Von Janina Ullrich und Rachael Morgan Was ist Sozialhilfe und wer bekommt unter welchen Bedingungen die Grundsicherung? Von Janina Ullrich und Rachael Morgan
Erläuterung: Sozialhilfe und Grundsicherung SGB XII Notstandshilfe – setzt Bedürftigkeit voraus ermöglicht ein menschenwürdiges Leben Erwerbsfähigkeit entscheidet über Anspruch an Sozialhilfe Geld-, Dienst- und Sachleistungen umfasst sieben Lebenslagen
Sieben Lebenslagen Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen
Grundsätze der Sozialhilfe Bedarfsdeckungsgrundsatz Nachranggrundsatz Individualisierungsgrundsatz
1. Hilfe zum Lebensunterhalt Kapitel 3 im SGB XII Voll erwerbsgeminderte Menschen unter 65 Lebensunterhalt: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse Bedarf – Einkommen = Höhe der Leistung
Definition: volle Erwerbsminderung Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden Prüfung durch gesetzliche Träger der Rentenversicherung „Jeder fünfte Berufstätige wird heutzutage vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig“.
Bedarf
Regelsatz Lebenspartner 90%
Angemessene Unterkunft
Mehrbedarf (zusätzliche Leistungen) Schwangere über der 12. Schwangerschaftswoche 17% Alte Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben 17% voll Erwerbsgeminderte (unter 65 Jahren) mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G) 17% Alleinerziehende - Kind unter 7 Jahren oder bis zu drei Kindern unter 17 Jahren 36% - vier Kinder oder mehr 12% pro Kind (höchstens jedoch 60%) Menschen über 15 Jahren mit Behinderung + Eingliederungshilfe 35%
Einmalige Leistungen Mehrtägige Klassenfahrten Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattungen für Bekleidung Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt 100€ für jedes neue Schuljahr Festgelegte Geldbeiträge
Einkommen Arbeitseinkommen Kindergeld Rente Arbeitslosengeld Wohngeld
Nicht zum Einkommen gehören: Leistungen nach dem SGB XII Grundrente für Beschädigte, Witwen oder Waisen nach dem Bundesversorgungsgesetz Elterngeld bis max.300€ (für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder) Kindererziehungsleistungen für Mütter (geboren vor 1921) Schmerzensgeld Leistungen der „Mutter und Kind Stiftung“
vom Einkommen abzusetzen Steuern Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung Versicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) Altersvorsorgebeiträge Fahrtkosten 30% des Arbeitseinkommens – höchstens jedoch 50% des Regelsatzes
Beispiel
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kapitel 4 SGB XII Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
3. Hilfen zur Gesundheit Kapitel 5 im SGB XII Krankenversicherung bei einer Krankenkasse ihrer Wahl Kostenübernahme, falls sie 2% des Regelsatzes überschreiten
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Kapitel 6 im SGB XII ermöglicht das Führen eines selbstständigen Lebens: angemessene Schulausbildung angemessener Beruf und/oder dessen Ausbildung Werkstatt für behinderte Menschen heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Versorgung mit nicht medizinischen Hilfsmitteln (z.B. Kraftfahrzeug) Kostenübernahme, Beschaffung oder Umbau einer behinderungsgerechten Wohnung z.B. Übernahme von Kosten für eine kulturelle Veranstaltung
Das persönliche Budget pauschale Geldleistung Betroffene entscheiden selbst welche Leistung sie wann, wo, wie und durch wen sie in Anspruch nehmen möchten Betrag ist auf den Hilfebedarf des Betroffenen abgestimmt
5. Hilfe zur Pflege Kapitel 7 im SGB XII Betroffene ohne Pflegeversicherung oder deren Leistungen durch ihre eigene private o. gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind Bedarfsdeckungsgrundsatz Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Krankheit (mind.6 Monate)
6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Kapitel 8 im SGB XII ein Leben in der sozialen Gemeinschaft ist nicht möglich Folge: Ausgrenzung Beispiele: - Straffälligkeit - Entlassung aus einer Anstalt - fehlende Allgemeinbildung Leistung: Beratung, Betreuung oder Vermittlung eines Arbeitsplatzes
7. Hilfe in anderen Lebenslagen Kapitel 9 im SGB XII regelt: Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Blindenhilfe Hilfe in anderen Lebenslagen Übernahme von Bestattungskosten
Literaturverzeichnis BÄCKER, Gerhard u. a. (2008): Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland. Band 1: Grundlagen, Arbeit, Einkommen und Finanzierung (4., grundlegend überarb. und erw. Aufl.), Wiesbaden: VS Verlag. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (Hg.) (2009): Sozialhilfe und Grundsicherung (Informationsbroschüre), Bonn GOTHAER VERSICHERUNGSBANK (2009): Berufsunfähigkeit: die unterschätzte Gefahr. In: Gothaer Magazin November SOZIALGESETZBUCH XII (SGB XII), 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3023), idF. Vom 28. Mai 2008, (BGBl. I S. 874, 901).