Vorsorgevollmacht 2. Vorsorgevollmacht

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 Präsentation transkript:

Vorsorgevollmacht 2

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Wichtiges auf einen Blick Schriftform, ggf. notariell Benennung der Bevollmächtigten, Ersatzbevollmächtigte Vollmacht wird sofort wirksam Vertrauensverhältnis Detaillierte Auflistung der Aufgaben „insbesondere“ – umfassende Vollmacht § 1904 BGB und § 1906 BGB Bankvollmachten Betreuungsverfügung/Patientenverfügung Zusatz: Vollmacht bleibt in Kraft bei Geschäftsunfähigkeit Zusatz: Vollmacht gilt über den Tod hinaus/ Untervollmacht 6

Der Nachlass 7

Überblick Das Testament Die Erbengemeinschaft Der Pflichtteil Unterlassen, rechtzeitig, Form, Anfechtung, Fehler, unvollständig Die Erbengemeinschaft Der Pflichtteil 8

Gesetzliche Erbfolge in Erbengemeinschaft M F 9 V M B 2. Ordnung ∞ 1. Ordnung K1/K2 Gesetzliche Erbfolge: Erbberechtigte Verwandte (Blut) und Ehegatte Bei Verwandten: Ordnungsprinzip: 1. Ordnung = Abkömmlinge Quoten: Ehegatte ½ Abkömmlinge zusammen ½ 2. Ordnung = Eltern/Geschwister Ehegatte ¾ Eltern/Verwandte ¼ in Erbengemeinschaft M F 9

geschiedene Eltern mit Kind Abweichung 1 geschiedene Eltern mit Kind † M F Ehe geschieden 1910 K (mj) † 1914 10

verheiratete Eheleute ohne Kinder, mit jeweiligen Eltern/Geschwistern Abweichung 2 verheiratete Eheleute ohne Kinder, mit jeweiligen Eltern/Geschwistern V M V M B B M F ∞ 11

Erblasser alleinstehend ohne Kinder, mit Eltern/Geschwistern Abweichung 3 Erblasser alleinstehend ohne Kinder, mit Eltern/Geschwistern V M B E † 12

Erbengemeinschaft Bewegliches Vermögen Immobilie Geldvermögen Forderungen Gesamthandsgemeinschaft 13

D (VN) Vermächtnis § 1939 BGB A D (VN) A B C 14 „Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden.“ A D (VN) A B C D (VN) 14

Ehegattentestament † alleiniger Erbe † K Schlusserbe M F 15

Pflichtteil M F alleiniger Erbe K 16 Geldforderung: ½ gesetzlicher Erbteil Nachlassbewertung Pflichtteilsverzicht Pflichtteil M F alleiniger Erbe K 16

Testamentsvollstreckung 17

Beispielsfall A hat drei erwachsene Kinder K1, K2 und K3. Er möchte seine Kinder als Erben einsetzen und diese sollen insbesondere auch das Haus bekommen. Ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll, um Streit zu vermeiden? Antwort: ja! 18

Vorteile und Nachteile Vereinfachung der Verwaltung und Auseinandersetzung Schutz des Nachlasses vor den Erben, Gläubigern Sicherung der Erfüllung von Vermächtnissen Besonderheiten bei Minderjährigen Nachteile Keine Kontrolle (nur ausnahmsweise) Amtsniederlegung jederzeit ohne Gründe möglich 19

Wichtiges auf einen Blick Zweck: Durchsetzung des Erblasserwillens durch Einsetzung eines TV Anordnung im Testament neutrale Vertrauensperson Umfang und Aufgaben des TV keine Verfügung durch Erben Vergütung 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21