Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW

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 Präsentation transkript:

Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW ISA 240 (Revised) The Auditor‘s Responsibility to Consider Fraud in an Audit of Financial Statements IDW E-IPS 240 Die Verantwortung des Abschlussprüfers zur Berücksichtigung von Verstößen (fraud) im Rahmen der Abschlussprüfung

Übersicht (1) Entwicklung der Standards zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB Einteilung der Unregelmäßigkeiten gem. IDW PS 210 Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev.

Einzelne Aspekte des ISA 240 rev. Übersicht (2) Einzelne Aspekte des ISA 240 rev. kritische Grundhaltung Besprechung im Prüfungsteam Einteilung der Risikofaktoren für Verstöße Prüfungshandlungen zur Risikoerkennung und -beurteilung Dokumentationsanforderungen Nationale Besonderheiten (IDW E-IPS 240)

Entwicklung der Standards zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten Historie der Fraud Standards – AICPA / IFAC / IDW 1937: FG 1/1937 (idF 1990) 1988: FG 1/1988 1997: HFA 7/1997 2001: ISA 240 2002: SAS 99 2003: IDW PS 210 (ISA 240 und 250) 2004: ISA 240 (rev.) 2004: Übersetzung ISA 240 und IDW E-IPS 240 jfkjkfj

§ 317 Abs. 1 Satz 3 HGB Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Be-stimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der VFE-Lage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.  Abschlussprüfung  Unterschlagungsprüfung!!!

Einteilung der Unregelmäßigkeiten gem. IDW PS 210 (2) falsche Angaben keine falsche Angaben in der Rechnungslegung in der Rechnungslegung Unrichtigkeiten Verstöße sonstige (unbeabsichtigt) (beabsichtigt) Gesetzesverstöße (unbeabsichtigt ERROR FRAUD oder beabsichtigt) Vermögens- schädigungen und Gesetzesverstöße Täuschungen Konsequenzen: für Prüfungsbericht Konsequenzen: und Bestätigungsvermerk nur für Prüfungsbericht

Einteilung der Unregelmäßigkeiten gem. IDW PS 210 (1) falsche Angaben keine falsche Angaben in der Rechnungslegung in der Rechnungslegung Unrichtigkeiten Verstöße sonstige (unbeabsichtigt) (beabsichtigt) Gesetzesverstöße (unbeabsichtigt ERROR FRAUD oder beabsichtigt) Vermögens- schädigungen und Gesetzesverstöße Täuschungen Konsequenzen: für Prüfungsbericht Konsequenzen: und Bestätigungsvermerk nur für Prüfungsbericht

Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev. ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung

8

Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev. ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung Konkretisierung des Inhalts der Besprechung im Prüfungsteam zu Fraud

Besprechung im Prüfungsteam Anfälligkeit der Rechnungslegung für falsche Angaben aufgrund von Verstößen Umstände, die auf eine Ergebnisbeeinflussung hinweisen können Überwachungsmaßnahmen in für Unterschlagungen besonders anfälligen Bereichen Bekannt gewordene ungewöhnliche Veränderungen im Verhalten / Lebensstil Risiko für Management Override Prüfungshandlungen als Reaktion auf Anfälligkeit der Rechnungslegung für Fehler

Risikofaktoren für Verstöße Fraud Triangle Anreiz / Druck Gelegenheit Grundhaltung / innere Rechtfertigung

Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev. ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung Konkretisierung des Inhalts der Besprechung im Prüfungsteam zu Fraud Beurteilung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bezügl. der vom Management eingerichteten Kontrollen zum Umgang mit Fraud-Risiken Erweiterte Befragungspflichten

Prüfungshandlungen zur Risikoerkennung und -beurteilung Befragungen Gesetzliche Vertreter und sonstige Führungskräfte Aufsichtsorgan Interne Revision Sonstige Personen  Ausschließliche Befragung der gesetzlichen Vertreter ist nicht mehr ausreichend!

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Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev. ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung Konkretisierung des Inhalts der Besprechung im Prüfungsteam zu Fraud Beurteilung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bezügl. der vom Management eingerichteten Kontrollen zum Umgang mit Fraud-Risiken Erweiterte Befragungspflichten Betonung der Bedeutung von Überraschungselementen bei Prüfungshandlungen Hervorhebung des Risikos von - Verstößen im Bereich der Umsatzrealisierung - Management Override Verschärfte Dokumentationsanforderungen

Verschärfte Dokumentationsanforderungen Die bedeutenden Entscheidungen aus der Besprechung im Prüfungsteam zur Anfälligkeit des Abschlusses auf falsche Angaben aufgrund von Verstößen Die erkannten und beurteilten Risiken wesentlicher falscher Angaben aufgrund von Verstößen auf Abschluss- und Aussageebene Die allgemeinen Reaktionen auf Abschlussebene Die Verbindung zwischen Risikobeurteilung und weiteren Prüfungshandlungen Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen in Bezug auf die Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen Die Berichterstattung des Abschlussprüfers über Verstöße Die Begründung der Annahme, dass ein Risiko von Verstößen im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung nicht besteht

Nationale Besonderheiten Ergänzende Hinweise des IDW E-IPS 240: Anwendung auf gesamte Rechnungslegung Unterschiede des dualistischen Systems zum monistischen System Ausnahme vom True-and-fair-view Besondere Berichterstattungspflichten Einschränkung durch § 318 HGB

Fazit Ziel des überarbeiteten ISA 240: Wirksamkeit der Abschlussprüfung im Hinblick auf die Aufdeckung von Verstößen verbessern Maßnahmen: Erhöhung der Sensibilität des gesamten Prüfungsteams verstärkt proaktive Berücksichtigung des Risikos von Verstößen i.R.d. Abschlussprüfung „robustere“ Prüfungshandlungen aber: Verantwortung des Abschlussprüfers für die Aufdeckung von Verstößen unverändert Konsequenz für Erwartungslücke?