Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) (WPg 2006 Heft-Nr. 20/2006, S. 1314)
Verabschiedet vom HFA am 06.09.2006 Basiert auf Zum Prüfungshinweis Verabschiedet vom HFA am 06.09.2006 Basiert auf IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungs-vermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400) Entwurf einer Neufassung der IDW Stellung-nahme zur Rechnungslegung: Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen (IDW ERS HFA 6 n.F.)
Würdigung durch den Abschlussprüfer Eigenverantwortliche Beurteilung des Abschluss-prüfers, ob Voraussetzungen für Erteilung des Bestätigungsvermerks nicht vorgelegen haben Einschätzung des Erfordernisses eines Widerrufs Voraussetzungen für Widerruf wesentlicher Fehler nicht beanstandet Abschlussprüfer hätte den Vermerk nicht in dieser Form erteilt, wäre ihm der wahre Sachverhalt bekannt gewesen Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Fehler des Abschlussprüfers darauf beruht, dass er getäuscht wurde den Fehler bei pflichtgemäßer Prüfung nicht erkennen konnte oder bei seiner Prüfung Tatsachen übersehen oder Tatbestände falsch gewürdigt hat.
Pflicht zum Widerruf des Bestätigungsvermerks Voraussetzungen für Erteilung des Bestätigungs- vermerks lagen nicht vor Abschlussprüfer zum Widerruf berechtigt und grundsätzlich auch verpflichtet Ausnahmen: Fehlerkorrektur nach IDW ERS HFA 6 n.F. und Information derjenigen, die von dem geprüften Ab- schluss Kenntnis erlangt haben oder Mangel für Adressaten nicht mehr von Bedeutung
Kein Widerruf bei Fehlerkorrektur Rückwärtsänderung Korrektur in einem nachfolgenden Jahres- oder Konzernabschluss Korrektur in einem nachfolgenden Zwischen-abschluss
Rückwärtsänderung Änderung der fehlerhaften Rechnungslegung durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Nachtragsprüfung des korrigierten Abschlusses Offenlegung des korrigierten Abschlusses mit ergänztem Bestätigungsvermerk
Korrektur in einem nachfolgenden Jahres- oder Konzernabschluss (1) Fehlerkorrektur im nächsten aufgestellten, geprüften und offen zu legenden Jahres- bzw. Konzernab-schluss Berücksichtigung der Ausweis- und Erläuterungs-pflichten Korrektur in laufender Rechnung bzw. nach IAS 8.41 ff. Hinweis i.S.v. § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB im Bestätigungsvermerk zulässig gesonderter Abschnitt nach Prüfungsurteil
Korrektur in einem nachfolgenden Jahres- oder Konzernabschluss (2) Gegebenenfalls Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks zum Folgeabschluss bei Beanstandung der Fehlerkorrektur in Bilanz oder GuV bei unzutreffender Nachholung oder Berichtigung von Angaben im Anhang oder Lagebericht
Korrektur im nachfolgenden Zwischenabschluss Fehlerkorrektur im nächsten aufgestellten und offen zu legenden Zwischenabschluss (Quartals- oder Halbjahresabschluss) Korrektur muss auch in den nachfolgenden Jahres- bzw. Konzernabschluss eingehen Sofern Prüfung oder prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses Hinweis i.S.v. § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB auf Fehlerkorrektur in Bestätigungsvermerk bzw. Bescheinigung zulässig
Keine Prüfung des Folgeabschlusses durch den bestellten Abschlussprüfer Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses durch anderen Wirtschaftsprüfer Prüfung oder prüferische Durchsicht des Zwischen-abschlusses durch anderen Wirtschaftsprüfer Keine Prüfung oder prüferische Durchsicht des Folgeabschlusses bisheriger Abschlussprüfer muss sich vergewissern, dass aufgrund einer zutreffenden und hinreichend erläuterten Fehlerkorrektur Widerruf des Bestätigungsvermerks nicht erforderlich ist