Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Praktische Anwendung der ISA auf die Prüfung von KMU in Dänemark 34. Deutsch-Dänisches Seminar 7.-9. September 2011 Referent: Gunnar Tessin Statsautoriseret.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Praktische Anwendung der ISA auf die Prüfung von KMU in Dänemark 34. Deutsch-Dänisches Seminar 7.-9. September 2011 Referent: Gunnar Tessin Statsautoriseret."—  Präsentation transkript:

1 Praktische Anwendung der ISA auf die Prüfung von KMU in Dänemark 34. Deutsch-Dänisches Seminar 7.-9. September 2011 Referent: Gunnar Tessin Statsautoriseret revisor DanRevision Gruppe

2 Befreiung von der Prüfungspflicht Dänische Grenzen für die Befreiung von der Prüfungspflicht: Umsatz TEUR 1.074, Bilanzsumme TEUR 537, 12 Angestellte. Würden wir die deutschen Grenzen einführen (Umsatz TEUR 9.700, Bilanzsumme TEUR 4.800, 50 Angestellte) wären 90 % der dänischen Unternehmen von der Prüfung befreit! Alle ISA sind in Dänemark als Revisionsstandards (RS) in die Landessprache übersetzt und in 2010 und 2011 „klarifiziert“ und/oder aktualisiert worden. Die zuletzt herausgegebenen ISA sind: RS 700 - nicht modifizierte Prüfungsbestätigungen (keine Einschränkungen). Begriffsrahmen, welche ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild geben sollen, und Begriffsrahmen, von welchen nicht abgewichen werden kann. Hiernach können auch Abschlüsse nach öffentlichen Rechnungslegungsvorschriften und/oder Abschlüsse für Stiftungen und Vereine nach RS 700 bestätigt werden. Seite 1

3 RS 705 - Modifizierte Schlussfolgerungen. Neue Überschriften: - Grundlage für die Schlussfolgerung mit Einwendungen - Grundlage für die versagende Schlussfolgerung - Grundlage für die fehlende Schlussfolgerung RS 706 - Ergänzende Erläuterungen - 3 Abschnitte: - E.E. bez. des Jahresabschlusses - E.E. bez. der Prüfung (Verständnis der Prüfung). (Wird nicht angewandt). - E.E. bez. der dänischen Sonderbestimmungen betr. der Verantwortung der leitenden Organe. RS 800 – Besondere Überlegungen bei der Prüfung von Abschlüssen mit einem Begriffsrahmen mit einem gesonderten Zweck. RS 805 – Besondere Überlegungen bei der Prüfung von Bestandteilen eines Abschlusses. RS 810 – Besondere Überlegungen bei der Prüfung von Abschlusszusammenfassungen. Seite 2

4 Die Standards RS 2400, 3000, 3400, 4400 und 4410 kommen in Kürze in leicht geänderter neuer Form (diese RS sind keine Prüfungsstandards). Problem: -An audit is an audit! Also volle Anwendung der relevanten Standards bei der Prüfung auch der kleinen KMU. Problem: -Welche Prüfungsstandards werden von der EU anerkannt (bis ISA 799?), und fängt das Ganze dann wieder von vorne an mit Übersetzungen und „Klarifikationen“? Weitere Probleme: -Kleine und Mini KMU sind in Dänemark von der Prüfungspflicht umfasst. Wenn wir bei der Planung den RS 300 angewandt haben und uns dann dem RS 315 für das Verständnis der Gesellschaft zuwenden, ist das Honorar verbraucht! -Uns fehlt in Dänemark ein erweiterter Review oder prüferische Durchsicht Plus Standard, ein RS 2400 / 2410 Plus Standard, mit einer Zuwahl von bestimmten Handlungen (Kontennachweise, externe Bestätigungen, gewisse Abstimmungen m.m. ), und mit einem positiven Bestätigungsvermerk mit beschränkter Sicherheit. Seite 3

5 Ein Review Plus Standard muss vom dänischen Gesetzgeber verabschiedet werden, da wir gem. IFAC Statuten keine eigenen Standards einführen dürfen, es sei denn durch Gesetz. Beim letzten Mal wurde die Initiative leider von einer Partei im Folketing abgewiesen. Die dänischen Politiker mögen keine negativen Bestätigungen („haben nichts gefunden, was dagegen spricht, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vorliegt“), sondern wollen eine positive Aussage auch bei Review. Die FSR Begründung für diesen erweiterten Review Standard ist, dass die Anwendung aller Prüfungsstandards zu einem unangemessen und zu teuren Einsatz seitens der Abschlussprüfer führt, und dass die Anwendung bei den kleinen Unternehmen schwer durchführbar ist. Die kleinen KMU haben informelle Papiergänge, der Eigner und der Geschäftsführer sind ein und dieselbe Person, einen Aufsichtsrat gibt es kaum, im Unternehmen gibt es keine rechnungstechnische Kompetenz, und außer den Mitarbeitern, der Bank und dem Finanzamt interessieret sich niemand für das Unternehmen. Seite 4

6 Die Vorteile eines erweiterten Review Standards sind: Der Abschlussprüfer kommt immer noch ins Unternehmen (u. A. präventive Wirkung). Das Prüfungshonorar wird reduziert. Der Prüfer kann sich auf bestimmte Dinge konzentrieren (z.B. auf steuerlich relevante Konten) statt sich mit breiten, konkreten und detaillierten Standards auseinander zu setzen. Seite 5

7 Fehlender Zusammenhang zwischen der dänischen Erklärungsbekanntmachung und den RS, welche in der Rechtshierarchie unter der Bekanntmachung liegen (z.B. sagt die Bekannt- machung nichts über die Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft bez. der Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses). Zentrale Standards: -RS 300 Planung -RS 315 Verständnis der Gesellschaft -RS 330 Handlungen als Reaktion auf die beurteilten Risiken -RS 500 Prüfungsbeweise -RS 240 Betrügereien -RS 570 Going concern Schaffen wir noch mehr bei den kleinen KMU? Oder übersehen wir einen RS? Was sagt die Qualitätskontrolle? Seite 6

8 Die Prüfungsprozess-Struktur, so wie wir sie aus den RS 315 und RS 330 kennen, ist bei allen Prüfungsstandards über die Ausführung der Prüfung in der 500 Serie (die eigene Beweiseinholung) und in der 600 Serie (Anwendung der Arbeit anderer) zugrunde gelegt worden. Der grundlegende Prüfungsprozess ist somit nicht geändert worden. Noch mehr Fokus auf Betrügereien und auf Wesentlichkeit. Der ehemalige Wesentlichkeitsstandard RS 320 besteht jetzt aus zwei RS, RS 320 und RS 450. RS 320 Wesentlichkeit bei der Planung und Ausführung enthält nicht viel Neues gegenüber dem alten Standard. Seite 7

9 RS 450 Beurteilung von Fehlinformation, welche während der Prüfung identifiziert worden ist, unterscheidet zwischen -Faktueller Fehlinformation, die so eindeutig ist, dass sie nicht diskutiert werden kann (z.B. falsche Abgrenzung von Umsatz oder Wareneinsatz). -Fehlinformation auf Grund von unterschiedlichen Schätzungen zwischen Abschlussprüfer und Geschäftsführung über z.B. Rückstellungen für Drohverluste, Wertminderung von Vorräten m.m. Giftig ist hier der Inhalt im RS 540, Prüfung von Schätzungen, wonach bei Schätzungen von beizulegenden Tageswerten nur Rücksicht auf die Informationen, die zum Bilanzstichtag vorgelegen haben, genommen werden soll, aber nicht auf nachfolgende Ereignisse (diese müssen möglicherweise im Anhang erläutert werden). -Projizierte Fehlinformation auf Grundlage gefundener Fehler bei Stichproben. (Hier muss der Revisor schon die höhere Mathematik beherrschen)! Beim RS 240, Betrügereien, wird jetzt verstärkt auf die Geschäftsführung fokussiert. In der RS 600 Serie (Anwendung der Arbeit anderer) muss der primäre Abschlussprüfer jetzt insbesondere die Qualität der Arbeit der anderen Prüfer und Experten beurteilen. Seite 8

10 Worauf achtet die Aufsichtsbehörde (Erhvervs & Selskabsstyrelsen) im Augenblick? Going concern. Keine Probleme, uneingeschränktes Testat. Falls Probleme, im Anhang beschreiben mit Hinweis im Testat (einig) oder Einschränkung (nicht einig), gemäß RS 705 Modifikationen. Verbotene Darlehen an die Kapitalbesitzer. Zusammenarbeit mit dem dänischen Finanzamt. Sind diese im Jahresabschluss offengelegt oder versteckt? Anhang mit Bedingungen vorhanden? Im Testat erwähnt? Bei größeren Darlehen Übersendung an die Staatsanwaltschaft. Rückzahlung mit Zinsen oder Dividendenbesteuerung. Was erleben die Qualitätskontrollanten zur Zeit? Datierung wie der Wind weht Einschränkungen beeinflussen nicht die Schlussfolgerung/Konklusion Ergänzende Auskünfte vor der Schlussfolgerung/Konklusion Sicherheiten in Erklärungen über rechnungstechnischen Beistand Revisor ist gleichzeitig Geschäftsführer Über-Kreuz-Prüfungen Seite 9

11 Was machen wir alternativ bei den dänischen KMU? Erhöhung des Prüfungshonorars? Die Wertschaffung durch unser Testat muss endlich anständig bezahlt werden? (Wohl Windmühlen!) Alleinige Anwendung der zentralen RS und hoffen, dass nichts übersehen worden ist? Aufhebung der Prüfungspflicht durch Anpassung der Größenordnung? Nur noch Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen? Können wir dann weiterhin Prüfer ausbilden / als Prüfer existieren? Nur noch als Berater agieren? Nur noch Testate ohne Sicherheit? Ritt durch die hohe Buchführungskunst? EDV basierte Prüfung oder Chek Listen ohne geistigen Inhalt? Schmalspurprüfung mit Absicherungsarbeitspapieren ohne reale Prüfung („das steht nicht im Standard“)? Vom Staat angestellt und bezahlt werden? Zum alten dynamischen Begriff „guter Prüfungsgebrauch“ zurückkehren? Dänischer Sonderstandard erweiterte prüferische Durchsicht eine Möglichkeit. Seite 10

12 Seite 11 Gunnar Tessin gunnar.tessin@danrevision.com Ihr Ansprechpartner Platzhalter für Foto Ansprechpartner DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG Alter Kirchenweg 85 24983 Handewitt Tel.: +49 4608 9029-0 handewitt@danrevision.com www.danrevision.com


Herunterladen ppt "Praktische Anwendung der ISA auf die Prüfung von KMU in Dänemark 34. Deutsch-Dänisches Seminar 7.-9. September 2011 Referent: Gunnar Tessin Statsautoriseret."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen