Willkommen im Kurs Arbeitszeugnisse – klar und wahr 20. Juni 2013
hauptberuflich selbständiger Rechtsanwalt in Winterthur Ihr Referent: Stefan Unholz hauptberuflich selbständiger Rechtsanwalt in Winterthur
Zielsetzungen Update Ihres rechtlichen Wissens Sicherheit beim Zeugnisschreiben Sicherheit beim Zeugnislesen Zugang zur Lehre und Praxis Übungen zur Erstellung und Interpre- tation von fairen Arbeitszeugnissen
Kursinhalt im Überblick (1) Einstimmung in das Thema Die rechtlichen Grundlagen Der Anspruch auf ein Vollzeugnis Zwischenzeugnis, Arbeitsbestätigung und Lehrzeugnis Der Inhalt des Arbeitszeugnisses Wahrheit und/oder Wohlwollen?
Kursinhalt im Überblick (2) Form, Fälschung und Fehler Zeugniserstellung/Bausteinprinzip Haftungsproblematik Referenzauskünfte und Diverses Gerichtliche Zeugnisberichtigung Übungen im Zeugnisschreiben und Zeugnis-Interpretieren
Nützliche Hilfsmittel OR (bzw. die darin enthaltenen Bestimmungen über den Arbeitsvertrag, Art. 319 - 362) Bücher wie zum Beispiel: «Das Arbeitszeugnis und seine Geheimcodes» von Edi Class, 6. Auflage, Zürich 2009, oder «Arbeitszeugnisse - wahr, klar und fair» von Peter Häusermann, 4. Auflage, Zürich 2003 «Streitpunkt Arbeitszeugnis» von Roland Müller und Philipp Thalmann, Basel 2012
Abkürzungen AG Arbeitgeber/-in AN Arbeitnehmer/-in ArG Arbeitsgesetz Art. Artikel AV Arbeitsvertrag/-verhältnis OR Obligationenrecht
Was steht über-haupt im OR? Vereinfacht gesagt: Bei diesem Gesetz- buch handelt sich um das «Recht der Schuldverpflichtungen». Es ordnet die pri-vatrechtlichen Beziehungen zwischen Ar-beitgeber/-in und Mitarbeiter/-in.
Hierarchie der Rechtsquellen absolut zwingende Gesetzesnormen gehen allen anderen Rechtsquellen vor es gibt aber auch sogenannte relativ zwingende Vorschriften (siehe Art. 330a in Verbindung mit Art. 362 OR!) falls keine zwingenden Mindestregelungen existieren, gilt die Vertragsfreiheit subsidiär gelten die dispositiven (nicht zwingenden) Gesetzesbestimmungen
Pause!