Projekty „Školení je šance“ „Weiterbildung ist eine Chance“ a „Vzdělávejte se!“ „Bilden Sie sich weiter“

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 Präsentation transkript:

Projekty „Školení je šance“ „Weiterbildung ist eine Chance“ a „Vzdělávejte se!“ „Bilden Sie sich weiter“

2 Projekty / 2 Projekte Projekt Školení je šance - podává zaměstnavatel na MPSV Projekt „Weiterbildung ist eine Chance“ – reicht der Arbeitgeber bei der Arbeitsministerium ein Projekt Vzdělávejte se - žádá zaměstnavatel na ÚP Projekt „Bilden Sie sich weiter“ – reicht der Arbeitgeber bei dem Arbeitsamt ein

Výzva „Školení je šance“ Ausschreibung „Weiterbildung ist eine Chance“ Unterstützung in einer Form von Zuschussprojekte, die Anträge können die Subjekte bis 23. März 2009 einreichen (via Webapplikation Benefit, zugleich per Post zustellen – Leitungsorgan) Bereitgestellt insgesamt CZK 1,8 Mld., Projekte können durchlaufend bis Ende des Jahres 2009 eingereicht werden Teilannahmeabschluss jede dritte Woche, erster Teilabschluss – 14. April 2009

Výzva „Školení je šance“ Ausschreibung „Weiterbildung ist eine Chance“ Umsetzung Antrag – zugänglich on-line unter oder ab 23. März 2009 Zur Verfügung werden gestellt: „Anweisungen des Leitungsorgans“, die als eine Vorgangsbeschreibung bei der Registrierung u. zugleich als eine Hilfe bei der Antragausfüllung dienen sollen. Hotline für Antragsteller nach Ausfüllung notwendig auch per Post an das Leitungsorgan zustellen

Výzva „Školení je šance“ Ausschreibung „Weiterbildung ist eine Chance“ Berechtigte Antragssteller sind die Subjekte, die Projekte einreichen, deren Zielgruppe die Mitarbeiter des Antragstellers sind; die Zielgruppe darf nicht aus der Region Prag stammen Finanzmittel bestimmt für: Organisation der Weiterbildungskurse für eigene Mitarbeiter, Bildung von Weiterbildungsprogramme, samt Vorbereitung von den Lektoren, Organisation von Human resource … Antragsstellerberechtigungen, Zielgruppe, geförderte Aktivitäten

Výzva „Školení je šance“ Ausschreibung „Weiterbildung ist eine Chance“ Außer der Umsetzungskosten können auch die Lohnersatzleistungskosten finanziert werden, samt Sozial- und Krankenversicherung, und zwar die ganze Zeit über, die die Mitarbeiter an den Weiterbildungskursen teilnehmen Die Förderungshöhe kann in manchen Fällen auch 100 % der Gesamtkosten erreichen; bei einer Beschränkung aufgrund einer öffentlichen Unterstützung werden sich die Arbeitgeber an den Finanzmitteln mit einem Prozentanteil beteiligen Anteil der Förderung ist vom Typ der Weiterbildung (allgemein/spezifisch), von der Betriebsgröße und von der Regelung der öffentlichen Unterstützung abhängig

Výzva „Školení je šance“ Ausschreibung „Weiterbildung ist eine Chance“ Weiterbildung Allgemeine Weiterbildung Sprachweiterbildung, IT Fähigkeiten, Kommunikationsfähigkeiten aber auch solche Fachweiterbildung, die bei mehreren Mitarbeitern in einem Bereich anwendbar sind, z. B. Buchhaltungsführung, Bauarbeiten, Schweißprüfung u. s. w. Spezifische Weiterbildung Schulungen – Arbeit mit spezifischer Software oder Technologien, die nur für den bestimmten Betrieb entwickelt wurden, spezifische Sprachausbildung – bestimmter Fachwortschatz

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Unterstützung in der Form von Zuschüssen für Deckung der Kosten auf Fachweiterbildung der Mitarbeitern, der Antrag ist beim AA zu einzureichen. Zuständig ist das AM im Ort der Arbeitausübung (Betriebsstätte), der Firmensitz ist nicht entscheidend. Das Projekt bezieht sich auf ganz Tschechien, ausgenommen Prag Für das Projekt insgesamt CZK 1,5 mld. Freigestellt, Einreichung bis 30. Juni 2011

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Projektrichtung Für die Arbeitgeber, die aufgrund der Finanzkrise und der Wirtschaftsrezession ihre Produktion beschränken mussten oder werden müssen. Nicht für die Betriebe bestimmt, die sich in Schwierigkeiten befinden!!!! (z.B. Konkurs) Es muss sich um zeitbegrenzte Reduktion der Produktion – mit Voraussetzung der Produktionserneuerung – handeln.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Umsetzung: Der Arbeitsgeber reicht den Antrag bei dem zuständigen AM ein. Formulare samt Pflichtbeilagen unter:

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Weiterer Vorgang : Der Arbeitgeber plant die Weiterbildungsaktivitäten. Das AA beurteilt den Antrag, kann genehmigen, ablehnen oder zur Ergänzung zurückverweisen.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Der Partner des AAs ist der Arbeitgeber nicht das Bildungszentrum. Der Arbeitgeber muss den Grundsatz der Transparenz einhalten und erklären, welches Vorgehen er bei der Auswahl des Bildungszentrums gewählt hat.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Der gesamte Beitrag besteht aus: Deckung von Weiterbildungsaktivitäten, Lohnersatzleistung und weiteren Kosten, die mit der Weiterbildung verbunden sind (z.B. Reisekosten). Die Höhe von Lohnersatzleistung (nach Stunden, die der Mitarbeiter im Kurs verbringt, gezählt) ist durch das Dreifache des Mindestlohnes für ein Monat (d.h. CZK ,00) limitiert. Dieses Limit wird auf einen Stundenlohn umgerechnet. In Rahmen einer Blockausnahme – Gesamtzahlung für Weiterbildungsaktivitäten der Einzelperson muss mindestens 50% des Antrages bilden. Der Arbeitgeber kann nur die Deckung von Weiterbildungsaktivitäten beantragen.

Inhalt des Antrages - Relevante Gründe der Antragseinreichung ( §209 ZP, nachweisbare Ermäßigung von Aufträgen, Organisationsänderungen, Ertragssenkung und Gefahr § 209 ZP), - Mitarbeiterliste, die an der Weiterbildung teilnehmen -Weiterbildungskurse und gewählte Bildungsinstitutionen, die die Fachweiterbildung abwickeln werden - Weiterbildungsangebot - Berechnung der Kosten auf Weiterbildung (einzelne Kurse) – der Preis kann den marktüblichen Preis in der Region nicht überschreiten und die berechneten Preise, die der Antragsteller im Antrag anführt, werden als die Maximalpreisen wahrgenommen - Bestätigung von dem Finanzamt, der Krankenkasse und Sozialversicherung - erforderliche Ehrenerklärungen, eventuell weitere Unterlagen

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Umsetzung: Die Arbeitgeber bekommen einen Zuschuss für Deckung der Kosten auf Weiterbildung und auf Lohnersatz, samt Sozial- und Krankenversicherung, und zwar in dem Zeitraum, in dem der Mitarbeiter an dem Kurs teilgenommen hat. Der Zuschuss wird im Einklang mit den Regeln der Gewährleistung der öffentlichen Unterstützung gewährleistet – entweder in der Regelung de minimis oder gem. einer Blockausnahme.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Gefördert wird nur die allgemeine Weiterbildung: d.h. Weiterbildung, die sich nicht nur auf den gegenwärtigen oder zukünftigen Posten der Mitarbeiter im Betrieb bezieht aber die eine übertragbare Qualifikation (anderer Betrieb, Bereich) leistet (z.B. Sprachausbildung – Geschäftsendlisch, IT Fähigkeiten, Kommunikationsfähigkeiten, aber auch Buchhaltungsführung, Bauarbeiten, Schweißprüfung etc.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Regelung der öffentlichen Unterstützung In Rahmen der Regelung de minimis ist es möglich dem Betrieb, ohne Rücksicht auf seine Größe, bis 100% der Projektkosten zu decken, unter der Voraussetzung, dass insgesamt mit den anderen angenommenen Zuschüssen in den letzten drei Rechnungsperioden der Betrag EUR ,00 nicht überschritten wird. Im Falle einer Blockausnahme gem. der Anordnung der EU Kommission Nr. 800/2008 ist es möglich, einen Zuschuss, im Zusammenhang mit der Betriebsgröße, im Einklang mit den Limiten für Gewährleistung der öffentlichen Unterstützung, zu gewährleisten. Die Arbeitgeber werden sich an der Kostendeckung – Lohnersatzleistung, Sozial- und Krankenversicherung – mit einem bestimmten Prozentanteil der Finanzmittel beteiligen.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Wenn der Antrag alle notwendige Beilagen beinhaltet, kann das AA mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Fachweiterbildung der Mitarbeiter abschließen.

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Vereinbarung – Pflichten des Arbeitgeber: - Vereinbarung mit den Mitarbeitern, Übergabe an das AA - Festlegung von Lernpflichten, Evidenz … - Monatliche Abrechnung vorlegen – Lohnersatzleistung - Abrechnung – Kursleiter – Abschlussabrechung - Publizität und Werbung gemeinsam mit AA organisieren - Zustimmung – Auswertung der Angaben in IS EU

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Tab.: Max. Intensität der öffentlichen Unterstützung - Ausbezahlung gem. Blockausnahme Subjekt Allgemeine Weiterbildung Bgoßbetriebe in CZ ( über 250)60% Mittelbetriebe (50 – 250 )70% Kleinbetriebe (samt Mikrobetriebe) ( bis 50) 80%

Projekt „Vzdělávejte se!“ Projekt „Bilden Sie sich weiter“ Umsetzung in zwei Phasen. Vorrang haben Mittel aus dem Programm Human Resource, Anrechenbarkeit der Kosten endet am 30. Juni Die zweite Phase - Mittel aus dem Programm Human Resource and employment Zeitraum – max. 6 Monate (vorausgesetzte Zeitdauer bis 30. Juni 2011).

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!