Straßenbaumaßnahme Walter-Schönheit-Straße Beitragsrechtliche Informationen
Rechtliche Grundlagen für die Beitragserhebung § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) Landesrecht Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Jüchen vom 08.05.2012 Ortsrecht
Voraussetzungen für die Beitragserhebung Vorhandene Straße dient dem öffentlichen Verkehr Straße ist verschlissen / abgenutzt Straße wird durch Ausbau erweitert, verbessert oder komplett neu hergestellt Die ausgebaute Straße verschafft der Allgemeinheit und den Anliegern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme wirtschaftliche Vorteile Der Ausbau verursacht Kosten / Aufwand
Abrechnungsgebiet Fakten: Anliegerstraße Bebauungsplangebiet, eingeschossige Bebaubarkeit Wohnbebauung ohne gewerbliche Nutzung 20 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 14.342 m² nehmen an der Aufwandsverteilung teil Aufwandsermittlung auf Basis Kostenschätzung
Kosten fallen an für: Ausschreibung Bodengutachten Ingenieurleistungen Bauleistungen Straßenbeleuchtung Grunderwerb
Ausbauvariante 1 Fahrbahnbreite = 5,00 m Gehweg beidseitig = je 1,50 m Gesamtbreite Anlage = 8,00 m Beidseitiger Grunderwerb
Ausbauvariante 1 – Aufwandsermittlung Kostenart Betrag Anliegeranteil Umlagefähig Baukosten Fahrbahn 110.670,00 € 50 % 55.335,00 € Baukosten Gehwege 54.740,00 € 60 % 32.844,00 € Baukosten Beleuchtung 6.247,50 € 3.123,75 € Baunebenkosten Fahrbahn 13.233,19 € 6.616,60 € Baunebenkosten Gehwege 6.544,41 € 3.926,65 € Grunderwerb 5.243,86 3.146,32 € SUMME 104.992,32 €
Ausbauvariante 1 – Ermittlung des Beitragssatzes Für die Ermittlung des Beitragssatzes ist der umlagefähige Aufwand durch die Gesamtfläche aller an der Aufwandsverteilung teilnehmenden Grundstücke zu dividieren: 104.992,32 € / 14.342 m² = 7,32062 € je m²
Ausbauvariante 2 Fahrbahnbreite = 4,50 m Gehweg beidseitig = je 1,50 m Gesamtbreite Anlage = 7,50 m Einseitiger Grunderwerb
Ausbauvariante 2 – Aufwandsermittlung Kostenart Betrag Anliegeranteil Umlagefähig Baukosten Fahrbahn 102.340,00 € 50 % 51.170,00 € Baukosten Gehwege 54.740,00 € 60 % 32.844,00 € Baukosten Beleuchtung 6.247,50 € 3.123,75 € Baunebenkosten Fahrbahn 12.885,11 € 6.442,56 € Baunebenkosten Gehwege 6.892,50 € 4.135,50 € SUMME 97.715,81 €
Ausbauvariante 2 – Ermittlung des Beitragssatzes Für die Ermittlung des Beitragssatzes ist der umlagefähige Aufwand durch die Gesamtfläche aller an der Aufwandsverteilung teilnehmenden Grundstücke zu dividieren: 97.715,81 € / 14.342 m² = 6,81326 € je m²
Ausbauvariante 3 Verkehrsberuhigter Bereich Mischfläche in Pflasterbauweise Gesamtbreite Anlage = 7,00 m Kein Grunderwerb
Ausbauvariante 3 – Aufwandsermittlung Kostenart Betrag Anliegeranteil Umlagefähig Baukosten Gesamtanlage 166.600,00 € 50 % 83.300,00 € Baukosten Beleuchtung 17.255,00 € 8.627,50 € Baunebenkosten Gesamtanlage 19.777,60 € 9.888,80 € SUMME 101.816,30 €
Ausbauvariante 3 – Ermittlung des Beitragssatzes Für die Ermittlung des Beitragssatzes ist der umlagefähige Aufwand durch die Gesamtfläche aller an der Aufwandsverteilung teilnehmenden Grundstücke zu dividieren: 101.816,30 € / 14.342 m² = 7,09917 € je m²
Höhe der Beitragssätze für die drei einzelnen Ausbauvarianten Ausbauvariante 1: 7,32 € je m² Grundstücksfläche Ausbauvariante 2: 6,81 € je m² Grundstücksfläche Ausbauvariante 3: 7,10 € je m² Grundstücksfläche Beispiel - Beitrag für ein 500 m² großes Grundstück: Ausbauvariante 1: 7,32 € x 500 m² = 3.660,00 € Ausbauvariante 2: 6,81 € x 500 m² = 3.405,00 € Ausbauvariante 3: 7,10 € x 500 m² = 3.550,00 €
Marc Cleven 6704 Amt 67 Marc.cleven@juechen.de