Einheit 24 A. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 7 I StVG

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Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
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Einheit 24 A. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 7 I StVG B. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 18 I StVG C. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 823 I D. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 823 II i.V.m. Schutzgesetzen E. Anspruch des A gegen B auf Schadensersatz aus § 826

Einheit 24 A. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 7 I StVG Haftungsbegründung Rechtsgutverletzung Zurechnung Betrieb eines Kraftfahrzeugs Haltereigenschaft des A Kein Haftungsausschluss Höhere Gewalt Anzeigeobliegenheit Haftungsumfang Heilungskosten Immaterieller Schaden Höchstgrenze Dissens: Motorbetrieb Verkehrsbeeinflussung Halter: auf eigene Rechnung, tatsächliche Verfügungsgewalt höhere Gewalt: von außen, unvorhersehbar, unvermeidbar, häufig

Einheit 24 C. Anspruch des V gegen A auf Schadensersatz aus § 823 I Bestehen des Anspruchs Tatbestand Rechtsgutverletzung Handlung des B Kausalität Äquivalenz Adäquanz Schutzzweck der Norm Rechtswidrigkeit Verschulden Inhalt des Anspruchs Heilungskosten Immaterieller Schaden

Haftungsoptionen bei Integritätsschäden Natural-restitution Monetär-restitution Kompensation Sache behalten Kosten einer (tatsächlichen/fiktiven) Reparatur bei einem Dritten Reparatur der Sache Minderwert der Sache neue Sache Kosten einer (tatsächlichen/fiktiven) Neuanschaffung bei einem Dritten Lieferung einer neuen Sache Rechtsverfolgungskosten und Rechtsdurchsetzungskosten abstrakter Nutzungsausfall konkreter Nutzungsausfall Wert der Sache ohne Beschädigung

Haftungsfolgen bei Integritätsschäden „Rechtsgutverletzung“ Verhalten Folgeschäden haftungsbegründende Kausalität haftungsausfüllende Kausalität

mittelbare Schäden unmittelbare Beeinträchtigung „Rechtsgut“