Einzelbetriebliche Investitionen In landwirtschaftlichen Unternehmen ELER- Jahrestagung 2015: Einzelbetriebliche Investitionen In landwirtschaftlichen Unternehmen 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014 Umstrukturierung der Richtlinie A: Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte B: Unterstützung im Bereich Bewässerung, Gartenbau und Imkerei C: Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit Änderungen Gründe Konsequenzen/Auswirkungen auf die Förderung
A: Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte Erfüllung besonderer Anforderungen in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz Stallbauten / Erfüllung besonderer Anforderungen Tierschutz/ Basis- und Premiumförderung Mindestbetriebsgröße Unternehmen der Landwirtschaft/ Kooperationen Zuwendungen: Mindestinvestitionsvolumen 20.000 € / Höchstvolumen 2,0 Mio. € Zuschuss 20% - alle Investitionen / Basisförderung Tierhaltung 40% - Premiumförderung Tierhaltung Zusätzlich 10% - Junglandwirte 10% - Kooperationen Bürgschaften
C: Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit Schaffung zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen z.B. Urlaub, landwirtschaftliche Dienstleistungen, Gewerbe, Kurzumtriebsplantagen (KUP) landwirtschaftliche Unternehmen / Mitglieder des Haushalts Zuwendungen: Mindestinvestitionsvolumen 10.000 €/ 7500 € Zuschuss 25%, KUP 40% max. 200.000 € ( De- minimis )
B: Grundsätze für die einzelbetriebliche Förderung von Investitionen in den Bereichen Bewässerung, Gartenbau, Imkerei Fördergegenstände a) Bewässerung Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen für die Wasserförderung und – Ausbringung, Erwerb von neuen Maschinen und Anlagen zum Zwecke der Bewässerung sowie Beregnung, einschließlich der für den unmittelbaren Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes. b) Gartenbau und Imkerei Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen Gartenbau und Imkerei, welche der Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang-1- Erzeugnissen dienen Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
Bedingungen / Besonderheiten Investitionen in Bewässerungsanlagen sind förderfähig, wenn - im Falle der Erstanschaffung in wassersparende Technik investiert wird oder - im Falle von Modernisierungsmaßnahmen eine Wassereinsparung von mindestens 25 Prozent erreicht wird. Wasserextraktion Die Genehmigung zur Wasserextraktion durch die zuständige Landesbehörde ist in jedem Fall unter Beachtung von Artikel 14 Ziffer 6 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (dies beinhaltet auch eine Umweltanalyse) und der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen. Dies gilt nicht für eine Investition - in bestehende Anlagen, die sich ausschließlich auf die Energieeffizienz auswirkt, - zum Bau eines Speicherbeckens, - zur Nutzung von aufbereitetem Wasser ohne Auswirkung auf Grund- oder Oberflächenwasser.
Investitionsvolumen - Bewässerung 1,0 Millionen Euro Gartenbau / Imker 20.000 Euro - Mindestinvestitionsvolumen 7.500 Euro. Höhe der Zuwendung - Zuschuss von 20 Prozent
Stand der Förderrichtlinie und beabsichtigte Fristen Förderrichtlinie in Kraft bis 31.12.2015 Antragsfristen für 2015/ 31.5.2015 Projektauswahl Anfang Juli 2015 Vollständigkeit der Anträge
Besondere Hinweise / Auswahlkriterien Projektauswahl Teil A Landespriorität Milchviehhaltung Kälber/ Jungrinder Sauen/ Ferkel/ Läufer Gartenbau Legehennen Freiland Rindermast / Schweinemast/ Geflügelmast Sonstige Investitionen
Besondere Hinweise Projektauswahl Teil B Projektauswahl Teil C Landespriorität Gartenbau Bewässerung / Imkerei Projektauswahl Teil C Verarbeitung/ Vermarktung Tourismus Dienstleistungen Sonstige Investitionen
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Annegret Frenzel Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 30 0331 866 7615