Bankenabgabe Restrukturierungsfonds (Stand vormittags)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Wie kommt diese Ergebnisentwicklung zustande?
Advertisements

Ziele des derzeitigen Rechungswesens (Kameralistik)
ü Buchführung und Jahresabschluss Buchführung und Jahresabschluss
Prof. Dr. Ch. Gröpl · Universität des Saarlandes
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes (BilMoG)
Artikel 1 (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) Restrukturierungsgesetz Artikel 2 (Änderungen des KWG) Artikel Sanierungsverfahren, §§ 2-6 Einleitung.
Perspektiven für eine Europäische Stiftung
- 1 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/ Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® IFRIC Draft Interpretation.
Auswertung des Jahresabschluss (2)
Aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale.
Basismodul Informationssystem Standard Financial Basisreport
Finanzlage der Landeskirche Hannovers
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlagen/Buchhaltungsgrundlagen
Vorlesung.
Prof. Dr. Marc Beutner FH Köln Veranstaltung 2
25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 1 Die Bewertung von Bibliotheksbeständen – eine Unmöglichkeit?
Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Vieles bleibt offen! Öffentlicher AUFTRAG, ZIELE
Kaufmännische Buchführung
Dawid & Nicoló.
1. Grundlagen des Betrieblichen Rechnungswesens
Aktuelles aus der Praxis der Stiftungsbehörde
Die doppelte Buchführung
© 2009, Bundesministerium für Justiz. Änderungen durch das RÄG §Anhebung der untern.rechtl. Buchführungsgrenzen §Angleichung der Unternehmens- und der.
Vereins- und Verbandsrecht Beiträge
Rücklagen Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die
Abschlussarbeiten und Bilanzierung
DER KONZERNJAHRESABSCHLUSS. 2 Ihre Verpflichtung und Informationsbedarf – unsere Problemlösung Sie stehen vor der Aufgabe, einen Konzernjahresabschluss.
Offene Selbstfinanzierung:
Wesentlichkeit im Rahmen
Der Jahresabschluss.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.006: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr.
(FN-IDW 8/2011, S. 564, und WPg Supplement 3/2011)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss.
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs- fragen aus der Facharbeit des IDW IDW PH Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Entwurf einer Fortsetzung 5 zu IDW RS HFA 2: Bilanzierung von plan assets im Zusammenhang.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.007: Lageberichterstattung nach § 289 Abs. 1 und 3 HGB bzw. § 315 Abs.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Einzelfragen zum Vorstandsvergütungs- Offenlegungsgesetz (VorstOG)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Herzlich willkommen zum IDW Journalisten-Workshop
Funktion der Arbeitspapiere
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Bilanz und GuV am Beispiel einer AG (in sehr vereinfachter Form)
ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG
Besatzdichte Besatzdichte Die Besatzdichte ist ein Maß für das Gesamtlebendgewicht der Tiere pro Quadratmeter, die sich.
Ermittlung des Betriebserfolges
Prozessbeschreibung Stand:
Strom | Wasser | Gas | Wärme | Bäder | Kommunikation | Stadtbus Werkausschusssitzung der Bäderbetriebe Lindau (B) - Eigenbetrieb Stadt Lindau (B) - vom.
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Einführung in die Buchführung und Bilanzierung - Dozentenmaterialien – Abbildungen Quelle: Professor Dr. Wolfgang Hufnagel Professor Dr. Beate Burgfeld-Schächer.
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
US GAAP Update German CPA Society e.V. Dipl.-Kfm. Jörg Müller WP/StB/CPA -Vice President - 1. jährliche Fachtagung Heidelberg, 15. April 2005.
Finanzhaushalt Kirchgemeinden HRM2 Kurzpräsentation Kirchenpflegetreffen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
Onepager_grundbesitz global.ppt 130/11/09 Der Fonds „grundbesitz global“ ist ein von der RREEF Investment GmbH aufgelegtes und von ihr verwaltetes Immobilien-Sondervermögen.
Bezirk Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt Edelmetallindustrie Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt vom
Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Farbe blau: Rot:0 Grün:137 Blau: Thüringer Breitbandgipfel Ministerialrat Andreas Kaßbohm Leiter.
Der Jahresabschluss Seminar für Auszubildende und Berufsanfänger
Tourismusstatistik September 2014 Vorschau Stand
 Präsentation transkript:

Bankenabgabe Restrukturierungsfonds (Stand 17.6. vormittags) Dirk Müller-Tronnier Bankenabgabe Restrukturierungsfonds (Stand 17.6. vormittags)

Überblick der Sicherungsmaßnahmen Hintergrund Agenda Überblick der Sicherungsmaßnahmen Hintergrund Bemessungsgrundlage und Ermittlung Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Ausgewählte Praxisbeispiele Finanzmarktkrise Ziel: Sicherstellung einer angemessenen Bewältigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten systemrelevanter Kreditinstitute künftige Sanierung/Reorganisation von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken (ggf. Abwicklung nicht systemrelevanter Teile Bankenabgabe soll Finanzierung des überwiegenden Teils der Kosten durch den Finanzsektor gewährleisten

Überblick der Sicherungsmaßnahmen Einlagensicherung Eigenkapitalanforderungen Liquiditätsanforderungen, Liquiditätspuffer Vergütungsregelungen „Bankentestament“ für systemrelevante Banken Inverse Stressszenarien Dotierung stiller Reserven nach § 340 f HGB Dotierung offener Rücklagen nach § 340 h HGB Pflichtdotierung offener Rücklagen mit mindestens10% des Handelsergebnisses Bankenabgabe

Hintergrund Errichtung eines Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes und Verwaltung durch Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungs- maßnahmen bei systemrelevanten Banken aus dem Fonds 70 Milliarden Euro als Zielgröße Ansammlung der Mittel des Fonds durch Jahresbeiträge (und ggf. Sonderbeiträge) der beitragspflichtigen Kreditinstitute Regelung wesentlicher Eckdaten für Erhebung der Beiträge durch RStrukFVerordnung erstmals ab dem Jahr 2011 für alle erlaubnispflichtigen Kreditinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) Ausnahme Förderbanken und Brückeninstitute „Argument“: Fonds arbeitet mit Mitteln der Banken, nicht mit allgemeinen Steuergeldern

Hintergrund Gesetzliche Grundlagen Verkündung des Restrukturierungsgesetz (RStruktG) am 14. Dezember 2010 (BGBl. I, S. 1900) Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen Regelung des Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) in Artikel 3 des RStruktG RStruktFG am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten Regelung konkreter Details für die Bankenabgabe innerhalb des RStruktFG durch Restrukturierungsfondsverordnung (RStruktFV) letzte Fassung der RStruktFV vom 2. März 2011 (BT-Drs. 17/4977) sowie Empfehlungen von Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 3. Juni 2011 (BR-Drs. 229/1/11) Verfassungsrechtliche Bedenken

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Jahresbeitrag (1) Zeitpunkt der Leistung Leistung des Jahresbeitrags an den Restrukturierungs- fonds jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung des Jahresbeitrags aus der Summe der Beitragskomponenten „Passiva“ und „Derivate“ Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (1) Identifizierung beitragserheblicher Passiva als Summe der Passiva des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses i.S.d. § 340a HGB abzüglich Verbindlichkeiten ggü. Kunden (mit weiteren Ausnahmen) Genussrechtskapital (mit weiteren Ausnahmen) Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Jahresbeitrag (2) Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (2) Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (1)

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (1) Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die über den Betrag von 1 Mrd. EUR hinausgehen (die den Betrag von 500 Mio. EUR überschreiten), jedoch den Betrag von 10 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0002 Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 10 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 100 Mrd. EUR nicht überschreitet, mit 0,0003

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 100 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 200 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0004 Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 200 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 300 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0005 Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 300 Mrd. EUR überschreitet, mit 0,0006 Addition der sich aus der Multiplikation ergebenden Beträge

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Jahresbeitrag (3) Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (3) Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (2) Multiplikation folgender Passivposten mit 0,0001 Passivposten 1 „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, soweit es sich um Fördergeschäft handelt Passivposten 2 „Treuhandverbindlichkeiten“, soweit es sich um Fördergeschäft handelt soweit beitragserheblichen Passiva den Betrag von 500 Mio. EUR überschreiten damit Abweichung von vorherigem Berechnungsschema damit Minderung der beitragserheblichen Passiva

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Jahresbeitrag (4) Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Derivate“ Errechnung aus dem Nominalvolumen der nach § 36 RechKredV in den Anhang zum zuletzt festgestellten Jahresabschluss aufzunehmenden Termingeschäfte, multipliziert mit 0,000003 Maßgeblich für Berechnung des Jahresbeitrags ist der festgestellte Jahresabschluss für das letzte vor dem 1. März des jeweiligen Beitragsjahres endende Geschäftsjahr Leistung des Jahresbeitrags von allen beitragspflichtigen Kreditinstituten, für die am 1. Januar des Beitragsjahres eine Erlaubnis nach KWG bestand Ende der Beitragspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erlaubnis des Kreditinstituts aufgehoben oder zurückgegeben worden ist

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Jahresbeitrag (5) Verminderung des Jahresbeitrags für Kreditinstitute, deren Erlaubnis in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März aufgehoben oder zurückgegeben worden ist, um 75% für Kreditinstitute, deren Erlaubnis zwischen dem 1. April und dem 30. Juni vor Beitragsfälligkeit aufgehoben oder zurückgegeben worden ist, um 50%

Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze Jahresbeitrag beträgt im Grundsatz maximal höchstens 18% des aus der GuV ersichtlichen Jahresergebnisses zuzüglich des Aufwands der auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführten Gewinne Relevanz einer Plan-GuV in bestimmten Fällen

Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze Jahresbeitrag mindestens in Höhe von 5% des nach § 1 Abs. 2 RStruktFV errechneten Beitrags auch wenn diese Beitragshöhe über der Zumutbarkeitsgrenze liegt

Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze Nacherhebungsbeiträge Errechneter Jahresbeitrag übersteigt die Zumutbarkeitsgrenze oder lediglich Festsetzung des Mindestbeitrags Nacherhebung der rechnerischen Differenz zwischen dem festgesetzten und errechneten Jahresbeitrag in den folgenden Beitragsjahren Summe des im aktuellen Beitragsjahr zu leistenden Jahresbeitrags und der nachzuerhebenden Beiträge aus Vorjahren darf die Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten

Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze Für in einem Berichtsjahr insgesamt erhobene Beiträge bestehend aus Jahresbeitrag, Nacherhebungsbeiträgen und Sonderbeiträgen Grundsätzlich 50% des Durchschnitts der letzten fünf ermittelten Jahresergebnisse Ansatz negativer Jahresergebnisse mit Null

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Ermittlung des Jahresbeitrags Maßgeblichkeit von handelsrechtlichen Jahresabschlussgrößen Passiva des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses i.S.d. § 340a HGB Derivate auf Basis des Nominalvolumens i.S.d. § 36 RechKredV Jahresergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze

Bemessungsgrundlage und Ermittlung Steuerungsmöglichkeiten im Einzelabschluss nach HGB Bildung von stillen Vorsorgereserven nach § 340f HGB Bildung freiwilliger offener Vorsorgereserven nach § 340g HGB >10 % des Handelsergebnisses in weitere Rücklage nach 340 g HGB Länderrisikovorsorge In 2010: Anpassungen BilMOG (u.a. Pensionen) … keine Maßgeblichkeit von Jahresabschlussgrößen nach IFRS

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Bilanzierung der regulären Jahresbeiträge (1) Grundsatz der Periodenabgrenzung nach HGB und IFRS Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme Kriterium der rechtlichen Entstehung Entstehung des Jahresbeitrags zum 1. Januar des Beitragsjahres, sofern zu diesem Zeitpunkt eine Geschäftserlaubnis nach dem KWG vorliegt Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung Verursachung des Jahresbeitrags mit der Erzielung von Gewinnen im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Abbildung in der Bilanz keine Passivierung des Jahresbeitrags im Vorjahresabschluss, sondern Passivierung in voller Höhe zum 1. Januar des Beitragsjahres Ausweis als Verbindlichkeitsrückstellung aufgrund möglicher Beitragsminderungen im Fall der Rückgabe oder Aufhebung der Geschäftserlaubnis Passivierung des Jahresbeitrags in voller Höhe zum 31.03. des Beitragsjahres

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Bilanzierung der regulären Jahresbeiträge (2) Stand der Erörterung beim IDW Entstehung der Bankenabgabe für das jeweilige Beitragsjahr, sofern am 1. Januar des Beitragsjahres Erlaubnis nach dem KWG vorliegt Tatbestand der rechtlichen Verursachung der Verpflichtung erfüllt – damit aus Vorsichtgründen volle Zuführung des Jahresbeitrags am 01. Januar sachgerecht Tatbestand der wirtschaftlichen Verursachung an die Tätigkeit als Kreditinstitut geknüpft – damit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine Beanstandung einer periodengerechten Verteilung des Jahresbeitrags

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Bilanzierung von Nacherhebungsbeiträgen (1) Grundsatz der Periodenabgrenzung nach HGB und IFRS Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme Kriterium der rechtlichen Entstehung Entstehung des Nacherhebungsbeitrags bei Erzielung entsprechender Gewinne in den Folgejahren

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung Verursachung des Nacherhebungsbeitrags mit der Erzielung von Gewinnen im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut Abbildung in der Bilanz keine Passivierung im Verlustjahr, sondern Passivierung des Nacherhebungsbeitrags in den Folgejahren ratierliche Passivierung in Abhängigkeit der Gewinnentwicklung (und nicht zeitanteilig)

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Bilanzierung von Nacherhebungsbeiträgen (2) Beispiel Jahr 1 Verlust Beitragsfestsetzung nach Maßgabe des Jahresabschlusses im Jahr 0 Jahr 2 Gewinn Festsetzung eines Mindestbeitrags aufgrund von Verlusten im Jahr 1 Jahr 3 Festsetzung eines Nacherhebungsbeitrags für das Jahr 2 (vorbehaltlich der Zumutbarkeitsgrenze unter Berücksichtigung des regulären Jahresbeitrags für das Jahr 3)

Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung Abbildung nach HGB Ausweis unter dem Posten „andere Verwaltungsaufwendungen“ (Formblatt 2, Nr. 4b bzw. Formblatt 3, Nr. 10b) Abbildung nach IFRS Pflicht zum separaten Ausweis von Ergebniskomponenten, sofern eine solche Darstellung für das Verständnis der Erfolgslage relevant ist (IAS 1.85) Ausweismöglichkeiten unter den Verwaltungsaufwendungen unter einem eigenen Posten mit Erläuterungen im Anhang

Ausgewählte Praxisbeispiele Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011 - Basis Verordnungsentwurf - (1) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Deutsche Bank 1.342.460 56.390.819 611 73 31 Commerz-bank 392.633 11.661.207 164 8 HVB 241.959 4.290.956 92 191 5 HSH Nordbank 98.806 516.964 29 1 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010 *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

Ausgewählte Praxisbeispiele Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011 - Basis Verordnungsentwurf - (2) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Nord LB 103.084 305.251 31 15 2 West LB 138.964 2.254.944 48 DZ Bank 193.347 979.721 68 23 3 Bayerische Landes-bank 210.904 1.699.890 76 82 4 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010 *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

Ausgewählte Praxisbeispiele Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011 - Basis Empfehlung - (1) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Deutsche Bank 1.342.460 56.390.819 1.076 73 54 Commerz-bank 392.633 11.661.207 372 19 HVB 241.959 4.290.956 103 191 5 HSH Nordbank 98.806 516.964 30 2 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010 *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

Ausgewählte Praxisbeispiele Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für 2011 - Basis Empfehlung - (2) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Nord LB 103.084 305.251 31 15 2 West LB 138.964 2.254.944 51 3 DZ Bank 193.347 979.721 69 23 Bayerische Landes-bank 210.904 1.699.890 80 82 4 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per 31.12.2010 *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen