Betriebliches Eingliederungsmanagement

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 Präsentation transkript:

Betriebliches Eingliederungsmanagement ABI-Kongress: Digital informiert – im Job integriert

Gliederung: Bundesinnenministerium Begriffsbestimmung Gesetzliche Grundlagen Ziele Umsetzung IT-Steuerung der Bundesverwaltung Zusammenfassung Andreas Huckschlag 09.04.2008

1. Bundesinnenministerium: Ausländer- und Asylpolitik Öffentliche Dienst Datenschutz Sport Informationsgesellschaft Verfassungs/Verwaltungsrecht Innere Sicherheit Verwaltungsmodernisierung Minderheiten, Religionsgemeinschaften, Europa, Deutsche Einheit Kriminalität, Extremismus, Terrorismus 55 000 Beschäftigte 2500 schwb.B. 4,8 Prozent Hauptschwerbehindertenvertretung 17.04.2017

2. Begriffsbestimmung: Verfahren zur erfolgreichen Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Beschäftigten Ansatz zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Maßnahme zum Erhalt des Arbeitsplatzes Systematischer Ansatz für alle Beschäftigten Eine solche Betrachtungsweise vernachlässigt jedoch, dass in unserer sich rasant verändernden Arbeitswelt der einzelne Beschäftigte Rahmenbedingungen wie anhaltendem Arbeitsplatzabbau, Leistungsverdichtung, permanente persönliche Anpassung an den technologischen Fortschritt und die demografische Entwicklung (Anstieg des Durchschnittsalters aller erwerbstätigen Beschäftigten) ausgesetzt ist, die alleine oder in Wechselwirkung miteinander arbeitsplatzbezogene krankmachende Faktoren darstellen können. Die hieraus resultierenden Krankheitszeiten führen primär zur gesundheitlichen Beeinträchtigung der Beschäftigten, sekundär belasten sie Betriebe, Dienststellen und Krankenkassen gleichermaßen durch Lohnfortzahlung, personelle Engpässe, zeitlich befristete Ersatzeinstellungen oder die Erbringung medizinischer Leistungen. Andreas Huckschlag 09.04.2008

Basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit Der Betroffene ist jederzeit Herr des Verfahrens Strikte Beachtung des Datenschutzes Prävention als integraler Baustein der Betrieblichen Gesundheitsförderung eines komplexen betrieblichen Gesundheitsmanagements darstellt (z.B. Durchführung von Gesundheitstagen, Angebot von speziellen Kursen etwa zur Rückengymnastik, Job-Rotation...).   Die signifikante Zunahme psychischer Erkrankungen stellt einen ernstzunehmenden Indikator für die Auswirkungen zunehmender Arbeitsplatzanforderungen dar. Daneben existieren in der betrieblichen Realität zahlreiche interne Faktoren, die krank machen können. Hierzu zählen u.a. dauerhafte Über- aber auch Unterforderungssituationen, Kommunikationsdefizite in vertikaler und horizontaler Richtung, falsche Mitarbeiterführung oder falscher Mitarbeitereinsatz bis hin zu Mobbing. Andreas Huckschlag 09.04.2008

3. Gesetzliche Grundlage: § 84 Abs. 2 SGB IX „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der zuständigen Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person Andreas Huckschlag 09.04.2008

wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement)“. Beratung interner und externer Stellen Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Telearbeit, Umsetzung, Besondere Hilfen, Qualifizierung, Unterweisung von Vorgesetzen, Kollegen Wiedereingliederung: Arbeitsversuche, Hamburger Modell Sonstiges: arbeitsmedizinische Begutachtung, Reha Andreas Huckschlag 09.04.2008

4. Ziele: Überwindung von Arbeitsunfähigkeit Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit Erhalt des Arbeitsverhältnisses Betriebliche Gesundheitsprävention Erhaltung der Arbeitskraft erfahrener Mitarbeiter Entlastung der Sozialversicherungssysteme Im Idealfall wird das BEM kein rein reaktives Instrumentarium darstellen, das ausgehend von einer Fristenregelung schematische Abläufe im Krankheitsfalle auslöst. Vielmehr sollte es integraler Bestandteil eines weitergehenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden, das präventiv tätig wird und sich als ein Gesamtangebot zur Gesundheitsvorsorge, Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitermotivation versteht. Hierunter könnten u.a. Gesundheitstage, das Angebot von speziellen Kursen z.B. zur Ernährung, zur Stressbewältigung, Rückenschule oder Betriebssport fallen, ebenso aber auch Regelungen zur Job-Rotation, regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen, Mitarbeiterbefragungen und Beratungen durch externe sachkundige Stellen etwa aus dem Bereich der Krankenkassen, Rehabilitationsträger oder Integrationsämter Andreas Huckschlag 09.04.2008

Zielgrößen des Eingliederungsmanagements sind: Gesundheit Leistungsfähigkeit Belastbarkeit Motivation Zufriedenheit der Beschäftigten. Faktoren die mit barrierefreier IT erfüllt werden Nicht primär Lohnnebenkosten. Andreas Huckschlag 09.04.2008

5. Umsetzung: Zurückhaltung sowohl bei den Arbeitgebern wie den Interessenvertretungen nicht nur im BMI-GB Abschluss vereinzelter Dienstvereinbarungen Verfahrensregelungen und Mitarbeiterschreiben Positive Erfahrungen mit Dienstvereinbarung Hilfsangebote werden angenommen Barrierefreie Informationstechnik nicht nachgefragt Was bedeutet das im Detail?

6. IT-Steuerung der Bundesverwaltung: Die Bundesregierung hat einen Beauftragten für Informationstechnik im Range eines Staatssekretärs berufen. Er ist seit dem 01.01.2008 der zentrale Ansprechpartner für Länder, Kommunen und Wirtschaftsverbände bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen. Andreas Huckschlag 09.04.2008

Erarbeitung der IT-Strategie des Bundes, Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hat die Aufgaben: Erarbeitung der IT-Strategie des Bundes, Steuerung zentraler IT-Infrastrukturen, Einbindung bei zentralen Vorhaben der Bundesministerien, die die Ausgestaltung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung betreffen. Andreas Huckschlag 09.04.2008

Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung: Bundesstelle für Informationstechnik: Ansprechpartner für Informations- und Kommunikationstechnik E-Government Softwarestrategie: Vorgabe einheitlicher IT-Standards Wirtschaftlichkeit Beratung von Bundesbehörden zum Einsatz, Entwicklung und Optimierung der Informationstechnik zur Umsetzung des BGG Erstellung barrierefreier Dokumente Erstellung barrierefreier Internet- und Intranetauftritte Allgemeine IT-Beratung E-Government-Beratung Geschäftsprozessberatung (Geschäftsprozessanalyse und -optimierung) Beratung zur Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen Beratung für Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen Beratung zum IT-Betrieb Beratung zur Standardisierung von Architekturen, Methoden und IT-Prozessen Beratung zum IT-Projektmanagement Beratung zur Steuerung, Qualitätssicherung und Controlling externer Dienstleister Beratung zum Einsatz von Content Management Systemen Beratung zur Barrierefreiheit. Andreas Huckschlag 09.04.2008

Zusammenfassung Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 SGB IX spielt barrierefreie IT bislang keine Rolle im BMI-Geschäftsbereich. Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung funktioniert, wird jedoch als Einzelfalllösung im IT-Bereich gehandhabt. Barrierefreie Software wird nur vereinzelt eingesetzt / entwickelt. Ein umfassenderes Verständnis zur Barrierefreiheit von IT liegt nur bei Experten sowie der BIT und der KBSt vor. 09.04.2008 Andreas Huckschlag

Zusammenfassung Nach Auskunft der Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) erfüllen nicht einmal alle Intranetauftritte der Bundesverwaltung die BITV. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik (KBSt) erhebt Barrierefreiheit nicht zu einem Standard im Rahmen der IT-Strategie des Bundes. Versuch individueller Verpflichtungen im Rahmen von Integrationsvereinbarungen auf Dienststellenebene. 09.04.2008 Andreas Huckschlag

Zusammenfassung Ein Abbau von Zugangsbeschränkungen in der Arbeitswelt durch gesetzliche Vorgaben oder Selbstverpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Ausschreibungen für neue Software und IT-Infrastrukturen, würde die beruflichen Einsatzmöglichkeiten behinderter Beschäftigter verbessern, und damit die Eingliederungschancen für behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt deutlich erhöhen. 09.04.2008 Andreas Huckschlag

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Andreas Huckschlag 09.04.2008