WP/StB Nicola Penkwitt

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 Präsentation transkript:

WP/StB Nicola Penkwitt Stand der ISA-Implementierung aus deutscher und europäischer Sicht

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Überblick Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie Artikel 26 I der 8. EU-Richtlinie (2006) Zielsetzung: Harmonisierung der Qualität der Abschlussprüfung in Europa Instrument: Möglichkeit für die EU-Kommission, die direkte Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen vorzuschreiben Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA nur, soweit sie von der EU angenommen sind („adoption“) Umsetzung durch Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren § 317 V und VI HGB idF des BilMoG

Ursprünglich geplanter Endorsement-Prozess (1) Art. 26 II der 8. EU-Richtlinie (2006) Entscheidung der EU-Kommission über die Anwendbarkeit der ISA Voraussetzungen für die Annahme einwandfreier due process mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz international allgemein anerkannte Standards Beitrag zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Qualität von Abschlüssen dienen dem europäischen Gemeinwohl

Ursprünglich geplanter Endorsement-Prozess (2) Vorbereitungen sind (fast) abgeschlossen Beendigung des Clarity-Projekts des IAASB zwei wissenschaftliche Studien Kosten-Nutzen-Analyse (Universität Duisburg-Essen) Vergleichbarkeit mit PCAOB-Standards (Universität Maastricht) Öffentliche Konsultation zur ISA-Übernahme Übersetzung der ISA in alle Mitgliedssprachen

IDW zum ISA-Endorsement Grundsätzliche Unterstützung der ISA-Übernahme Aber: Verhältnismäßige Anwendung der ISA auf Unternehmen verschiedener Größe und Komplexität Betonung der Möglichkeit situationsspezifischer Anpassungen der ISA im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers insb. bei KMU-Prüfungen und Dokumentationen Ziel: Erzielung eines einheitlichen Verständnisses über die Anwendung der ISA vor der Endorsement-Entscheidung Gespräche mit IAASB, EU-Kommission, Aufsichtsstellen, Nationalem Normenkontrollrat und High-Level Group

Neueste Entwicklungen auf EU-Ebene Ankündigung eines sog. Green Paper zum Thema „Wirtschaftsprüfung“ Zielsetzung: Diskussion über Rolle und Aufsicht von Wirtschaftsprüfern sowie mögliche Änderungen Konzentration auf dem Prüfermarkt Bedeutung kleiner und mittelständischer WP-Praxen Prüfung von KMU künftige Rolle der ISA in der EU ISA-Übernahme zur Zeit offen

Rechtliche vs. faktische Bedeutung der ISA Von EU-Übernahme unabhängiger, eigener Erstanwendungszeitpunkt in den Standards Abschlussprüfungen für am oder nach dem 15.12.2009 beginnende Geschäftsjahre Mitglieder im „Forum of Firms“ der IFAC Selbstverpflichtung zur ISA-Anwendung 20 internationale Netzwerke Ausstrahlung auf übrigen Berufsstand (insb. über ISA 600)

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Überblick Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Das IDW als Standardsetter (1) Status quo: Keine ausschließliche, unmittelbare Geltung der ISA bei gesetzlichen Abschluss-prüfungen IDW als IFAC-Mitgliedsorganisation Verpflichtung zur Umsetzung der ISA in nationale Verlautbarungen HFA: Sukzessive Transformation der Clarified ISA aktuelle Änderung von zehn IDW PS ISA zur Formulierung des Bestätigungsvermerks in Arbeit: ISA 600 zur Konzernabschlussprüfung

Das IDW als Standardsetter (2) Zukünftig: (nach Annahme der ISA durch die EU-Kommission) unmittelbare Geltung der ISA mit nationalen Erweiterungen / Einschränkungen durch Gesetz oder RechtsVO IDW PS zu nicht in ISA geregelten Prüfungs-fragen (z.B. Lagebericht, Prüfungsbericht) IDW Verlautbarungen zu Themen außerhalb der Abschlussprüfung

Begleitung der ISA-Implementierung: Verständnis der ISA Heranführen an die Clarified ISA neue Struktur angelsächsische Sprachkultur Bereitstellung von ISA-Übersetzungen Einführungsaufsätze zur ISA-Transformation geplante ISA-Aufsatzreihe in der WPg Erörterung von Zweifelsfragen und Interpretationsspielräumen Gezielte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen insb. für mittelständische Prüfungspraxen

Fortentwicklung der IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung Begleitung der ISA-Implementierung: Praktische Umsetzung der ISA („Tools“) Entwicklung von Praxishilfen, insb. zur situations-spezifischen Anpassung der ISA bei der Prüfung von KMU Fortentwicklung der IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung Kommunikation mit Softwareanbietern Prüfungsprozess Arbeitshilfen elektronisches Tool?

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Überblick Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

ISA 600: Anwendungsbereich Prüfung von Konzernabschlüssen Andere Prüfungen, bei denen Teilbereichsprüfer einbezogen sind, d.h. sich ein Prüfungsteam auf die Arbeit eines anderen Prüfungsteams stützt (auch innerhalb einer WPG oder eines Netzwerks) Einzelabschlussprüfung bei Zweigniederlassungen mit gesonderten Buchungskreisen

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers Theoretisch denkbare Ansätze, wenn Konzern- und Teilbereichsprüfer nicht identisch sind Geteilte Verantwortung (in Deutschland unzulässig) Gesamtverantwortung des Konzernabschlussprüfers Alt. 1: Ersetzen von Teilbereichsprüfern durch den Konzernabschlussprüfer Alt. 2: Wiederholung der Tätigkeit von Teilbereichs-prüfern durch den Konzernabschlussprüfer Alt. 3: Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Tätigkeit von Teilbereichsprüfern Art. 27 AP-Richtlinie; § 317 III HGB; ISA 600

Abgestufte Einbindung des Konzernabschlussprüfers Risikoorientierung: abgestufte Einbindung des Konzernabschlussprüfers (“sliding scale”) Umfang der Einbeziehung des Konzernabschluss-prüfers ist wesentlich abhängig von der Bedeutsamkeit eines Teilbereichs der Einschätzung des Teilbereichsprüfers und seiner Tätigkeit Das IDW hat sich erfolgreich für die Umsetzung der abgestuften Einbindung eingesetzt. In Vorentwürfen sollte der Konzernabschlussprüfer seine Prüfungs-handlungen allein deshalb reduzieren dürfen, weil der Teilbereichsprüfer Mitglied desselben Netzwerks ist.

Abgrenzung der Teilbereiche

Einschätzung des Teilbereichsprüfers und seiner Tätigkeit Relevante Faktoren Maßgebliche Berufspflichten (insb. Unabhängigkeit) Fachkompetenz regulatorisches Umfeld Möglichkeit der Einbindung Nicht per se relevanter Faktor: Mitgliedschaft in demselben Netzwerk

Anwendungsbeispiel Dieselbe Prüfungsgesellschaft prüft den Konzernabschluss der Muttergesellschaft sowie den Einzelabschluss eines Tochterunternehmens. Die Prüfungsteams sind aber unterschiedlich. → Das Konzernprüfungsteam hat in Bezug auf den Teilbereichsprüfer die gleichen Pflichten zu erfüllen, als wenn der Einzelabschluss von einem anderen Prüfer geprüft worden wäre. (Gehören beide Prüfungsteams derselben Prüfungsgesellschaft an, werden diese Pflichten allerdings leichter zu erfüllen sein.)

Zwischenfazit ISA 600… …verlangt nicht, dass der gesamte Konzern von einer Prüfungsgesellschaft oder einem Netzwerk geprüft wird …verlangt keine Einbindung des Konzern-abschlussprüfers in die Tätigkeit des Teilbereichs-prüfers bei nicht bedeutsamen Teilbereichen …erlaubt nicht, dass der Konzernabschlussprüfer seine Prüfungshandlungen allein deshalb reduziert, weil der Teilbereichsprüfer derselben Gesellschaft angehört oder Mitglied desselben Netzwerks ist

Mindestumfang der Einbindung bei der Risiko-beurteilung Pflichten des Konzernabschlussprüfers bei bedeutsamen Teilbereichen (1) Bestimmung von Art und Umfang der Einbindung nach pflichtgemäßem Ermessen Mindestumfang der Einbindung bei der Risiko-beurteilung Erörterung der Geschäftstätigkeit des Teilbereichs Erörterung der Anfälligkeit des Teilbereichs für wesentliche (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) falsche Darstellungen Durchsicht der Dokumentation des Teilbereichs-prüfers zu festgestellten bedeutsamen Fehler-risiken im Konzernabschluss

Pflichten des Konzernabschlussprüfers bei bedeutsamen Teilbereichen (2) Einbindung in die Reaktionen des Teilbereichs-prüfers, wenn wahrscheinlich bedeutsame Risiken vorliegen Beurteilung der (geplanten) Prüfungshandlungen, um den identifizierten Risiken zu begegnen Beurteilung, ob der Konzernabschlussprüfer in diese oder weitere Prüfungshandlungen einge-bunden werden muss (abhängig vom Verständnis des Teilbereichsprüfers)

Kommunikation zwischen Konzernab-schlussprüfer und Teilbereichsprüfer Ziel der Kommunikation Information, bevor die Tätigkeit ausgeführt wird Verbesserung der wechselseitigen Kommunikation mit dem Teilbereichsprüfer Anforderungen des Konzernprüfungsteams müssen rechtzeitig mitgeteilt werden und Folgendes enthalten: auszuführende Tätigkeit Verwertung dieser Arbeit Art und Inhalt der notwendigen Kommunikation ISA enthält detailliertere Vorgaben als bisher sowie Arbeitshilfen

Beurteilung der Berichterstattung des Teilbereichsprüfers durch den Konzern- abschlussprüfer Festgestellte bedeutsame Sachverhalte müssen mit dem Teilbereichsprüfer, dem Teilbereichsmanagement oder dem Konzernmanagement besprochen werden Es ist festzulegen, ob eine Durchsicht anderer relevanter Teile der Prüfungsdokumentation erforderlich ist Sofern die Tätigkeit unzureichend ist, muss das Konzernprüfungsteam zusätzliche Prüfungs-handlungen festlegen und von wem diese durchzuführen sind

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Überblick Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan Prüfung nahe stehender Personen Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

Neuerungen bei der Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan Nicht nur mündliche Berichterstattung des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung, sondern wechselseitige Kommunikation bereits während der Planung und Durchführung der Prüfung (in angemessener Zeit) Austausch insb. über während der Prüfung festgestellte bedeutsame Sachverhalte Abschließende Beurteilung, ob Kommunikation für Prüfungszweck angemessen war

Neuerungen bei der Prüfung nahe stehender Personen (1) Umfassende Neuregelungen Ziel: Aufmerksamkeit des Prüfers stärker auf die mit nahe stehende Personen verbundenen Fehlerrisiken zu lenken Neue Prüfungspflichten zur Identifikation und Beurteilung wesentlicher Fehlerrisiken Erörterung im Prüfungsteam bereits bei der Prüfungsplanung und Verpflichtung zum Austausch Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer Personen

Neuerungen bei der Prüfung nahe stehender Personen (2) Besondere Mitteilungs- und Prüfungspflichten, bei neu identifizierten nahe stehenden Personen Besondere Prüfungshandlungen bei bedeutsamen Geschäftsvorfällen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Prüfungshandlungen zur Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise bei einer impliziten Aussage zur Marktüblichkeit von Geschäften

Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungen Von anderem Abschlussprüfer (Vorjahresprüfer) geprüfter Vorjahresabschluss Durchsicht des Prüfungsberichts des Vorjahresprüfers und ggf. Erörterung bedeutsamer Sachverhalte mit ihm falls hierdurch keine ausreichenden Prüfungs-nachweise Nachweise für Eröffnungsbilanzwerte durch Prüfungshandlungen der laufenden Prüfung spezielle Prüfungshandlungen zu Eröffnungsbilanzwerten oder Durchsicht der Arbeitspapiere des Vorjahresprüfers

Zusammenfassung (1) Über direkte Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen hat EU-Kommission noch nicht entschieden, derzeit besteht keine Rechtssicherheit über ISA-Übernahme Faktisch aber schon heute praktische Relevanz möglich (insb. in Konzernsituationen) Reaktion des IDW noch bestehende Lücken der ISA-Transformation schließen Implementierungsunterstützung bei Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes gemäß Clarified ISA / fortentwickelten IDW PS

Zusammenfassung (2) ISA 600, der von hoher praktischer Relevanz für die Planung und Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist, wird derzeit in einen IDW Prüfungsstandard umgesetzt Gesamtverantwortung des Konzernabschluss-prüfers bedeutet nicht den konzerneinheitlichen Abschlussprüfer sondern Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Arbeit von Teilbereichsprüfern Pflichten des ISA 600 gelten genauso bei Teilbereichsprüfern aus demselben Netzwerk / derselben Prüfungsgesellschaft

Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Überblick Europäische Entwicklungen bei der ISA-Adoption Veränderung der Rolle des IDW Aktuelles zur ISA-Transformation Neuerungen für die Konzernabschlussprüfung durch ISA 600 Sonstige Neuerungen aus der ISA-Transformation Beispiele zur ISA-Implementierung in Europa

ISA-Implementierung in UK/Irland APB (UK and Ireland) „an audit is an audit“ Übernahme in nationale Prüfungsstandards ISA: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2004 beginnen Clarified ISA: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2010 beginnen Implementierungshilfen, z.B. ICAEW Arbeitsgruppen Roadshows, Roundtables Praxishinweise (z.B. ISA 550, ISA 600) Clarified ISA Coaching

ISA-Implementierung in den Niederlanden Royal NIVRA (Niederlande) „an audit is an audit“ Umsetzung der ISA in den nationalen Prüfungsstandards Übernahme der Clarified ISA in 2010 für die Prüfung von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15.12.2010 beginnen Verpflichtendes ISA-Training für Mitglieder Implementierungshilfen, z.B. Übersetzung der Clarified ISA Aufsätze SMP-Handbook ggf. Übersetzung des IFAC SMP ISA-Guide

ISA-Implementierung in Belgien IBR-IRE (Belgien) „an audit is an audit“ aktuell: nationale Prüfungsstandards, die mit den ISA vergleichbar sind zukünftig: Übernahme der Clarified ISA für Geschäftsjahre, die am 15.12.2012 bzw. 15.12.2014 enden Implementierungshilfen, z.B. Übersetzung der Clarified ISA Training Kommunikation mit Softwareanbietern Kommunikation mit dem Berufsstand