Ausfüllhilfe zu den Feldern im Einheitspapier

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Ausfüllhilfe zu den Feldern im Einheitspapier AUSFUHR (EXPORT) Ausfüllhilfe zu den Feldern im Einheitspapier

BITTE BEACHTEN SIE DAS MUSTER „AUSFUHR“ AUF DER ACT-HOMEPAGE ! Für die schriftliche Zollanmeldung ist grundsätzlich das Einheitspapier zu verwenden, es kann von der ACT-Homepage heruntergeladen werden. Die nachstehende Beschreibung der einzelnen Felder des Einheitspapiers behandelt das Zollverfahren  AUSFUHR (EXPORT) [= Verfahren des Verbringens von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, endgültige Ausfuhr] HINWEIS: LÄNDERCODES, WÄHRUNGSCODES, UND WARENNUMMERN (ZOLLTARIFNUMMERN) SIND UNTER http://www.bmf.gv.at  Zoll & Reise  Zoll  TARIC (Warennummern, Ländercodes, besondere Maßeinheit)  Zoll & Reise  Zoll  Zollwertkurse (Umrechnungskurse für den Zollwert), Währungscodes und Ländercodes ZU FINDEN. BITTE BEACHTEN SIE DAS MUSTER „AUSFUHR“ AUF DER ACT-HOMEPAGE ! (Ausdruck wird empfohlen)

Einheitspapier Felder 1 - 54

 Feld 1 EU 1 Feld 1 1. Unterfeld: EU im Warenverkehr mit einem EFTA-Land, [CH, NO, IS], EX im Warenverkehr mit einem anderen Drittland 2. Unterfeld: 1 endgültige Ausfuhr 3. Unterfeld: Nicht ausfüllen

 Feld 2 91 5001234 Fa. EXPORT AG. Exportstr. 1 A-1000 Wien 91 5001234 Fa. EXPORT AG. Exportstr. 1 A-1000 Wien e-mail……………………. Feld 2 Laut Vordruck: Firmenwortlaut des Versenders/Ausführers und rechts oben: FA – und Steuernummer: BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse anführen !

Feld 3  1 3 Feld 3 Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke. Beispiel: Es wird ein Einheitspapier mit zwei Fortsetzungsblättern (also insgesamt 3 Vordrucke) verwendet, so ist im 1. Einheitspapier anzugeben 1 / 3 (~der „erste“ von insgesamt 3 Vordrucken) im 1. Fortsetzungsblatt 2 / 3 (~der „zweite“ von insgesamt 3 Vordrucken) im 2. Fortsetzungsblatt 3 / 3 (~der „dritte“ von insgesamt 3 Vordrucken) Hinweis: als Fortsetzungsblatt kann das „normale“ Einheitspapier verwendet werden.

Feld 4  1 Feld 4 Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls beigefügten Ladelisten.

Feld 5  3 Feld 5 Anzugeben ist die Gesamtzahl der angemeldeten Warenpositionen. Die Anzahl der Warenpositionen entspricht der Zahl der Felder „Warenbezeichnung“ (Feld 31) bzw. der Felder „Warennummer“ (Feld 33).

Feld 6  7 Feld 6 Anzugeben ist die Gesamtzahl der in der Anmeldung erfassten Packstücke. (die Anzahl muss mit den Angaben im Feld 31 übereinstimmen)

 Feld 7 F3 – 655 / 2002 Feld 7 Ausfüllung freigestellt. In diesem Feld muss die „firmeninterne“ Bezugsnummer, (Positionsnummer des Firmenaktes, etc.) angegeben werden. (Siehe Beispiel) Diese Nummer sollte auch auf der Export - Rechnung vorhanden sein!

 Feld 8 Fa. Schweizer IMPORT AG Mühlenstraße 1 CH - 4101 Oberwill e-mail……………………. Feld 8 Laut Vordruck: Genauer Firmenwortlaut des Empfängers BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse anführen!

  Feld 9 und 10 Feld 9 : Nicht ausfüllen Bleibt in der Regel leer [Nur auszufüllen bei Erstattungswaren (Marktordnungswaren) wenn ein Antrag auf Zahlung einer Ausfuhrerstattung gestellt wird] Feld 10 : Nicht ausfüllen

Feld 11  Feld 11 Anzugeben ist das Land, in dem der Vertragspartner des Rechtsgeschäftes, das der Ausfuhr zu Grunde liegt (i. d. Regel der Käufer der Ware), seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Fehlt ein solches Rechtsgeschäft, so gilt als Handelsland jenes Land, nach dem die Ware von Österreich direkt versendet wird. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at Beispiel: Export in die Schweiz (CH) CH

Feld 12 und 13   Feld 12: Nicht ausfüllen Feld 13: Nicht ausfüllen

 Feld 14 (1) „VERSENDER“ Feld 14 Anzugeben ist Name/Firma dessen, der die Anmeldung im eigenen Namen abgibt. Ist dies der Versender (Feld 2) so genügt der Hinweis „VERSENDER“ [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld14(2)]

 Feld 14 (2) Spedition Transport AG Lagerstraße 10 A - 1000 Wien e – mail …… Feld 14 Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der „Name/Firma der Spedition“ anzugeben Achtung ! SPEDITIONSVOLLMACHT erforderlich, d.h. der Versender bevollmächtigt den Spediteur für den Versender die Anmeldung beim Zollamt vorzulegen. (In diesem Fall BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse des Vertreters, der Spedition, anführen)

 Feld 15, 15a und 15b AT Feld 15 Nicht ausfüllen Feld 15 a Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren ausgeführt werden, also in der Regel Österreich „AT“ Feld 15 b

  Feld 16 und 17 Feld 16 Bleibt in der Regel leer: [Nur auszufüllen bei Erstattungswaren (Marktordnungswaren) wenn ein Antrag auf Zahlung einer Ausfuhrerstattung gestellt wird] Feld 17 Nicht ausfüllen

Feld 17a - 18  CH  Feld 17 a Als Bestimmungsland ist das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Land anzugeben, in das die Ware verbracht werden soll. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at Feld 17 b Nicht ausfüllen Feld 18 Nicht ausfüllen

Feld 19  Feld 19 Diese Angabe entfällt bei Beförderung im Postverkehr. Anzugeben ist nach den folgenden Gemeinschaftscodes die (voraussichtliche) Situation beim Überschreiten der EU – Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar: 0 - NICHT in Container beförderte Waren 1 - in Container beförderte Waren

 Feld 20 (1) EXW SALZBURG Beispiel 1 Feld 20 1. Unterfeld: der Incoterm – Code 2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort 3. Unterfeld: bleibt leer Beispiel 1: EXW (=ab Werk, Standort des Werkes) SALZBURG [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 20(2)]

  Feld 20 (2) Beispiel 2 Beispiel 3 Feld 20 Beispiel 2: DAF ST. MARGARETHEN  DDU DAETTLIKON Beispiel 2 Beispiel 3 Feld 20 Beispiel 2: DAF (= frei Grenze, vereinbarter Lieferort an der Grenze) ST. MARGARETHEN Beispiel 3: DDU (= frei unverzollt vereinbarter Lieferort im Einfuhrland) DAETTLIKON Weitere Codes für Lieferbedingungen können beim ACT – Zollservice erfragt werden.

Feld 21(1) Feld 21 Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr und im Postverkehr bleibt das Feld leer. 1. Unterfeld: In diesem Feld ist die Art des Beförderungsmittels sowie das behördliche Kennzeichen des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU – Außengrenze benutzt wird, einzutragen. Für die Art des Beförderungsmittels sind Codes zu verwenden, zum Beispiel: „L“ = Lastkraftwagen (LKW) „A“ = Anhänger des Lastkraftwagens [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 21(2)]  L S 123 AB, A S 456 CD AT

 Feld 21 (2) Feld 21 2. Unterfeld: Hier ist die Staatszugehörigkeit des im ersten Unterfeld angeführten Beförderungsmittels anzugeben. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at  L S 123 AB, A S 456 CD AT

 Feld 22 EUR 5 626,50 Feld 22 1. Unterfeld: Die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form. Währungscodes siehe unter http://www.bmf.gv.at . 2. Unterfeld: Der für die gesamte Sendung in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), d. i. der Kaufpreis (Entgelt). Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z. B. kostenlose Sendung), so ist hier der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären.

  Feld 23 und 24(1) 1 1 Feld 23 Nicht ausfüllen Feld 24 1 1 Feld 23 Nicht ausfüllen Feld 24 In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) in codierter Form anzugeben. Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B. Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die „Eigentumsübertragung mit Gegenleistung“ (= Code „1“ in Spalte A) in Verbindung mit „Endgültigem Kauf/Verkauf“ (=Code „1“ in Spalte B). Siehe Beispiel  [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 24(2)]

Feld 24(2)  1 2 Feld 24 Handelt es sich beispielsweise um eine Ansichtssendungen, Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht, etc. (mit Eigentumsübertragung), wäre in Spalte B Code „2“ zu verwenden. Siehe Beispiel  Weitere Codes können beim ACT – Zollservice erfragt werden.

Feld 25 und 26 Feld 25 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen (vergleiche Feld 21). Feld 26 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden. (häufig analog zu Feld 25) Beispiel: Postsendung, Code 5   5 5 Code / Verkehrszweig: 1 Seeverkehr 2 Eisenbahnverkehr 3 Straßenverkehr 4 Luftverkehr 5 Postsendungen

Feld 27 und 28   5020 AT Feld 27 Anzugeben ist die Postleitzahl jenes Ortes in Österreich (AT) an dem die Waren in Österreich auf das beim Überschreiten der Grenze der Gemeinschaft benutzte aktive Beförderungsmittel verladen werden. Feld 28 Nicht ausfüllen

 Feld 29 und 30 Feld 29 Anzugeben ist beim Ausgang der Waren über: Österreich, der für Österreich vorgesehen Ländercode „AT“ und die Zollstelle über die die Sendung ausgeführt wird, also: „ACT-ZA“ (= ACT Zollamt) [  einen anderen Mitgliedstaat der EU, der Mitgliedstaat in codierter Form, über den die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen soll. Länderangaben jeweils in codierter Form Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at Feld 30 Nicht ausfüllen  AT ACT ZA

 Feld 31 Feld 31 Packstücke: Einzutragen sind Anzahl und Art der Packstücke (z.B. Karton, Kisten, Paletten, Fässer, Drums, lose, etc.) mit Zeichen und Nummern der Packstücke ( Feld 6). Warenbezeichnung: Übliche Handelsbezeichnung der Waren (für die Ausfuhr muss die Warenbezeichnung die zur Identifikation der Waren erforderlichen Angaben nach Handelsübung und Sprachgebrauch enthalten) Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben.  3 Karton / Sendermann 26,27 und 28 Joggingschuhe, Typ Response

Feld 32 Feld 32 Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der betreffenden angemeldeten Warenposition im Verhältnis zu allen auf den verwendeten Vordrucken angemeldeten Positionen (vergleiche Feld 5). Wird nur eine Position angemeldet, so kann dieses Feld leer bleiben.  2

 Feld 33(1) 6404 1100 Das Feld 33 besteht aus 5 Unterfeldern. 1. Unterfeld (8 Ziffern): Es sind die ersten 8 (ACHT) Ziffern der Warennummer, der Tarifnummer, aus dem „TARIC“ einzutragen. Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen, zu finden unter http://www.bmf.gv.at [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 33(2)]

Feld 33(2)  9990 0000 Feld 33 ACHTUNG !!! Bei einem Gesamtwert der SENDUNG bis (derzeit) 1000 .- EUR genügt eine sogenannte „Dummy-Nr.“, und zwar: 9990 0000 Diese Warennummer (Tarifnummer) gilt für alle in dieser Sendung deklarierten Waren, auch wenn sie üblicherweise unterschiedlich zu tarifieren (= in den TARIC einzureihen) wären.

  Feld 34 und 35 Feld 34 (Nur für Marktordnungswaren) Nicht ausfüllen Feld 35 Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen. (unter Rohmasse versteht man die Masse der Waren mit sämtlichen Umschließungen, mit Ausnahme der Beförderungsmittel insbesondere Container) ACHTUNG: In einer Anmeldung, die MEHRERE Warenpositionen enthält, ist die GESAMTE ROHMASSE NUR IM Feld 35 DER ERSTEN WARENPOSITION anzugeben.  28, 50 

  Feld 36 und 37 Feld 36 Nicht ausfüllen Feld 37 Mit dem hier anzugebenden Code wird das Im Feld 1, zweites Unterfeld, allgemein angegebene Zollverfahren näher bestimmt. 1. Unterfeld: Anzugeben ist ein 4 – stelliger Gemeinschaftscode 2. Unterfeld Anzugeben ist ein 1 – stelliger nationaler Code Beispiel: Waren, die zur endgültigen Ausfuhr aus der Gemeinschaft angemeldet werden: 1. Unterfeld: 1000 2. Unterfeld: 0 Die Codes für andere Zollverfahren können beim ACT – Zollservice erfragt werden.   1000 0

Feld 38 Feld 38 Anzugeben ist die Eigenmasse der im entsprechenden Feld 31 beschriebenen Ware (die Eigenmasse der betreffenden Position, Feld 32), ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen. [Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne alle Umschließungen]  25. 20

  Feld 39 und 40 Feld 39 Nicht ausfüllen Feld 40 Es ist das Zollpapier einer etwa vorangegangenen Zollbehandlung anzugeben. Im Übungsfirmenbetrieb in der Regel:  

Feld 41. 42 und 43 Feld 41 Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben bei der zutreffenden Warennummer. Die besondere Maßeinheit ist im TARIC (http://www.bmf.gv.at) bei den „Zollsätzen“ ersichtlich. Die besondere Maßeinheit kann sein: Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc. [Bei der Ausfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier beispielsweise die Anzahl der Paare einzutragen, weil die Warennummer 6404 1100 als besondere als Maßeinheit die „Anzahl der Paare“ verlangt; siehe Beispiel] Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren hier anzugeben! Feld 42 Nicht ausfüllen Feld 43 Nicht ausfüllen  25,00  

 Feld 44(1) „UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ U1/UE EUR Feld 44 In diesem Feld sind vor allem 3 Komponenten zu beachten. a) der Vermerk „UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ ist hier (im linken Bereich des Feldes 44) anzubringen (als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass es sich hierbei um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung handelt) b) Währungseinheit: Hier (neben dem Feld 46) ist die Währungseinheit für den statistischen Wert anzugeben, und zwar immer EUR. [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(2)]

 Feld 44(2) Beispiel 1 „UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ E1 / 0906552 EUR 6001,00 Feld 44 c) Präferenznachweis: Die Nummer des verwendeten Präferenznachweises (z.B. eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1) ist hier anzugeben. Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001.- EUR erforderlich. Die Codierung würde lauten E1 (=EUR 1) plus Nummer der EUR 1 (siehe Beispiel 1). [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(3)]

 Feld 44(3) Beispiel 2 „UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ U1/UE EUR 6000,00 Bis inkl. 6000.- EUR genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, die Codierung lautet in diesem Fall „U1/UE“ (siehe Beispiel 2) Den Text für eine Ursprungserklärung finden Sie auf der Homepage des ACT – Zollservice). Der Text der Ursprungserklärung wird in der Regel in der Sprache des Ausfuhrlandes verfasst (bei Ausfuhren aus Österreich also i. d. Regel in Deutsch)

 Feld 45 bis 53 1001,23 Feld 45 Nicht ausfüllen Feld 46 Hier ist der Eurobetrag auf ZWEI Kommastellen genau anzugeben. Die Angabe des Währungscodes entfällt, da dieser im Feld 44 erklärt wird. Feld 47 Nicht ausfüllen (nur bei Erstattungswaren erforderlich) Felder 48 bis 53 Nicht ausfüllen

 Feld 54 Feld 54 Neben Ort und Datum ist hier  der volle Firmenwortlaut  und Vor – und Zuname des Verfasser der Anmeldung und seine Stellung im Unternehmen anzugeben.  Wien, am……………. Fa. EXPORT AG Exportstr. 1 A-1000 Wien……………………. Susi Schmuggel (Export-Sachbearbeiterin)

Feld D/J Nach erfolgter Zollabfertigung der gegenständlichen Anmeldung beim ACT – Zollamt erhalten Sie mittels e – mail ein Exemplar der Anmeldung mit dem Vermerk: „DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DER AUSFUHR ABGEFERTIGT UND IST AUS DER EU AUSGETRETEN“ ACT – Zollamt. Stempel und Unterschrift (siehe Muster) (Damit gilt die Ware als in der Ausfuhr aus der EU abgefertigt und als aus der EU ausgetreten) Feld D/J  KONFORM 20020901 20020901 „DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DER AUSFUHR ABGEFERTIGT UND IST AUS DER EU AUSGETRETEN“ Peter Zöllner ACT Zollamt