Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung

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 Präsentation transkript:

Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung Feuerwehr und Ordnungsbehörden Zuständigkeiten und Aufgaben der Feuerwehr Feuerwehr und Grundrechte Durchführung von Einsatzmaßnahmen

Zuständigkeit der Feuerwehr Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Feuerwehr und Ordnungsbehörden § Reihenfolge der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr OBG Abwehr einer Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. (In Vertretung durch Polizei) Verhaltensstörer Zustandsstörer Originär zuständige Behörde Anderes Amt in Amtshilfe Nichtstörer Ordnungsamt Polizei Bauordnungsamt Untere Wasserbehörde ? Zuständigkeit der Feuerwehr

Aufgaben der Feuerwehr § 1 FSHG, Aufgaben der Gemeinde Aufgaben der Gemeinde §1 FSHG Unterhalt einer leistungs-fähigen Feuerwehr Angemessene Löschwasserversorgung Maßnahmen zur Brandverhütung Bekämpfung von Schadenfeuern Hilfeleistung bei Unglücksfällen Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen Brandsicherheitswachen Brandschau Baulicher Brandschutz Brandschutzerziehung u. Aufklärung Definition von Schadenfeuer: selbständig ausbreitend unkontrolliert außerhalb seiner Feuerstätte nicht zum Verbrennen wertloser Gegenstände Weitere Zuständigkeiten: Großschadenereignis Überörtliche Hilfe (nur auf Anforderung, Schutz muss gewährleistet sein) Erweiterung der Zuständigkeit durch Bezirksregierung auf BAB, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken Tätigwerden auch bei einer Anscheinsgefahr Amtshilfe: Jede Behörde ist verpflichtet Darf verweigern bei rechtlichen Bedenken, Braucht nicht wenn nicht in der Lage Rechtmäßige Verantwortung trägt die anfordernde Behörde Amtshilfe für andere Organisationen Rettungsdienst Zivilschutz Entgeldpflichtige Einsätze

Fallbeispiele Feuerwehr und Ordnungsbehörden U. Unbelehrbar verbrennt auf dem Grundstück seines Schwagers G. Gleichgültig Kartons, Folien und anderes Verpackungsmaterial. Die Nachbarn fühlen sich durch den Rauch belästigt und alarmieren die Feuerwehr. Hr. Unbelehrbar erklärt, dass er die Feuerwehr gar nicht gerufen hat und er das Feuer unter Kontrolle hat und überhaupt nicht einsieht, was wir dort wollen. Zudem öffnet sich ein Fenster und Hr. Gleichgültig ruft der Feuerwehr zu, dass er den Zutritt zum Grundstück verweigert und das wir uns schleunigst verpissen sollen! Verhaltensstörer: Unbelehrbar Zustandsstörer: Schwager Behörde: Ordnungsamt Wie ist in diesem Fall die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr geregelt? Unter welchen Voraussetzungen kann die Feuerwehr tätig werden?

Aufgaben/Zuständigkeit der Feuerwehr Fallbeispiele

Aufgaben der Feuerwehr Fallbeispiele

Aufgaben der Feuerwehr Brandsicherheitswachen Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr § 7 FSHG Veranstaltungen mit Gefährdung vieler Personen im Brandfall § 116 VstättVO Gemeinde entscheidet nach Anhörung des Leiters der öffentlichen Feuerwehr Brandsicherheitswache Maßnahmen zur Verhütung von Brandgefahren § 116 VstättVO: Vorstellung oder Generalproben mit oder ohne Zuschauer auf Mittel- oder Vollbühnen > 200 m² Zirzensische Vorführungen (Feurspucker) Veranstaltungen mit Verbrennungsmotor innerhalb geschlossener Räume Aufgaben: Leitstelle verständigen frühzeitige Anwensenheit Ausrüstung kontrollieren Kontrollrundgang Einsicht in Wachbuch Funktionsprüfung der Brandschutzeinrichtungen Rauchverbote Bestuhlung Rettungswege kontrollieren Bekämpfung von Brandgefahren Sicherung der Rettungswege Sicherung der Angriffswege

Bereitschaft zur Ausbildung Teilnahme an Einsätzen Aufgaben der Feuerwehr §12 FSHG, Dienstpflichten Bereitschaft zur Ausbildung Teilnahme an Einsätzen Bereitschaft zur Fortbildung Dienstpflichten Ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger Wartung und Pflege von Ausrüstung Teilnahme an Übungen Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen Wartung und Pflege von Ausstattung Übernahme von Brandsicherheitswachen

Feuerwehr und Grundrechte Einschränkungen nach §38 FSHG § 38 FSHG läst eine Einschränkung folgender Grundrechte zu: Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG, Abs.2, Satz 1) Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2GG) Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) Unter Beachtung folgender Grundsätze: Verhältnismäßigkeit der Mittel Maßnahme muß im Interesse eines wirkungsvollen Einsatzes liegen Feuerwehr muss zuständig sein Abwehr einer gegenwärtig erheblichen Gefahr Keine Gefährdung höherwertiger Pflichten der Personen

Feuerwehr und Grundrechte Fallbeispiele

Hilfeleistungs-pflicht Pflicht zur Gestellung von Fahrzeugen Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 27 FSHG, Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen Gegenwärtige Gefahr Maßnahme gegen Störer nicht möglich Keine Gefährdung oder Verletzung höherwertiger Pflichten Gefahrenabwehr durch Behörde nicht möglich Einsatzleiter Hilfeleistungs-pflicht Pflicht zur Gestellung von Fahrzeugen Pflicht zur Gestellung von Hilfsmitteln

Weisung zum Verlassen der Einsatzstelle Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 27 FSHG, Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen Personen, die: Einsatz stören Sich und andere gefährden Einsatzkräfte Weisung zum Verlassen der Einsatzstelle

Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 27 FSHG, Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen Eigentümer oder Besitzer von störenden Gegenständen Einsatzkräfte Wegräumen auf Weisung Deren Entfernung dulden

Eigentümer oder Besitzer von betroffenen und umliegenden Grundstücken Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 28 FSHG, Pflichten der Grundstückseigentümer und Besitzer Eigentümer oder Besitzer von betroffenen und umliegenden Grundstücken Einsatzkräfte Einsatzleiter Gewährung von Zutritt Arbeiten zur Gefahrenabwehr dulden Maßnahmen nach §28 FSHG: Zutritt zu Grundstücken dulden Arbeiten zur Gefahrenabwehr dulden Wasservorräte und sonst. Hilfsmittel zur Verfügung stellen Räumungen dulden Beseitigungen dulden Voraussetzungen für § 28: muß im Interesse eines wirkungsvollen Einsatzes stehen muß zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung des Schadenereignis stehen Verhältnismäßigkeit muß gewahrt sein Zwangsmittel: Ersatzvornahme Zwangsgeld Unmittelbarer Zwang Duldung von: Räumungen, Beseitigungen, Einfriedungen, usw. Wasservorräte zur Verfügung stellen

Durchführungen von Einsatzmaßnahmen Fallbeispiele

Durchführungen von Einsatzmaßnahmen Fallbeispiele

Durchführungen von Einsatzmaßnahmen Fallbeispiele Menschenrettung mit Sprungtuch und Heranziehung fremder Personen Umfangreiche Straßenreinigung nach VU, Heranziehen von Schaulustigen Waldbrand seit geraumer Zeit, Anrücken der Einheit gegen den Willen des Eigentümers über Grundstück, weil Einsparung von ca. 500m B-Leitung