Einheit 24 A. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 7 I StVG B. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 18 I StVG C. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 823 I D. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 823 II i.V.m. Schutzgesetzen E. Anspruch des A gegen B auf Schadensersatz aus § 826
Einheit 24 A. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 7 I StVG Haftungsbegründung Rechtsgutverletzung Zurechnung Betrieb eines Kraftfahrzeugs Haltereigenschaft des A Kein Haftungsausschluss Höhere Gewalt Anzeigeobliegenheit Haftungsumfang Heilungskosten Immaterieller Schaden Höchstgrenze Dissens: Motorbetrieb Verkehrsbeeinflussung Halter: auf eigene Rechnung, tatsächliche Verfügungsgewalt höhere Gewalt: von außen, unvorhersehbar, unvermeidbar, häufig
Einheit 24 C. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 823 I Bestehen des Anspruchs Tatbestand Rechtsgutverletzung Handlung des B Kausalität Äquivalenz Adäquanz Schutzzweck der Norm Rechtswidrigkeit Verschulden Inhalt des Anspruchs Heilungskosten Immaterieller Schaden
Haftungsoptionen bei Integritätsschäden Natural-restitution Monetär-restitution Kompensation Sache behalten Kosten einer (tatsächlichen/fiktiven) Reparatur bei einem Dritten Reparatur der Sache Minderwert der Sache neue Sache Kosten einer (tatsächlichen/fiktiven) Neuanschaffung bei einem Dritten Lieferung einer neuen Sache Rechtsverfolgungskosten und Rechtsdurchsetzungskosten abstrakter Nutzungsausfall konkreter Nutzungsausfall Wert der Sache ohne Beschädigung
Haftungsfolgen bei Integritätsschäden „Rechtsgutverletzung“ Verhalten Folgeschäden haftungsbegründende Kausalität haftungsausfüllende Kausalität
mittelbare Schäden unmittelbare Beeinträchtigung „Rechtsgut“