Barta: Zivilrecht online

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SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Das Pfandrecht: § 447 ABGB qLegaldefinition: "Das Pfandrecht ist das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt.
 Titel = Rechtsgrund/rechtlicher Erwerbungsgrund  römR: causa  Modus = taugliche Erwerb(ung)sart zB: für Eigentumserwerb: §§ 426 ff (bewegliche Sachen)
SachenR 1 1. Woche.
Examinatorium Sachenrecht
 Präsentation transkript:

Barta: Zivilrecht online Das Pfandrecht: § 447 ABGB Legaldefinition: "Das Pfandrecht ist das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt wird, aus einer Sache (Pfand), wenn die Verbindlichkeit ... nicht erfüllt wird, ... Befriedigung zu erlangen." Rechtsgrundlagen: ABGB: §§ 447 - 470 ABGB §§ 1368 - 1374 ABGB: Pfandvertrag HGB: gesetzliche PfandRe des Kommissionärs: § 397 HGB Spediteurs: § 410 HGB Lagerhalters: § 421 HGB Frachtführers: § 440 HGB EO: Pfandverwertung; für die handelsrechtliche gilt dBGB) Praktische Bedeutung: Dem Gläubiger dient eine Sache/Pfand zusätzlich als Haftungsgrundlage; er muß nicht nur auf die persönliche Zahlungswilligkeit und -fähigkeit des Schuldners vertrauen Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Das Pfandrecht (2) Es dient/ist: zur Sicherung einer Forderung zur Befriedigung (aus Pfand) bei Nichtbezahlung ein Wertrecht Abgrenzung zu anderen dinglichen Rechten: PfdR gewährt kein Nutzungs-/Gebrauchsrecht ↔ Servituten es verpflichtet, Befriedigung aus der Sache zu dulden ↔ Reallast gewährt Befriedigung aus der Sache ↔ RetR Das gilt auch für das handelsrechtliche RetentionsR: §§ 369 ff HGB; anders: das ZurückbehaltungsR nach § 471 ABGB, das nur ein Druckmittel ohne Recht auf Befriedigung ist Barta: Zivilrecht online

Wirtschaftliche Bedeutung des Pfandrechts Wir unterscheiden: Personal- und Realkredit Immobiliarkredit: zB Restkaufpreishypothek Sicherung von Bauspar-kassen oder Wohnbauför-derungsdarlehen/krediten Höchstbetragshypothek: § 14 Abs 2 GBG Simultanhypothek: §§ 15, 108 f GBG Ertragshypothek/Revenue: § 85 Abs 3 GBG Mobiliar- Pfandleihanstalt: DorotheumsG 1979 Lombardgeschäft der Kreditinstitute= Kredit/ Darlehen gegen Verpfändung von Waren, Wertpapieren, vor allem Edelmetall/ Gold und Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Arten des Pfandrechts Gegenstand des Pfandrechts sind Sachen: Faust- oder Handpfand an beweglichen körperlichen Sachen Hypothek oder Grundpfand an Liegenschaften/unbeweglichen Sachen Forderungspfand; Forderung ist als Recht unkörperliche Sache nach § 292 ABGB Barta: Zivilrecht online

Begründung des Pfandrechts Durch Titel & Modus; § 380 ABGB Gültige Titel des Pfandrechtserwerbs sind: Bei Verpfändung = Pfandbestellungsvertrag: Vertragspfand Bei Pfändung = Pfandrechtsbegründung durch Richterspruch; Pfändungspfand Gesetzliches Pfand: zB Vermieter (§ 1101 ABGB), Rechtsanwalt (§ 19 Abs 4 und 19a RAO) = Gesetz Barta: Zivilrecht online

Begründung des Pfandrechts Modus der Pfandrechtsbegründung; §§ 451 ABGB Übergabe bei beweglichen Sachen; sog Faustpfandprinzip Intabulation bei Liegenschaften; Eintragung ins Grundbuch Exekution: Eintragung ins Pfändungsprotokoll (bewegliche Sachen) bzw Grundbuch (Liegenschaften) Barta: Zivilrecht online

Pfandrecht als 2-Personenverhältnis Sch Persönlicher Schuldner = Pfandbesteller und Pfandschuldner 2 Pfandbestellung: Schuldner verpfändet eigene Sache; zB Haus Forderung Gl 1 PfandR als dinglR, dh unmit-telbar an der Sache haftendes, rechtliches "Verfangensein" Persönlicher Gläubiger = Pfand- Gläubiger Pfand(objekt) sichert Gläubiger Barta: Zivilrecht online

Pfandrecht als 3-Personenverhältnis Persönlicher Schuldner Pfandbesteller/ Pfandschuldner ist Dritter Sch 2 3 Pfandbestellung Forderung Gl 1 Pfandrecht als dingliches Recht Persönl Gläubiger = Pfand-Gläubiger Pfand(objekt) sichert Gläubiger Barta: Zivilrecht online

A pfändet Forderung des B gegen C (Betreibender) Gläubiger/bGl A A erwirkt gerichtliches Zahlungsverbot: Drittverbot gegen C Forderung Gesicherte Forderung: uneinbringlich C A erwirkt gerichtliches Verfügungsverbot gegen B Drittschuldner: Schuldner des Schuldners ! Gepfändete Forderung des B gegen C B Schuldner = Verpflichteter (V) (im Exekutionsverfahren) Barta: Zivilrecht online

Pfändung körperlicher Sachen – § 253 EO Abs 1: Die Pfändung ... körperl Sachen wird dadurch bewirkt, daß das Vollstreckungsorgan dieselben in einem (Pfändungs)Protokoll verzeichnet und beschreibt Abs 2: Die Pfändung kann nur für eine ziffernmäßig bestimmte Geldsumme stattfinden Abs 3: Behaupten dritte Personen bei der Pfändung an den im Protokolle verzeichneten Sachen solche Re, welche die Vornahme der Exekution unzulässig machen würden [zB ET: Exszindierung], so sind diese Ansprüche im Pfändungsprotokoll anzumerken Abs 4: Der Beschluß, durch welchen die Pfändung bewilligt wurde, ist dem Verpflichteten bei Vornahme der Pfändung zuzustellen Barta: Zivilrecht online

Pfändung von Geldforderungen  bG Vor Pfändung keine rechtl Beziehung zw  und  Pfändung der Forderung von  gegen  durch  Drittschuldner = Sch des Sch ! D  ist Sch von V   D Gericht verbietet  an  zu zahlen: Zahlungs- oder Drittverbot Verfügungsverbot V ist Sch von bG Gl hat Forderung gg Sch Pfändung erfolgt durch: gerichtl Verfügungsverbot an Verpflichteten  V = Sch von  und Gl der gepfändeten Forderung gleichzeitig ergeht gerichtl Zahlungsverbot an Drittschuldner: sog Drittverbot  V Barta: Zivilrecht online

Prinzipien des Pfandrechts Publizität: PfandR soll für Dritte (insbes für andere Gläubiger) erkennbar sein Spezialität: PfandRe können nur an bestimmten Sachen bestehen; keine GeneralpfandRe Nach § 14 Abs 1 GBG kann PfandR nur für ziffernmäßig bestimmte Geldforderungen eingetragen werden; Ausnahme: § 14 Abs 2: Höchstbetragshypothek Akzessorie- tät: Entstehung und Weiterbestand des PfandR hängen vom Bestand der gesicherten Forderung ab; PfandR ist NebenR Priorität / Rang: "prior tempore potior iure"; "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Werden an einem Pfandgegenstand mehrere PfandRe begründet, richtet sich ihr Rang - und damit die Reihenfolge der Befriedigung aus dem Pfand (!) - nach der Reihenfolge ihrer Begründung. Das ältere Recht geht vor Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Pfandverwertung Klage Im Namen der Republik Urteil = Exekutionstitel: berechtigt Gläubiger zur Exekutionsführung auf Pfandsache Urteil gegen Schuldner Schuldklage gegen persönl Schuldner PfandR-Klage wenn Dritter Pfandbesteller oder Pfand (objekt) HGB: Für Kaufleute einfacherer außergerichtl Pfandverkauf: § 368 HGB, Art 8 Nr 14, 15 d 4. hr EVO ABGB: Gerichtl Pfandver- wertung durch Versteigerung oder Freihandverkauf Barta: Zivilrecht online

Fall: "Verpfändung" eines Motorrades SZ 55/112: (1984) Der für ein Kfz ausgestellte Typenschein steht nicht „im Verkehr“ und kann daher nicht Gegenstand einer (Ver)- Pfändung sein, wohl aber eines vertragl ZurückbehaltungsR Kl übergab sein Motorrad "Laverda 1000" samt Typenschein dem Motorradhändler zur Vermittlung eines Verkaufs Händler übergab Typenschein und gefälschten "KaufV" seiner Bank zur Sicherstellung eines Kredits. Das Motorrad gab er nach erfolgloser Vermittlung dem Kl zurück Der Kl fordert nun von der Bank seinen Typenschein heraus Bekl Bank wendet ein, sie habe durch die Übernahme des Typenscheins gutgläubig PfandR am Motorrad erworben, da sie an der Verfügungsberechtigung des Händlers nicht zweifeln mußte Fragen: ? Verpfändung eines Kfz: §§ 426-428 ABGB ? Verpfändung eines Typenscheins: § 448 ABGB ? Gutgläubiger PfandR-Erwerb: § 456 ABGB ? Gutgläub Erwerb eines ZurückbehaltungsR; § 471 ABGB, § 369 HGB ? Barta: Zivilrecht online

Rspr: Besitzkonstitut im PfandR nicht zulässig: Formen der Übergabe Vergleich zwischen Eigentumserwerb und § 426 § 427 § 428 PfandR-Erwerb § 451 § 452 = körperliche Übergabe = symbolische Übergabe = Übergabe durch Erklärung entsprechende Bestimmung fehlt im PfandR Besitzkonstitut Übergabe kurzer Hand Besitzanweisung Rspr: Besitzkonstitut im PfandR nicht zulässig: Faustpfandprinzip ! Merke: Publizitätsgedanke wird im Pfandrecht strenger gehandhabt Barta: Zivilrecht online

Unpfändbare Freibeträge Beispiel Verpflichteter verdient monatlich zwischen 1.300,- € und 1.319,99- € netto; zusätzlich erhält er Sonderzahlungen, die zusammen die Höhe der monatlichen Leistung nicht übersteigen; erhöhter allgemeiner Grundbetrag nach § 291 a Abs 2 EO Freibeträge: 1. Existenzminimum: bei sonstigen Forderungen 2. Unterhaltsexistenzminimum: bei Unterhaltsansprüchen unpfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für 1 2 3 4 5 1. 831 € 973 € 1.091 € 1.183 € 1.250 € 1.292 € Barta: Zivilrecht online 2. 623,25 € 730,20 € 818,25 € 887,40 € 937,65 € 969 €

Unpfändbare Freibeträge: "Existenzminimum" Dem Verpflichteten müssen derzeit 630,- € monatlich, 147,- € wöchentlich, 21,- € täglich verbleiben; sog allgemeiner Grundbetrag Dieser allgemeine Grundbetrag erhöht sich unter gewissen Voraussetzungen; Näheres § 291a EO etc Barta: Zivilrecht online

(Ver)Pfändung einer Forderung Wird eine Forderung gepfändet (zB Sparbuch, Gehalt) kommt noch der sog Drittschuldner (= Sch der verpfändeten Forderung) hinzu Sch= PfSch Persönlicher Schuldner 2 Pfandbesteller Pfandsch 2a Forderung Gl persönlicher Gläubiger = Pfand-Gl 1 Pfand Sparbuch X Bank PfandR DrittSch DrittSch(= Bank od AG) 3 Barta: Zivilrecht online

Formen der Übergabe: Vergleich ET-Erwerb § 426 ABGB § 427 ABGB § 428 ABGB PfandR-Erwerb § 451 ABGB § 452 ABGB = körperliche Übergabe = symbolische Übergabe = Übergabe durch Erklärung entsprechende Bestimmung fehlt im PfandR Besitzkonstitut Übergabe kurzer Hand Besitzanweisung Rspr: Besitzkonstitut zur PfandR-Begründung unzulässig: Faustpfandprinzip ! Merke: Der Publizitätsgedanke wird im Pfandrecht strenger gehandhabt! Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Treuhand/TH Gesetzlich nicht geregelt  Geschöpf der Praxis Personen: Treugeber/TG und Treuhänder/TH Aus TreuhandV entsteht Treuhandverhältnis Ein TH übt (eigene) Rechte im eigenen Namen, aber im Interesse des TG aus "TH kann mehr als er darf "  Rechtsüberschuß im unbeschränkten Außenverh  im Innenverhältnis Beispiele: - RA wird von K u VK zur Abwicklung eines Liegenschafts(ver)kaufs beauftragt; - Steuerberater übergibt sein "Büro" für die Zeit seiner politischen Tätigkeit an TH Beachte den Unterschied zur direkten Stellvertretung: TH handelt in eigenem  Stellvertreter in fremdem Namen Barta: Zivilrecht online