Ultraschallscreening in Deutschland, was muß man in der Stufe I sehen?
Ultraschallscreening-zeitpunkte in der Schwangerschaft Dreipunktscreening 10 20 30 SSW 6/7 SSW, Feststel-lung der Grav., EU 13 SSW, NT, Papp A, free ß HCG 18 SSW,Spina bifida 22 SSW Herz-fehler 35 SSW späte Wachs-tumsre-tardierung Kreissaal-ultraschall
I. Ultraschall- screening 9. – 12. SSW
Gestationsaltersschätzung Standards zur Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft A. Rempen, et al. Gestationsaltersschätzung
Zwillingsschwangerschaften - Chorionizität bichorial monochorial, biamnial
Physiologische Nabelhernie Verlagerung des schnell wach-senden Dünndarmes nach extra-embryonal in den Nabelstrang. Sie tritt in der 6. Embryonalwoche auf. Nach Rotation der Nabel-schleife um 270° gegen den Ur-zeigersinn ziehen sich die Dünn-darmschlingen mit 10 Embryo-nalwochen wieder in die Leibes-höhle zurück. Zitiert nach MERZ
Standards zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
Take home message Die Anforderungen an das I.Screening sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Mutterschaftsrichtlinien müssen strickt eingehalten werden (z. B. vorgeschriebene Maße, Fotos) Die Patientin muß bei einer Auffälligkeit zum Untersucher der Stufe II oder III überwiesen werden.
II. Basisuntersuchung (Sreening) 19. – 22. SSW)
Da sieht man selten etwas
Die Ultraschalluntersuchung der..
Hinweiszeichen für das Vorliegen einer fetalen Entwicklungsstörung 1. Poly-, Oligo- oder Anhydramnie 2. Dysproportionen im Verhältnis der Größe einzelner Körperabschnitte, z. B. Kopf/Rumpf (Extremitäten) 3. Frühzeitiges (II Trimenon) und u. U. extrem vermindertes Wachstum im Schwangerschaftsverlauf 4. Anomalien im Körperumrißbild 5. Strukturanomalien des Reflexmusters aus Organen 6. Anomales Bewegungsverhalten des Feten (z. B. fixierte Lage, Haltung und Stellung des Feten oder Bewegungssturm Hansmann,Hackelöer 1981
Deutsche Studien zur Erkennung von Fehlbildungen im Ultraschallscreening Sensitivität in % Hackelöer (Krenz) 1988, bis 24 SSW) 20 Queißer-Luft et al 1993 28 Behrends et al. 1997 36 Jahn et al. 1999 41
Genauigkeit pränataler Diagnosen bei terminierten Schwangerschaften - eine retrospektive Analyse der Ergebnisse und Einflußfaktoren. R. Faber, H. Stepan, M. Schilde, U.G.Froster, L.-C- Horn Z Geburtsh Neonat 2001; 205:54-59 Zeitraum 1989-93 (n=31) % exakte Diagnose 58 falsch-positiv 10 falsch-negativ 22 unexakt 10 Zeitraum 1994-97 (n=33) exakte Diagnose 55 falsch-positiv 12 falsch-negativ 23 unexakt 0
Qualität der pränatalen Diagnostik - Vergleich sonographisch erfaßter Fehlbildungen mit dem tätsächlichen fetal outcome in der Schweiz R. Stiller, R. Huch, A. Huch, R. Zimmermann Ultraschall in Med 2001; 22: 225-230 Bei 115 Schwangerschaften mit sonographisch erfaßten Fehlbildungen im Jahre 1995 an 11 Großkliniken und konsekutivem Schwangerschaftsabbruch wurde in 82% der Fälle eine komplette Übereinstimmung zwischen sonographischer und postnatataler Diagnose gefunden (Autopsierate 85,2%). In 18% bestand eine Übereinstimmung im Hauptbefund, jedoch lagen klinisch/autoptisch zusätzliche sonographisch nicht entdeckte kleinere Zusatzbefunde vor. Falsch positive Fälle wurden nicht registriert.
Wer screent in Deutschland? Entsprechend dem 3 Stufenkonzept (1980 ein genialer Entwurf von Manfred Hannsmann und Jochen Hackelöer) screenen in der Stufe I: Qualifizierte Frauenärztinnen/-ärzte in Klinik und Praxis Stufe II: Durch Tätigkeitsnachweis und Prüfung hoch qualifizierte Kolleginnen/Kollegen, die zweifelhafte und pathologische Befunde abklären und Ausschlußdiagnostik in Risikokollektiven vornehmen sollen Stufe III: Durch hervorragende Leistungen qualifizierte Unter-sucherinnen/Untersucher mit wissenschaftlicher Qualifikation in der Pränataldiagnostik, Mammasonographie, Dopplerdiagnostik u. ä. Aufgabe: Nüsse der Stufe I, II und konsiliarisch der Stufe III zu knacken. Nachzulesen im Internet:www.degum.de oder Google, eing. DEGUM
Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen Dt. Ärztebl 1998; 95 A-3236-3242 (Heft 50) Heute ist eine pränatale Diagnostik angezeigt bei risikobehafteter bzw. klinisch auffälliger Schwangerschaft und wenn bei der Betreuung der Schwangeren im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien Entwicklungsstörungen des Kindes auffallen. Keine Maßnahme der pränatalen Diagnostik hat eine eugenische Zielrichtung
Qualitätskriterien und Haftungsrisiken der sonographischen Pränataldiagnostik. Was darf man - darf man was übersehen? A. Strauss, H. Hepp Z. Geburtsh Neonat 2001; 205: 2-11 Das Ultraschallscreening in Deutschland ist keinesfalls ein Fehlbildungsscreening. Dennoch ergeben sich Haftungsansprüche der Mutter, wenn beim Übersehen einer Fehlentwicklung „die erforderliche Sorgfalt“ verletzt wurde. Es kann der gesamte Unterhalt- und Betreuungsaufwand - zeitlich unbegrenzt - für das Kind geltend gemacht werden. Das Spektrum der Sreening-untersuchungen der Stufe I ergibt sich aus den Mutter-schaftsrichtlinien sowie den veröffentlichten DEGUM - Standards.
Zielorientierung Nach 36 Jahren aktiver Ultraschalldiagnostik bin ich immer noch der Ansicht, daß nicht die übersehene Fehlbildung als Katastrophe zu werten ist. Das "Hineinsehen" einer Entwicklungsstörung belastet (abgesehen von evtl. Fehlentscheidungen) die Eltern so sehr, daß sie noch bis weit nach der Geburt ihr gesundes Kind mißtrauisch beobachten.
Ultraschallscreening im II. Trimenon B. J. Hackelöer, K Ultraschallscreening im II. Trimenon B.J. Hackelöer, K. Hecher Gynäkologe 2002, 35:628-636 Der Vierkammerblick ist Bestandteil des Herzscreenings, Herzausflußtrakte sind wünschenswert. Zervixscreening im Risikokollektiv (Mehrlinge) Markerscreening aus Qualitätsgründen bei unbelasteten Schwangerschaften nicht machbar, im Risikokollektiv indiziert. Das Markerscreening erfordert mehr Erfahrung und eine höherwertige Geräteausstattung, sodaß es inhaltlich der Stufe II/III zuzuordnen ist. Als Schlußfolgerung ergibt sich, daß jede Schwangere im 2. Screening Stufe II - Qualität erhalten sollte.
Der neue Paragraph 218: Gesellschaftlicher Wandel und die Rolle des Arztes. H. Hille Der Frauenarzt 36; 10/1995, 1167-1170 Rundschreiben 2/2002 der Bezirksärztekammer Südwürttemberg S. 16 1.18 Spätabtreibungen, Pränataldiagnostik Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Landesärztekammer B.W. gebeten, ihre Kammermitglieder über die Rechtslage zum Abbruch einer Schwangerschaft aufgrund medizinischer Indikationen zu informieren, da immer wieder Befürchtungen geäußert werden, daß entgegen der gesetzgeberischen Erwartung Schwangerschaftsabbrüche allein wegen der Behinderung des Kindes unter Inanspruch-nahme der medizinischen Indikation erfolgten bzw. die medizinische Indikation zu großzügig ausgelegt werde.
Take home message Wenn ich Ihnen 1000 Beispiele von Fehlbildungen zeigen würde, wären Sie nicht viel schlauer, denn bei Ihnen in der Praxis sind Auffällig-keiten zu selten, als daß Sie mit Fehlbildungen, Komplexen und Syndromen vertraut werden könnten. Beachten Sie sorgfältig die Mutter-schaftsrichtlinien und bleiben damit auf der forensisch sicheren Seite.
III. Basisuntersuchung 28. 32. SSW
Take home message Im dritten Screening können nur die frühen Wachstumsretardierungen erfaßt werden. Über die Hinweiszeichen werden noch eine Reihe von Fehlbildungen bekannt, dann stehen die Konsequenzen für die Geburt im Vordergrund. Forensische Folgen sind evtl. bei einer nicht erfassten Retardierung zu erwarten. Wenn Eltern ihr Kind nicht annehmen, hat es kaum Überlebensaussichten.