Was Frau zum Thema Pension wissen sollte….. Maria Fink, 27.3.2015 17.04.2017 Footer
Das Pensionskonto – Wissen was drin ist EINFACH: ermöglicht eine einfache Pensionsberechnung auf Basis einer einheitlichen Rechtslage TRANSPARENT: Jeder Versicherte kann vom Konto ablesen, wie hoch seine bisher erworbenen Pensionsansprüche sind. 2014 erfolgt der Versand einer Information. Der Stand des Pensionskontos kann der Versicherte selbst online einsehen (FinanzOnline, Handysignatur, Bürgerkarte) SICHER: Eine Verminderung der bereits eingebuchten und endgültigen Erstgutschrift ist nicht möglich
Wer hat ein Pensionskonto? Alle ab 1.1.1955 Geborenen nur Versicherungszeiten ab 2005 mit Versicherungszeiten vor 2005 Teilgutschrift pro Versicherungsjahr 1,78 % der Beitragsgrundlage (z. B. Bruttoeinkommen) einmalige Kontoerstgutschrift für Versicherungszeiten bis 2013 ab 2014 Teilgutschrift pro Versicherungsjahr 1,78 % der Beitragsgrundlage (sozialsvers.pflichtiges Einkommen; dies entspricht meist dem Bruttoneinkommen)
Frau, geboren 1976 ca. 13 Jahre Erwerbstätigkeit,3 Kinder, derzeit noch Kindererziehungszeiten monatliche (14 x) Bruttopension zum Regelpensionsalter (65) Kontoerstgutschrift: Bis 2013 erworbener Bruttopensionswert
Anzeige der Vorjahre = Summe der Beitragsgrundlagen x 1,78 % = aufgewertete Gutschrift aus Vorjahr + Teilgutschrift 2014
Teilgutschriften für die man selber keine Beiträge leistet Kindererziehungszeiten die ersten 48 Monate nach Geburt eines Kindes die ersten 60 Monate nach Geburt bei Mehrlingsgeburten Beitragsgrundlage 2015: € 1.694,39 pro Monat Geburt eines Kindes vor Ablauf der 48/60 Monate Versicherungszeit endet und beginnt für das nächste Kind neu (max. 48/60 Monate) Wichtiger Hinweis: Seit 2005: Bei Beschäftigung während der Kindererziehungszeiten werden die Beitragsgrundlagen für die Kindererziehungszeiten und auch die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit addiert!
Teilgutschriften für die man selber keine Beiträge leistet Arbeitslosengeldbezug: Bemessungsgrundlage 70 % des vorigen Entgelts Notstandshilfebezug: Bemessungsgrundlage 64,4 % des vorigen Entgelts Präsenz- und Zivildienst: € 1.694,39 pro Monat
… die wichtigsten zwei Pensionsmöglichkeiten Alterspension Korridorpension -----------------
Alterspension - Voraussetzungen 1. Erreichung des Regelpensionsalters Frauen Geboren Regelpensionsalter bis 1.12.1963 60 Jahre vom 02.12.1963 – 01.06.1964 60 Jahre und 6 Monate vom 02.06.1964 – 01.12.1964 61 Jahre vom 02.12.1964 – 01.06.1965 61 Jahre und 6 Monate vom 02.06.1965 – 01.12.1965 62 Jahre vom 02.12.1965 – 01.06.1966 62 Jahre und 6 Monate vom 02.06.1966 – 01.12.1966 63 Jahre vom 02.12.1966 – 01.06.1967 63 Jahre und 6 Monate vom 02.06.1967 – 01.12.1967 64 Jahre vom 02.12.1967 – 01.06.1968 64 Jahre und 6 Monate ab 02.06.1968 65 Jahre
Alterspension - Voraussetzungen 2. Mindestversicherungszeit 180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre) davon müssen mindestens 7 Jahre auf einer Erwerbstätigkeit beruhen Wichtiger Hinweis: keine Beitragsjahre bei geringfügiger Beschäftigung es gibt jedoch die Möglichkeit der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Korridorpension Vollendung des 62. Lebensjahres Erwerb von 480 Versicherungsmonaten (= 40 Jahre) Abschlag pro Jahr 5,1 % Abschlag für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter: 5,1 %
Witwenpension Die Witwenpension beträgt max. 60 % der Pension des verstorbenen Partners (Ehegattin oder eingetragene Partnerschaft) Witwenpension gebührt nur dann auf unbeschränkte Zeit, wenn aus der Ehe ein Kind stammt oder die Witwe zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. Lebensjahr vollendet hat oder die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte bei Geschiedenen nur Anspruch auf Witwenpension, wenn Pflicht auf Unterhaltszahlungen besteht Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gebührt die Witwenpension nur befristet auf 30 Monate (2,5 Jahre)!
Die Lebensgefährtin erhält Witwenpension Die Lebensgefährtin erhält keine Witwenpension
Pension – ein paar Fakten 45 – 65 – 80 Faustformel: nach 45 Beitragsjahren, im Alter von 65 Jahren wird eine Pension von ca. 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens erzielt werden 17.04.2017 Footer
Teilzeitarbeit/Geringfügigkeit/Unterbrechumg durchschnittlich arbeiten 46 % der österreichische Frauen in Teilzeit (inkl. Geringfügigkeit) im Alter von 25 – 49 mit Kindern unter 15 sogar ca. 70 % der Frauen Frauen verdienen in vergleichbaren Berufspositionen ca. 15 % weniger als Männer Beeinflusst durch diese Faktoren liegt die Durchschnittspension der Frauen ca. 42 % unter jener der Männer. 2013 betrug die durchschnittliche Alterspension der Frauen monatlich brutto € 852,--
Teilzeitarbeit/Geringfügigkeit/Unterbrechumg Was verliert Frau bei Teilzeitbeschäftigung bzw. Geringfügigkeit im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigung 1 Jahr Teilzeit (50 %) verringert die Pension um ca. 1 % 1 Jahr Unterbrechung bzw. Geringfügigkeit verringert die Pension um ca. 2 % Dadurch wird die Pensionshöhe gravierend beeinflusst!
Pensionshöhe Pensionslücke Pensionslücke 80% 62 % Einkommen (Bei 45 Versicherungs- Jahren - 1,78% p.a.) 62 % (Bei 35 Versicherungs- Jahren - 1,78% p.a.) Einkommen Berufsbeginn Einkommen Berufsende Durchschnitts- einkommen Pension bei 45 Vers.Jahren Pension bei 35 Vers.Jahren 21
Warum soll ich als Frau finanziell vorsorgen? Weil…. Witwenpension maximal 60 % der Pension des Verstorbenen Ehepartners keine Witwenpension für Lebensgefährtin Unterbrechung/ Teilzeitbeschäftigung Weniger Einkommen = Weniger Pension Ganz einfach, weil ich es mir wert bin!
Damit Du auch in der Pension für deine finanzielle Gesundheit vorgesorgt hast… Dein Berater der Raiffeisenbank Weißachtal freut sich auf ein persönliches Gespräch!