 30cm x 12cm) Nur im Straßenverkehr Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr Tanks ab 3000 l im Schienenverkehr und Stoffe die im Anhang B5 der GGVS aufgeführt sind X 423 1428 Gefahrnummer Stoffnummer

Gefährliche Stoffe und Güter Die Gefahrnummern Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion Entzündbarkeit von Gasen, Flüssigkeiten oder Dämpfen oder Selbsterhitzungsfähigkeit flüssiger Stoffe Entzündbarkeit oder Selbsterhitzungsfähigkeit fester Stoffe Oxidierende (brandfördernde Wirkung) Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr Radioaktivität Ätzwirkung Gefahr einer spontanen, heftigen Reaktion Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt

Gefährliche Stoffe und Güter Transportkennzeichnungen

Gefährliche Stoffe und Güter Transportkennzeichnungen

Gefährliche Stoffe und Güter Einsatztaktik Allgemeine Maßnahmen Einsatzstelle weiträumig sichern und absperren Stoffidentifizierung Einsatzkräfte schützen Menschen und Tiere Retten Verhaltensweisen an gefährdete Personen weitergeben Löschangriff vorbereiten Sachkundige Hilfe hinzuziehen Besondere Maßnahmen Welche Möglichkeit der Stoffausbreitung besteht? Besteht die Möglichkeit des Eindringens in die Kanalisation? Welche Personen sind unmittelbar gefährdet? 50 m 25m

Gefährliche Stoffe und Güter Quellenangabe und weiterführende Literatur Infobroschüre zur neuen Kennzeichnung von Gasflaschen Industriegasverband e.V. 1998 Die Beförderung gefährlicher Güter Bundesverkehrsministerium Die Beförderung radioaktiver Stoffe Bundesverkehrsministerium Lehrblätter GSG Stufe 1 Lehrblätter Strahlenschutz Stufe 1 Der Feuerwehrmann auf der Schulbank Lehrblatt 5 Verlag Jürgen Jamelle, Bochum Feuerwehrdienstvorschriften 9/1, 9/2, 14 Kohlhammer Verlag, Stuttgart Brandschutz, deutsche Feuerwehrzeitschrift Ausgabe 2/98, 1/2000, Kohlhammer Verlag, Stuttgart