Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR 18.04.2017
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Bei der GbR, auch „BGB-Gesellschaft“ genannt, haben sich Personen (auch juristische Personen) für eine Geschäftshandlung zusammen-geschlossen. 18.04.2017
GbR Die Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Geschäftsführung und Vertretung stehen allen Mitgliedern der Gesellschaft zu. Verträge für die Gesellschaft binden alle Mitglieder, die den Gläubigern mit ihrem Gesamtvermögen direkt haften. 18.04.2017
GbR Wenn keine besonderen Absprachen im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden, dann gelten folgende gesetzliche Regelungen: Für jedes abzuschließende Geschäft (Geschäftsführung) müsse alle Gesellschafter zustimmen, d.h. sie führen die Geschäfte gemeinschaftlich. Ebenso wie die Geschäftsführung steht die Vertretung der Gesellschaft nach außen allen Gesellschaftern gemeinsam zu. Es kann also nicht einer alleine einen Vertrag im Namen der Gesellschaft abschließen. Jeder Gesellschafter hat den gleichen Gewinnanspruch. 18.04.2017